Das widerspricht sich doch ganz massiv! In §1 Abs. (2) Satz 1 wird von der Teilung nach WEG so gesprochen, als ob sie bereits erfolgt sei. In Satz 2 soll sie erst nach Vorlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. In Satz 3 wurde angeblich bereits Teileigentum begründet (wie nach Satz 1).
Leider sind das alles nur Bruchstücke. So kann man natürlich nicht zu einer abschließenden Aussage kommen. Aber so klingt es zumindest komisch.
Ansonsten sind die Folgen bei einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung doch in § 4 Abs. (2) geregelt. Man hat zugestimmt, dass eine verspätete Fertigstellung von max. einem Monat für den Verkäufer folgenlos bleibt. D.h. alles, was hierdurch an Kosten entstehen würde, muss der Käufer selbst tragen. Erst bei einer über einen Monat hinausgehenden Verzögerung hat der Käufer Anspruch auf die gesetzlichen Schadenersatzansprüche. Und jetzt Obacht: Hier wird nur von Fertigstellung und nicht davon gesprochen, dass der Verkäufer auch in der Lage ist Eigentum zu verschaffen! Das sind zwei Paar Schuhe. D.h. sollte der Verkäufer rechtzeitig fertig werden, aber er mangels Teilungserklärung das Eigentum nicht verschaffen können, könnte man seine Rechte mE auch vor Ablauf des Monats bereits geltend machen. Und da kann man sich nur wundern, dass der andere Eigentümer so bereitwillig Miete zahlt. Denn ja, wenn er in einem fremden Haus wohnt, muss er dafür Miete zahlen. Andererseits kann er für die hierfür anfallenden Kosten ja Schadenersatz geltend machen, weil er nach Vertrag bereits diese Zeit im eigenen Haus leben würde. D.h. er müsste sich natürlich die Kosten anrechnen lassen, die er als Eigentümer im eigenen Haus hätte (also z.B. Verbrauchskosten, Versicherungen die jetzt ggf. noch auf den Verkäufer laufen, …), aber die eigentliche Miete sehe ich hier nicht!
Ich würde mir den kompletten Vertrag schnappen und zu einem Anwaltskollegen gehen, der dann natürlich auch mit dem Notar über den aktuellen Stand der Dinge spricht. Das ist aber definitiv besser so, als wenn Du als juristischer Laie nicht in der Lage bist, dem Notar die richtigen Fragen zu stellen, die Antworten zu verstehen und diese dann deinem Anwalt berichtest.