Kaufvertrag und Zusatzversicherung Laptop

Liebe/-r Experte/-in,
ich sage gleich vorweg, dass es etwas länger wird :smile:
ich habe zur Zeit ziemliche Schwierigkeiten mit dem Händler und der Zusatzversicherung meines Laptops.
Ich habe ihn im Mai 2010 gekauft und eine Zusatzversicherung mit Garantieverlängerung auf 4 Jahre auf Neupreis abgeschlossen. Diese Garantie beinhaltet auch Eigenverschulden (damit wurde sie mir angepriesen. Nach dem Motto: „Frauen sind Cappuccino-Trinker, falls mal der volle Becher aufs Notebook kippt, sind Sie abgesichert!“)
Nun ist seit ca Anfang Mai diesen Jahres das Problem da, dass ständig das Bild einfriert, sprich ich muss den Laptop per Knopfdruck ausmachen und ihn dann neustarten, beim Neustart hängt er sich dann meist wieder auf. Wenn ich gerade etwas getippt habe, ist es weg, oder wenn ich Online-Banking gemacht habe, konnte ich mich nicht ausloggen und da habe ich halt große Sicherheitsbedenken.
Nunja, ich habe das Notebook erstmal zu dem Laden gebracht wo ich den gekauft habe und ihn da in Reparatur gegeben, denn ich habe ja die Versicherung. Das haben die auch ohne Murren repariert. Allerdings dauerte die Reparatur 4 Wochen, wobei gesagt wurde, dass es 10-14 Tage dauern würde. Als ich dann das Notebook wieder abholen konnte, dauerte es ca zwei Wochen, da trat der gleiche Fehler erneut auf. Nun kam sogar noch hinzu, dass das Gerät von unten immens heiß wurde und ich auch keine Videos mehr online anschauen konnte. Also brachte ich das Gerät wieder zum Media Markt, dort wurde mir dann schon gesagt, wenn es nochmal passiert, bekomme ich einen neuen Laptop oder ich bekomme mein Geld wieder, allerdings von der Versicherung, da Media Markt nach den normalen 2 Jahren Gewährleistung raus wäre. Völlig in Ordnung für mich, dafür hab ich ja die Versicherung. Nachdem ich das Gerät wieder abholen konnte, habe íhn eine woche später wieder zu Media Markt bringen müssen, nachwievor fror das Bild ein. Nun wurde mir ans Herz gelegt, mich an die Versicherung zu wenden. Also bin ich mit dem kaputten Laptop wieder nach Hause gefahren und habe ersteinmal eine eMail an die Versicherung geschickt, weil ich finde dass man so viel besser etwas schildern kann ohne ständig unterbrochen zu werden. Auf diese eMail kam über eine Woche keine Antwort, sodass ich dort anrief.
Der Mitarbeiter dieser Versicherung sagte mir, dass eine Totalschadensauszahlung nicht möglich sei, da die Werkstatt, wo das Notebook immer hin geht, ein halbes Jahr Gewährleistung auf Reparaturen geben muss und die Versicherung das Gerät so lange innerhalb dieser Gewährleistung reparieren lassen will bis es heile ist.
Aber das ist für mich ja schlecht, denn in der Versicherungspolice ist festgelegt, dass pro 12 Monate der Auszahlungswert um 20% sinkt. Also rutsche ich ja immer weiter runter in dieser Tabelle.
Außerdem sagte er, dass ich nur mein Geld wieder bekomme, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich wird oder das Gerät irreparabel kaputt ist. Wie oft muss der Fehler denn auftreten, damit das Gerät als irreparabel gilt? Für mich ist das Notebook so unbrauchbar, ich kann nicht mehr vernünftig dran arbeiten, denn ich muss immer damit rechnen, dass das bild wieder einfriert und alles weg ist.
Was soll ich jetzt machen? ich habe mal (vor einigen Jahren) im Wirtschaftsunterricht gelernt, dass man nur zwei mal die Chance auf Nachbesserung hat und man als Käufer dann sein Geld zurück verlangen kann oder ein neues Gerät bekommt. Gillt diese Klausel hier nicht?
Über Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen DAnk und sorry dass es so lang geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen, Regina Schoon.

hallo Regina,

das sieht ja nach Klage gegen die Versicherung aus,
aber bevor Du das tust,gebe ich dir den Rat,vorher bei der Verbraucher-Zentrale vorbeizuschauen. Die werden Dir auf jeden Fall sagen, ob Erfolg bei Klage besteht.
Vielleicht hilft Dir das weiter?!

liebe Grüsse
Hans-Wilhelm

Guten Tag,

von diesem Thema habe ich keine Ahnung

Dieter Graf

hallo,
danke für die zügige antwort. ich werde direkt mal zur verbraucherzentrale fahren, hab zum glück noch urlaub. vielen dank für den tipp, ich hoffe nicht dass ich zum anwalt muss… vielen vielen dank und einen schönen tag noch

trotzdem danke

Hallo,
das ist ein wahrlich verzwickter Fall.
Du hast (fast) Recht, denn Du musst dem Händler DREI Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Danach hast Du ein Recht auf Wandlung des Kauifvertrages, was nichts anderes heißt als: Entweder Kaufpreis zurück oder ein anderes Gerät.
Aber wie gesagt, dies gegenüber dem Händler.
Wie diese Sachlage mit der Versicherung ist, vermag ich leider nicht 100%tig zu sagen. Allgemein ist ja bekannt, das Versicherungen sich gerne aus der Affäre ziehen wollen, wenn es um die zugesagte Leistung geht. Ich selber habe mich gerade erst mit Rechtsanwaltlicher Unterstützung gegen eine Versicherung durchsetzen müssen. Meine Schreiben und Begründungen wurden nicht akzeptiert. Das erste Schreiben vom RA mit den gleichen Gründen und das Geld war 4 Wochen später auf meinem Konto.
Lies Deine Police bitte noch einmal genau durch. Wenn Du Dir sicher bist, das Dein Begehren gerechtfertigt ist, lass Dich nicht mit blöden Kommentaren abwimmeln. Kommuniziere nur noch schriftlich mit deiner Versicherung. Du brauchst eine Beweislage.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ? Dann ist die Erstberatung bei einem RA meistens kostenfrei.
Wenn nicht : Hast Du sonst schon einen RA; frag doch einfach mal nach einer Erstberatung an; die beissen im Regelfall nicht.
Da ich den genauen Text der Vers.-Bedingungen nicht kenne, kann ich dir leider keine bessere Auskunft geben.
MfG
Michael

Hey, Regina,
So, sorry, meine Gebiete sind Wirtschaftskriminalität und Korruption. Hier kann m.E. nur ein (versierter!) Jurist helfen.
Viel Erfolg!
Hagena

Hallo michael, vielen vielen dank für die schnelle und vorallem kompetente antwort, hast mir sehr weitergeholfen.
ich werde mich erstmal schriftlich an die versicherung wenden und meinen standpunkt klar machen,… dann wahrscheinlich auch am besten per einschreiben mit rückschein, oder? damit ich auch wirklich was in der hand habe. vielen dank und einen schönen abend noch. MFG Regina

Hallo Regina Schoon,

zuerst einmal gehe ich davon aus, dass das Motherboard, bzw. der Prozessor einen Schaden hat. Bei einem solchen Schaden ist eine Reparatur unwirtschaftlich.

Mit Mediamarkt gibt es immer wieder Probleme, wenn ein Garantiefall eintritt. Dort wird versucht dem Kunden einzureden, dass erst eine Reparatur erfolgen muss, bevor ein Austausch des Gerätes erfolgt. Das stimmt nicht. Sollte ein Garantiefall eintreten, so kann sich der Käufer nach § 439 BGB aussuchen, ob er das Gerät reparieren lassen will oder ein neues Gerät bekommt.
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass sie den Schaden während der Garantiezeit gemeldet haben.

Laut § 440 BGB gilt eine Nachbesserung als erfolglos, wenn der 2. Versuch fehlgeschlagen ist. Jedoch ist dies von Fall zu Fall verschieden, z.B. kann bei technisch komplizierten Geräten auch ein dritter Versuch akzeptabel sein. Jedoch müssen sie nicht monatelang auf die Mängelbeseitigung warten. Die Nacherfüllung hat in einem angemessenen Zeitraum zu erfolgen. Sie sollten in dem Fall, dass eine Nacherfüllung längere Zeit dauert, dem Verkäufer eine Frist setzen und nach Ablauf der Frist mit weiteren rechtlichen Schritten drohen.

Der Mitarbeiter der Versicherung hat Recht. Während der Gewährleistungszeit trat ein Mangel auf der fristgerecht gemeldet wurde. Der Mangel trat trotz angeblicher Reparatur weiterhin auf. Reparaturleistungen gelten als Werkverträge oder Dienstleistungen, für die grundsätzlich auch eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren besteht (ausgenommen Verschleiß und unsachgemäße Handhabung). Diese darf aber auf ein Jahr verkürzt werden, was von den meisten Anbietern von Reparaturleistungen in Anspruch genommen wird. Somit besteht immer noch bei Media Markt die Pflicht den Schaden zu beheben oder ein Tauschgerät zu stellen.

Viele Grüße
bandera01

HALLO Frau Schoon ich kann leider nicht helfen. Freundlichen Grußen emanuele pinna

hallo,
vielen vielen dank für die qualifizierte antwort, sie haben mir sehr geholfen.
ich habe jetzt allerdings gesehen, dass ich den laptop am 18.05.2012 das erste mal zu media markt gebracht habe zwecks reparatur und den laptop allerdings bereits am 14.05.2010 gekauft habe, also war ich dummerweise genau 4 tage über der zweijährigen gewährleistung die media markt mir hätte geben müssen. Hab ich da nun pech gehabt oder gibt es da eine regelung, dass es doch noch in die garantie fällt? denn auf den reparaturberichten steht auch: im rahmen der herstellergarantie repariert… ich fürchte das wird ein kniffliger fall… der fehler trat ja bereits auf, als die zwei jahre noch nicht vorüber waren…
vielleicht wissen da noch einen rat für mich?

mit freundlichen grüßen
regina schoon

haben sie trotzdem vielen dank.

HALLO Frau Schoon ich kann leider nicht helfen. Freundlichen
Grußen emanuele pinna

Hallo Regina,

jetzt wird es tatsächlich komplizierter. Nachdem der Schaden außerhalb der Gewährleistung lag, wurde die Reparatur kulanterweise durchgeführt. Jetzt mußt Du in den AGB´s des Reparaturvetrages nachsehen, wie dort die Gewährleistung auf Reparaturen aussieht. In der Regel werden 6 Monate Gewährleistung auf die Reparatur gegeben. Ich würde so verfahren, Vorsprache bei Mediamarkt mit Versicherungspolice der Zusatzversicherung. Dort erklären, dass das Problem mit Reparatur vom 18.05.2012 nicht fachgerecht behoben wurde und weiterhin besteht. Nachdem Dir von Mediamarkt die Zusatzversicherung verkauft wurde, soll es der dortige Mitarbeiter abklären, werde die Kosten übernimmt: Mediamarkt oder die Versicherung!
Schau aber zuvor nochmals im Reparaturvertrag nach was dort für die Reparatur gilt. Es ist zwar keine rechtliche Würdigung, aber ich hoffe dass es Dir hilft.

Viele Grüße
Peter Frodl

Hallo Regina,

erst einmal Entschuldigung, dass ich heute erst antworte, habe Deine Mail nicht zeitiger gesehen. Ich weiß auch nicht, ob ich hier der richtige Experte bin, da mein Beruf Polizist ist. Auf jeden Fall sehe ich es erst einmal wie Du, dass nach zweimaliger Reparatur in der Gewährleistung man ein neues Gerät bzw. das Geld zurück verlangen kann. Leider sind bei solchen Dingen immer die AGB’s der Versicherung ganz entscheidend. Hier würde ich mir wirklich mal die Mühe machen, sie zu lesen. Diese AGB’s müssen jedoch allgemeingültigen Vorgaben entsprechen, sonst sind diese gegenstandslos.
In einem ähnlichen Fall mit der Telekom habe ich mich nach mehreren sinnlosen Telefonaten und Schreiben an die Verbraucherzentrale gewandt. Kostete zwar 15,00 Euro, hat aber viel gebracht. Diese haben mir Recht gegeben und ein entsprechendes Schreiben an die Telekom gesandt. Diese haben daraufhin eingelenkt. Es ist nun mal etwas anderes, ob Du selber kommunizierst oder die Verbraucherzentrale.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Schöne Grüße

Jürgen

Diese Frage kann wohl nur beantworten, wer auch die Details dieser Versicherung kennt. Vielleicht macht es Sinn, mit diesem Anliegen einen Fachanwalt für Verbraucherrecht aufzusuchen?