Kaufvertrag oder Käuferschutz?

Hi,
wie paßt zusammen, dass ein bei Ebay geschlossener Kaufvertrag durch den Ebay-Käuferschutz beeinflußt wird?

Fall eröffnen - Geld zurückbekommen, Ware abgeben - Fall geschlossen.

Käufer wieder im Besitz von Geld, Verkäufer von Ware und Gebüren.

Ebayfrist: 45 Tage
Gewährleistung: 14 Tage

Was stimmt denn nun?
Vertrag oder Käuferschutz?

Tilli

Hi,

ich verstehe das hier nicht so ganz:

Ebayfrist: 45 Tage
Gewährleistung: 14 Tage

Wie kommst du auf die 14 Tage Gewährleistungsfrist? Oder meinst du die Widerrufsfrist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Gruss,
Little.

Steilvorlage

Hi,

ich verstehe das hier nicht so ganz:

Ebayfrist: 45 Tage
Gewährleistung: 14 Tage

Wie kommst du auf die 14 Tage Gewährleistungsfrist? Oder
meinst du die Widerrufsfrist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Beginn der Gewährleistung nach den 14 Tagen Rückgaberecht…
Sorry.

Jedenfalls ist es doch eine Steilvorlage für Zank und Hader.
Käufer denkt, Ebay hat Recht (Geld wieder da).
Verkäufer denkt, Kaufvertrag gilt.

Tilli

Hi Tilli,

deine Informationen sind reichlich knapp gehalten und bieten deshalb einigen Raum für Spekulation.

Wie war das denn mit dem Handy, außer das es defekt war.
Es wurde also nach Ablauf der Wiederspruchszeit aber innerhalb der Ebayfrist zurückgegeben? Also z. B. nach 28 Tagen?

Grundsätzlich wurde dann nicht vom Vertrag zurückgetreten sondern ein Mangel angezeigt. Und das bedeutet, daß der Verkäufer Nacherfüllen darf; z. B. darf er das defekte Handy durch ein neues ersetzen.

Gruss,
Little.

Hi Tilli,

deine Informationen sind reichlich knapp gehalten und bieten
deshalb einigen Raum für Spekulation.

Wie war das denn mit dem Handy, außer das es defekt war.
Es wurde also nach Ablauf der Wiederspruchszeit aber innerhalb
der Ebayfrist zurückgegeben? Also z. B. nach 28 Tagen?

Grundsätzlich wurde dann nicht vom Vertrag zurückgetreten
sondern ein Mangel angezeigt. Und das bedeutet, daß der
Verkäufer Nacherfüllen darf; z. B. darf er das defekte Handy
durch ein neues ersetzen.

Ja, das möchte er.
Aber der Käufer hat nun das Geld und die Faxen dicke.
Er möchte den Kauf annullieren und sieht das auch so, weil ja der VK das Gerät/Gebüren hat und der K eben das Geld.

Warum auch nicht.

Wer würde den Zweikampf gewinnen und warum bucht Paypal dann das Geld zurück und erklärt den Fall für beendet?
Das gaukelt ihm dann vor, die Sache sei beendet und der VK schickt einen Anwalt los?

Tilli

hi,

du haust das komplett durcheinander.

Der ebay-Käuferschutz prüft nicht, ob sich der Wunsch (Geld zurück) mit dem Gesetz deckt.

Ebenso gibt es durch den Käuferschutz keine Versandkosten erstattet, auch wenn sie einem zustehen würden.

Wenn du unrechtmäßig den Käuferschutz in Anspruch genommen hast, kann der VK natürlich auf der Einhaltung des Vertrags bestehen.

Was zählt ist der Kaufvertrag, der Käuferschutz vereinfacht nur den Weg sich das Geld zurück zu holen (falls die Ware trotz Kaufvertrag aus bleibt).

Wer direkt den Käuferschutz beansprucht und die Ware so zurück gibt, darf sich über ein Echo nicht wundern.

grüße
lipi

Nicht Versandkosten, sondern die Verkaufsgebühren.

Wie auch immer: Warum erstattet paypal dann Geld zurück?
Was ist das für ein Vertrag?
Zwar geschlossen, dann aber von paypal zerlegt?

Was ist Unrecht im Käuferschutz?

Wenn ein Gerät als „sehr gut“ verkauft wird, muss es dann nicht „sehr gut“ sein?

Darf der Verkäufer dann solange rumfrickeln, bis der Käufer keine Nerven oder kein Geld für Porto mehr hat?

Tilli

hi,

Nicht Versandkosten, sondern die Verkaufsgebühren.

war nur ein allgemeines Beispiel.

Wie auch immer: Warum erstattet paypal dann Geld zurück?
Was ist das für ein Vertrag?
Zwar geschlossen, dann aber von paypal zerlegt?

Weil Ebay/Paypal mit dem Vertrag nicht die Bohne zutun hat.

Was ist Unrecht im Käuferschutz?

nix. Solang der Käufer es nicht unrechtmäßig anwendet.

Ist im Grunde wie eine Rücklastschrift. Da Prüft die Bank auch nicht, ob das in Ordnung geht. Paypal verlangt zumindest noch nen Versandnachweis, damit der VK nicht ganz übern Tisch gezogen werden kann.

Wenn ein Gerät als „sehr gut“ verkauft wird, muss es dann
nicht „sehr gut“ sein?

doch schon, aber die Rechte um Pflichten des Käufers und Verkäufers sind im BGB geregelt und nicht in den Richtlinien von Ebay.

Wenn der Käufer es verpennt den Artikel zu prüfen und seine Widerrufsfrist verstreicht dann bleibt dem VK bei einem Mangel das Recht zur Nachbesserung. Der Käufer kann die Rückgabe nicht per PayPal erzwingen.

Darf der Verkäufer dann solange rumfrickeln, bis der Käufer
keine Nerven oder kein Geld für Porto mehr hat?

Darf der Käufer fristen verstreichen lassen und sich im nachhinein darauf berufen? sogar das Geld einfach zurückbuchen?

Vorschlag: Poste die Frage mal im Rechtsbrett und schildere einen Fall etwas ausführlicher. vor allem die Zeiten und was genau defekt war und wann es kaputt ging.
Dabei die FAQ:1129 beachten (die hier eigentlich auch schon nötig wären, aber da schaut ja keiner drauf…)

grüße
lipi

Darf der Käufer fristen verstreichen lassen und sich im
nachhinein darauf berufen? sogar das Geld einfach
zurückbuchen?

Vielleicht nicht.
Darf der Verkäufer bei einer gütlichen Einigung wieder einen Teil der Ware bei der Wertabschätzung und den ursprünglichen Defekt „vergessen“ und so tun, als habe er Gebühren ausgelegt, die er bei der Rückbuchung erstattet bekommen hat?

Es gibt halt Leude, die sind so.
Wenn man denen was abkauft, hat man Pech.