Guten Tag!
Der Mietvertrag wurde im Laufe des Jahres (Ende Mai) beendet. Es steht also noch die Nebenkostenabrechnung für 2018 aus, die Ende 2019 kommen wird.
Ausgehend von der Nebenkostenabrechnung 2017 (in der ein Guthaben besteht) ist für 2018 mit einer Nachzahlung in Höhe von 28 € zu rechnen (wegen des Winters). Dennoch möchte der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten, bis über die Nebenkosten für 2018 abgerechnet wurde. Die Kaution beträgt insgesamt 660 €.
Nun hat der BGH mal entschieden, dass für eine auszustehende Nebenkostenabrechnung ein „angemessener Teil“ einhalten werden darf. Dabei wird nicht genau definiert, was „angemessen“ ist. Jedoch gehe ich doch stark davon aus, dass 660 € ein klein wenig übertrieben sind.
Aber was soll ich machen? Der VM beharrt darauf. Nen Mahnbescheid stellen?