Kaufvertrag Küche auf der Messe

Guten Abend,

ich war heute auf der Messe in Stuttgart, bei XXL Lutz zur Küchenberatung. Das Budget für meine Küche lag bei 6.000 Euro, ich habe erst eine Wohnung kaufen.

Die persönliche Beratung der neuen Küche führte zu einem Kaufvertrag von rund 12.000 Euro :roll_eyes:Küchen in der Qualität wären sonst (außerhalb der Messe) doppelt so teuer … und nicht zum Festpreis zu bekommen … Ich bin etwas ahnungslos, was Küchen und Preise angeht, bisher war immer eine Küche mit in der Wohnung drin :woozy_face:

Jedenfalls habe ich jetzt nochmal nachgedacht und festgestellt, dass mir das definitiv zu teuer wird. Ich hätte auf mein Budget bestehen sollen.

Kann ich noch zurücktreten?
Wie ist das rechtlich?

Danke schon mal für eure Antworten.

Stornieren. bei
https://www.xxxlutz.de/c/agb

" Widerrufsrecht* Auszug daraus:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
(im Falle eines Kaufvertrags):
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
ODER (im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden):
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
ODER (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken):
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns BDSK Handels GmbH & Co KG, XXXL-Onlineshop – Kundenservice -, Mergentheimer Str. 59, 97084 Würzburg, E-Mail: www.xxxlutz.de, Fax: 0931 / 35 95 50 33, Telefon: 0931 / 35 95 500 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."

Und ja, es gibt billigere Küchen in deinem Preisbereich z.B. Bei Roller, Poco Kaufland und Lidl.
ramses90

1 Like

Inzwischen bietet auch IKEA komplett-Küchen an, die durchaus erschwinglich sind.

1 Like

Lächel…
Super Info über Widerspruch
…vor allem der letzte Satz:
… Vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden…


Küchenpreise:
In NRW gibt es in vielen Städten
Ostermann
Und Ostermann Trends
Gleicher Laden…
Nur bei Trends deutlich günstiger.
Tip:
Vor dem Beginn der Beratung dem Verk. Gleich den Max. Preis sagen.
Bei uns hat er sich dran gehalten

Viel Erfolg
Werner

Die Widerrufsbelehrung des Onlineshops ist nicht beim Vertrag auf einer Messe anwendbar, es handelt sich bei einer entsprechenden Aufmachung von Messe und Messestand nicht um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag.

Ein Widerrufsrecht besteht dann nicht - außer, der Händler räumt es freiwillig ein.

2 Like

Moin,

Es gibt keine einfache und eindeutige Antwort darauf, siehe https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/aktuelle-meldungen/verbraucherzentrale/vorsicht-bei-messekaeufen-36812
-Luno

2 Like

Hallo,

vielleicht hättest Du Dich mal vorher über die Service- und Beratungsqualität verschiedenster Anbieter informieren sollen. Dann wärst Du evtl. gar nicht in Gefahr geraten, bei dem von Dir genannten Anbieter irgendetwas zu unterschreiben.
Auch „normale“ Möbelhäuser, die Wert auf seriöse Beratung und guten Service legen, haben in dem von Dir angegebenen Finanzrahmen durchaus Angebote.

&tschüß
Wolfgang

Nach den BGH und EUGH Urteilen dazu möchte ich sagen: Einfach ist die Antwort schon, aber eben nicht pauschal.

Wenn ich auf einer Verkaufsmesse (war das eine?) einen Verkaufsstand eines Einrichtungshauses aufusche, um etwas zu kaufen, dann kann ich mich nicht unter den Schirm eines Gesetzes stellen wollen, der mich vor Überrumpelung durch windige Vertreter schützen soll, die sich im Foyer eines Supermarktes auf ihre Opfer stürzen.

Wenn es eine Verkaufsmesse war und der Stand erkennbar vom „roten Stuhl“-Möbelhaus zu Verkäufen genutzt wird, dann wird das nichts mit dem Anspruch auf einen Widerruf.
Fragen kann man aber trotzdem!

Sorry, ich muss mich berichtigen!
Nach einem Urteil des BGH von 2019 steht einem Käufer auf einer Messe nur in Ausnahmefällen der Widerruf zu:


und da der Link zum BGH Urteil:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%2082/17&nr=95319
ramses90
2 Like

und wird mit einiger Wahrscheinlichkeit eine „konziliante“ Antwort erhalten - dergestalt, dass die unbedacht georderte Küche „kulanterweise“ auf das genannte Budget zusammengestrichen wird und unterm Strich endlos überteuert sein wird.

Diese „Marketingstrategie“ ist einigermaßen verbreitet und ganz legal. Ob der genannte Anbieter sie auch verfolgt, weiß ich nicht - aber zumindest kann er sie ziemlich leicht verfolgen, wird dann auf Opfer stoßen, die erleichtert und dankbar sind und weiterhin ungestört Bauernfängerei treiben können.

Beim Kücheneinrichter im Nachbarort hätte man für das Geld sehr viel mehr Lebensqualität haben können, auch ohne Neuschrott von Roller oder Ikea einbauen zu lassen.

Schöne Grüße

MM