Kautionseinbehalt für Nebenkostenabrechnung

Guten Tag!

Der Mietvertrag wurde im Laufe des Jahres (Ende Mai) beendet. Es steht also noch die Nebenkostenabrechnung für 2018 aus, die Ende 2019 kommen wird.

Ausgehend von der Nebenkostenabrechnung 2017 (in der ein Guthaben besteht) ist für 2018 mit einer Nachzahlung in Höhe von 28 € zu rechnen (wegen des Winters). Dennoch möchte der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten, bis über die Nebenkosten für 2018 abgerechnet wurde. Die Kaution beträgt insgesamt 660 €.

Nun hat der BGH mal entschieden, dass für eine auszustehende Nebenkostenabrechnung ein „angemessener Teil“ einhalten werden darf. Dabei wird nicht genau definiert, was „angemessen“ ist. Jedoch gehe ich doch stark davon aus, dass 660 € ein klein wenig übertrieben sind.

Aber was soll ich machen? Der VM beharrt darauf. Nen Mahnbescheid stellen?

Nein.
Dem würde bestimmt widersprochen und dann stehst Du genau so schlau da als wenn Du jetzt gleich eine Zahlungsklage über Summe X erheben würdest.
Problem wäre immer, wie du zwischen bereits fälliger Rückzahlung und Sicherheit für ausstehende Abrechnung aufsplittest.

Versuche es noch einmal im Guten, machen eine überschlägige Vorausrechnung, was an NK zu erwarten sein dürfte. Gibt einen reichlichen Zuschlag dazu !
Und setze das ins Verhältnis zur Kaution.
Und verlange dann z.B. die Hälfte oder 2/3 zurück. Setze eine Frist (aber wenn die verstreicht bist du immer noch am Anfang)

660 € ist nicht so viel (für manche schon !), kannst du nicht noch abwarten ? Wer sagt denn die Abrechnung kommt erst Ende 2019 ? Das wäre der letztmögliche Termin.

MfG
duck313

Bei einem VM der so agiert, liegt der Verdach schon sehr nahe.
Da steckt sich der VM halt eben mal für mind 19 Monate paar hundert Euro zinslos in die Tasche!

Auch wenn Du das immer wieder mal von Dir gibst, wird´s dadurch nicht besser und wahrer! Alles was jemandem unberechtigterweise entzogen wird, ist zuviel! Und wenn für Dich mehrere hundert Euro nicht viel sind ist das ja o.k. aber verlang nicht, dass sich andere Deiner Meinung anpassen. ramses90

Am 10.12. hab ich dir das Aktenzeichen des BGH Urteils geschickt: BGH Urteil VIII ZR 263/14
Warum suchste Dir das Urteil nicht raus, kopierst den wesentliche Satz daraus, schreibst dem VM mit dem Aktenzeichen und Fristsetzung, dass Du auf Grund dieses Urteils soundsoviel von der Kaution bis dahin auf Deinem Kto. haben willst.
Sollte er die Frist verstreichen lassen, würdest Du unverzüglich, mit anwaltlicher Hilfe Klage einreichen.
Und warum duck vorher von ´nem Mahnbescheid abrät ist mir auch ein Rätsel. Wenn der VM so blöd ist und dem widerspricht, geht´s so und so vor Gericht.
Den würde ich notfalls wieder bis vor den BGH vor mir herjagen und ich könnte es mir locker leisten mind 19 Monate auf mehrere hundert Euro zu warten. ramses90