Kautionskonto Namen

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage bezüglich des Kautionskonto und hoffe, dass mir vielleicht jemand meine Frage beantworten kann.

Auf welchen Namen wird ein Kautionskonto angelegt??

In meinem Mietvertrag steht, dass das Kaution getrennt vom Vermögen der Vermieter angelegt wird. Inhaber dieses Sparbuchs wären die Vertragsparteien.

Ist es üblich, dass in diesem Kautionskonto/ Sparbuch der Vermieter und Mieter eingetragen werden??

Liebe Grüße

Ein Sparbuch kann auf den Namen des Mieters laufen, wenn es verpfändet wird. Es kann auch auf den Namen der Vermieterin laufen, wenn es mit der Bank eine Einigung darüber gibt, dass es sich bei dem Guthaben um Fremdgeld handelt, das im Insolvenzfall nicht dem Zugriff der Gläubiger der Vermieterin unterliegt. Auf beide Namen scheint mir nicht möglich und auch sinnlos.

Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort.

Die Kaution soll auf das normale Konto der Vermieterin überwiesen werden. Wie kann ich mir nun sicher sein, dass diese auch die Kaution anlegt??

Lieben Gruß

Lass dir eine Bescheinigung der Bank übersenden oder eine Kopie der Vertragsunterlagen.

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Hallo,

lass Dir eine Kopie des Sparbuchs vorlegen.

Wobei mir nicht klar ist, welche Sorge Dich umtreibt. Die Verzinsung ist weiterhin marginal, so dass es keinen großen Unterschied macht, ob das Geld auf einem Sparkonto angelegt oder vergraben wird. Und ganz unabhängig, ob das Geld auf einem Sparkonto liegt oder anderweitig separiert oder aufbewahrt wurde, hast Du natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn das Mietverhältnis beendet wurde und Du die Bude nicht abgefackelt hast.

Natürlich ist es nett (und vorgeschrieben), wenn das Geld vom übrigen Vermögen des Vermieters getrennt gebunkert wird und so auch (sofern alles ordentlich gemacht wurde) nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters sein kann, aber so ganz extrem relevant ist das in der Praxis nicht.

Gruß
C.

…aber in deinen Augen egal, ob man sich an die Gesetze hält oder nicht.

… weil was? Es nicht vorkommt, dass ein Vermieter in ein Insolvenzverfahren kommt?
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/bgh1250.htm

Steht weder da noch meine ich das.

Habe ich nicht behauptet.

Dann erklärst du noch, was du mit „in der Praxis nicht relevant“ meinst im Kontext einer Frage in einem Rechtsbrett?

Kein Interesse. Dir geht’s ja eh nur darum, irgendwelche vermeintlichen Fehler aufzuzeigen. Das ändert sich nicht allein dadurch, dass ich erkläre, was ich meinte. Mal abgesehen davon, dass Du nicht dazu neigst, besonders gründlich zu lesen.

Worum es mir geht, ist einigermaßen eindeutig und liegt etwas anders gelagert, als du das denkst.
Immerhin hast du nach einer rechtlich völlig korrekten Antwort bzgl. des Insolvenzrisikos noch eine Antwort nachgereicht, in der du das als „nicht relevant“ bezeichnet hast. Komisch, dass der BGH das anders gesehen hat und „in der Praxis“ zum Nachteil eines Mieters entschieden hat. Komisch auch, dass auch ein Mieterverein diese Frage als so relevant erachtet, dass das Urteil zum Thema Anlage veröffentlicht wird.

Ja, es geht Dir darum, Leuten ans Bein zu pinkeln, anstatt mal darüber nachzudenken, was denn wohl gemeint gewesen sein soll. Aber natürlich kann man sich am Szenario einer Vermieterinsolvenz festbeißen und dabei völlig aus den Augen verlieren, dass das eben ein in der Praxis nicht relevantes Szenario ist. Warum? Weil es in Deutschland so an die 15-20 Mio. von Privatpersonen vermietete Mietimmobilien gibt, aber nur 100.000 Verbraucherinsolvenzen und nach allem, was man so hört, gehören Vermieter dafür nicht zur größten Risikogruppe, weil die Hauptgründe für eine Insolvenz nicht Immobilienvermögen und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind, sondern niedriges Einkommen und Konsumschulden. Wenn man also ganz mutig sein will und annimmt, dass 10% der Verbraucherinsolvenzen auf Vermieter entfallen, dann kommt man auf eine Wahrscheinlichkeit von etwa 0,05% dafür, dass das Vermögen des eigenen Vermieter Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird.

Richtig absurd wird es dann, wenn man zwar meint, dass dieses Risiko für einen Mieter relevant ist, aber gleichzeitig noch daran glaubt, dass der Vermieter vor der Insolvenz nicht noch schnell die Kautionskonten abräumt, um in der Spielbank doch noch das Ruder herumzureißen.

Natürlich darf man solche absurden Gedankengänge verfolgen, aber es ist halt nicht vernünftig. Und das unterscheidet dann auch den in der eigenen theoriebasierten Welt gefangenen Internetwadenbeißer von den Leuten, die sich nicht nur, aber auch in ihrem Berufsleben mit der Analyse und Bewertung von Risiken befassen und mit der Frage, welche dieser Risiken man unter welchen Umständen und Bedingungen eingehen kann.

Was mich eigenartigerweise an den Vertriebstypen erinnerte, der mir ernsthaft verkaufen wollte, dass fungible Maschinen in Rumänien ganz tolle Sicherheiten für einen Kredit seien. Auf die Frage hin, wie er die wohl verwerten wolle, wenn wir erst mit zwei Wochen Verspätung davon erfahren, dass a) die Kohle alle ist und sich b) der Geschäftsführer/Gesellschafter mit der Restkohle nach Kasachstan oder Bulgarien abgesetzt hat, so dass die erbosten und nicht bezahlten Mitarbeiter alle Zeit der Welt hatten, alles, was sich irgendwie verticken ließ, unters Volk zu bringen, wusste er auch nicht so richtig weiter.

Auf den Namen desjenigen, der das Konto eröffnet.

Es heißt die Kaution.

Nein.

Aha.
Warum hast Du das nicht gleich in Deinem Eingangspost mitgeteilt. Stattdessen von Sparbuch geredet?

Weil das wie Du oben geschrieben hast ein Passus im Mietvertrag ist?
Vermieter haben meist ein einziges Kautionskonto, auf dem die Kautionen aller Mieter gesammelt liegen.

Wichtig für Dich: Den Nachweis der Überweisung gut aufbewahren.

Nachtrag:

Du könntest Deinen Vermieter um eine Bestätigung bitten, daß er die Kaution auf (s)einem insolvenzsicheren Kautionskonto angelegt hat.

Und was in der Praxis nicht relevant ist, entscheidet nicht der BGH sondern du. Völlig sachlich und emotionslos, wie aus deiner Wortwahl unmissverständlich zu entnehmen ist.

Ich habe nichts entschieden, sondern weise darauf hin, dass
a) die Insolvenz eines Vermieters ein äußerst seltenes Ereignis ist und
b) es zudem noch unwahrscheinlich ist, dass die Kaution sich bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch auf dem Kautionskonto befindet.

Der Zugriff auf ein Mietkautionskonto durch den Vermieter ohne rechtskräftigen Titel ist während der Mietdauer nicht erlaubt.
https://immobilien.vr.de/immobilien/immobilie-vermieten/mietkautionskonto.html#:~:text=Was%20ist%20ein%20Mietkautionskonto%3F,vom%20übrigen%20Vermögen%20angelegt%20werden.
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mietsicherheit-1/

Wenn der Vermieter das Konto/Sparbuch auf seinen Namen einrichtet, kann er das Geld in seiner Eigenschaft als Bankkunde jederzeit abheben.

Ach? Ist nicht wahr. Verrückte Geschichte: Menschen machen auch Dinge, die nicht erlaubt sind und interessanterweise steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie Vermögensdelikte begehen, rapide an, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Und noch praktischer gesprochen: man kann das Geld als Vermieter einfach abheben - ganz gleich, ob im Konto ein Betreff oder der Name des Mieters zusammen mit dem Kommentar „Mietkaution“ o.ä. hintergelegt ist. Das hat auch einen ganz simplen Grund: der Vermieter muss nämlich irgendwann an das Geld ran - entweder, weil der Mieter seine Kaution zurückbekommt (nach Ende des MV) oder weil der Vermieter die Kohle braucht, um die abgeranzte Bude zu renovieren oder um sie mit Ausständen zu verrechnen.

Ist es jetzt gut?