Kaufvertrag, Zusatzversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich sage gleich vorweg, dass es etwas länger wird :smile:
ich habe zur Zeit ziemliche Schwierigkeiten mit dem Händler und der Zusatzversicherung meines Laptops.
Ich habe ihn im Mai 2010 gekauft und eine Zusatzversicherung mit Garantieverlängerung auf 4 Jahre auf Neupreis abgeschlossen. Diese Garantie beinhaltet auch Eigenverschulden (damit wurde sie mir angepriesen. Nach dem Motto: „Frauen sind Cappuccino-Trinker, falls mal der volle Becher aufs Notebook kippt, sind Sie abgesichert!“)
Nun ist seit ca Anfang Mai diesen Jahres das Problem da, dass ständig das Bild einfriert, sprich ich muss den Laptop per Knopfdruck ausmachen und ihn dann neustarten, beim Neustart hängt er sich dann meist wieder auf. Wenn ich gerade etwas getippt habe, ist es weg, oder wenn ich Online-Banking gemacht habe, konnte ich mich nicht ausloggen und da habe ich halt große Sicherheitsbedenken.
Nunja, ich habe das Notebook erstmal zu dem Laden gebracht wo ich den gekauft habe und ihn da in Reparatur gegeben, denn ich habe ja die Versicherung. Das haben die auch ohne Murren repariert. Allerdings dauerte die Reparatur 4 Wochen, wobei gesagt wurde, dass es 10-14 Tage dauern würde. Als ich dann das Notebook wieder abholen konnte, dauerte es ca zwei Wochen, da trat der gleiche Fehler erneut auf. Nun kam sogar noch hinzu, dass das Gerät von unten immens heiß wurde und ich auch keine Videos mehr online anschauen konnte. Also brachte ich das Gerät wieder zum Media Markt, dort wurde mir dann schon gesagt, wenn es nochmal passiert, bekomme ich einen neuen Laptop oder ich bekomme mein Geld wieder, allerdings von der Versicherung, da Media Markt nach den normalen 2 Jahren Gewährleistung raus wäre. Völlig in Ordnung für mich, dafür hab ich ja die Versicherung. Nachdem ich das Gerät wieder abholen konnte, habe íhn eine woche später wieder zu Media Markt bringen müssen, nachwievor fror das Bild ein. Nun wurde mir ans Herz gelegt, mich an die Versicherung zu wenden. Also bin ich mit dem kaputten Laptop wieder nach Hause gefahren und habe ersteinmal eine eMail an die Versicherung geschickt, weil ich finde dass man so viel besser etwas schildern kann ohne ständig unterbrochen zu werden. Auf diese eMail kam über eine Woche keine Antwort, sodass ich dort anrief.
Der Mitarbeiter dieser Versicherung sagte mir, dass eine Totalschadensauszahlung nicht möglich sei, da die Werkstatt, wo das Notebook immer hin geht, ein halbes Jahr Gewährleistung auf Reparaturen geben muss und die Versicherung das Gerät so lange innerhalb dieser Gewährleistung reparieren lassen will bis es heile ist.
Aber das ist für mich ja schlecht, denn in der Versicherungspolice ist festgelegt, dass pro 12 Monate der Auszahlungswert um 20% sinkt. Also rutsche ich ja immer weiter runter in dieser Tabelle.
Außerdem sagte er, dass ich nur mein Geld wieder bekomme, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich wird oder das Gerät irreparabel kaputt ist. Wie oft muss der Fehler denn auftreten, damit das Gerät als irreparabel gilt? Für mich ist das Notebook so unbrauchbar, ich kann nicht mehr vernünftig dran arbeiten, denn ich muss immer damit rechnen, dass das bild wieder einfriert und alles weg ist.
Was soll ich jetzt machen? ich habe mal (vor einigen Jahren) im Wirtschaftsunterricht gelernt, dass man nur zwei mal die Chance auf Nachbesserung hat und man als Käufer dann sein Geld zurück verlangen kann oder ein neues Gerät bekommt. Gillt diese Klausel hier nicht?
Über Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen DAnk und sorry dass es so lang geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen, Regina Schoon.

Hallo,
also, ohne den genauen Versicherungsvertragstext zu kennen, kann ich hier nicht korrekt antworten. Richtig ist, dass seit dem Kauf des Computers über zwei Jahre vergangen sind und die normale Garantiezeit abgelaufen ist.
Richtig ist, dass die Nachbesserungen wohl noch innerhalb der Garantiezeit vorgenommen wurde, die dann wohl zwei mal erfolglos war, so dass Sie noch weitere Ansprüche haben.
Die Frage, ob es sich um einen Hardwarefehler oder um einen Softwarefehler handelt, ist bestimmt auch nicht geklärt. oder?
Also, nach meiner Kenntnis müssen Sie sich drei Nachbesserungen gefallen lassen.
Denn allgemein gilt, dass die Beseitigung eines Mangels zweimal scheitern muss, bevor Sie von Ihren weitergehenden Rechten Gebrauch machen können. Dabei kommt es aber stets auf den Einzelfall an. Bei technisch komplizierten Geräten wie PC, Camcorder oder Player sind drei Versuche akzeptabel. Nur einen einzigen Versuch müssen Sie hinnehmen, wenn Sie auf den erworbenen Gegenstand dringend angewiesen sind, die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt wurde, der Gegenstand technisch unkompliziert ist (etwa Kaffeemaschine oder Toaster) oder der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.
Dann sollten Sie noch beachten, dass Sie alles schriftlich machen, bei z.B. noch einem Nachbesserungsversuch sollten Sie dem Auftrag den bisherigen Verlauf schriftlich beilegen und darauf hinweisen, dass Sie ein Neugerät fordern werden, wenn es wieder nicht funktioniert.

Evt. erklären Sie auch die Dringlichkeit, dass Sie den Computer benötigen und evt. Schadensersatzansprüche anmelden werden. Evt. hilft das.
MfG
PB

sehr geehrter herr bötticher, vielen daqnk für die schnelle antwort. ob es ein software oder hardware fehler ist kann ich nicht sagen, denn auf dem reparaturbericht steht immer nur: wurde im rahmen der herstellergarantie repariert… ich schließe allerdings einen software fehler aus denn ich habe mittlerweile fünf mal neu windows aufspielen lassen…als ich den laptop am samstag wieder hingebracht habe hat die verkäuferin bei media markt mir gesagt dass sie mit auf den auftrag schreibt dass es halt nun der dritte reparaturversuch ist und iummernoch der selbe fehler auftritt… sollte ich mich an die versicherung wenden oder an die werkstatt, die das repariert, wenn ich da etwas aktenkundig machen möchte? dann auch am besten per einschreiben mit rückschein, oder? denn als ich bei der versicherung angeufen habe wurde mir gesagt dass nie eine email von mir angekommen ist obwohl ich von dem server der versicherung eine automatisierte bestätigung des email-eingangs bekommen habe… ganz schön kompliziert und nerv-raubend die ganze sache. vielen dank nochmals für die schnelle und kompetente antwort. MFG Regina Schoon