Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Ein Kegelclub ohne schriftliche Satzung trifft sich alle 4 Wochen zum Kegeln und zahlt entsprechend in eine Kasse ein. Daraus wird regelmäßig (2x jährlich) ein gemeinsames Essen in einem Restaurant finanziert. Die Gesamtrechnung wird in einer Summe aus der Kasse bezahlt.
Nun konnte zum ersten Mal ein Kegler (krankheitsbedingt, war alles sehr kurzfristig und wir konnten das Essen nicht absagen) am Essen nicht teilnehmen und verlangt die anteilige Auszahlung für das Essen.
Zu Recht?
Und was ist, wenn das gesamte Geld aus der Kasse verfressen wurde?
Gruss
Andreas