Kehrwoche Beginn/Ende?

Hallo,

wann endet die Kehrwoche einer Partei normalerweise und wann beginnt die Kehrwoche der nächsten Mietpartei?

Also im Sommer ist das ja kein Problem, da wird am Samstagnachmittag gekehrt und dann das Kehrwochenschild weitergehängt.
Aber wie ist das im Winter bei permanentem Schneefall?
Muß der erste Mieter dann nicht bis Sonntag 20 Uhr und der nächste Mieter ab Montag 7:00 Uhr Schnee räumen?

Natürlich kannn man das auch in jedem Haus individuell regeln, aber was ist, wenn nichts geschrieben und gesagt wurde?

Gruß Finus

Hallo Findus,

lediglich die Hausordnung regelt die „Kehrwoche“.
Es gibt keine gesetzlichen Regularien!

Die Schneeräumpflicht ist allerdings wieder etwas anderes. Auch hier hat der VERMieter verantwortlich. Allerdings kann er Sie per Mietvertrag oder Hausordnung auf den Mieter delegieren.

Anmerkung: Nach Maßgabe von § 21 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist es bindend vorgeschrieben, daß für Eigentumswohnanlagen Hausordnungen aufgestellt werden.

Gruß Ivo

Hallo,

wann endet die Kehrwoche einer Partei normalerweise und wann
beginnt die Kehrwoche der nächsten Mietpartei?

Also im Sommer ist das ja kein Problem, da wird am
Samstagnachmittag gekehrt und dann das Kehrwochenschild
weitergehängt.
Aber wie ist das im Winter bei permanentem Schneefall?
Muß der erste Mieter dann nicht bis Sonntag 20 Uhr und der
nächste Mieter ab Montag 7:00 Uhr Schnee räumen?

Natürlich kannn man das auch in jedem Haus individuell regeln,
aber was ist, wenn nichts geschrieben und gesagt wurde?

Es ist letztlich egal, ob die Kehrwoche von Montag bis Sonntag Abend gilt oder von Samstag bis Samstag. Streitthema ist immer wieder die Winterzeit, insbesondere Zeiten mit Feiertagen wie Weihnachten, Neujahr, Dreikönig. Umstritten ist, ob der Vermieter verpflichtet ist den Winterdienst so zu gestalten, dass jeder Mieter/Eigentümer betroffen ist. Diese Lösung ist aber kaum durchführbar, wenn nicht jede Partei in einem Wohnhaus das notwendige Verständnis für die andere Partei aufbringt. Durchaus kann man den Winterdienst aber schon auch so gestalten, dass jeder vor seiner Garage selbst die Arbeiten vornehmen muss. Allerdings ist dann zu beachten, dass die Zufahrts- und Abfahrtswege frei sein müssen und mindestens zwei Fahrzeuge aneinander vorbei kommen.

Gruss Günter

Hallo Ivo,

danke für die Info, auch für de Hinweis auf § 21,

Fruß Finus (ohne „d“)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

erstmal vielen Dank für eine Erklärungen.

Natürlich ist es egal ob die Kehrwoche von So-Sa oder von Mo-Sa geht, es sind in beiden Fällen 7 Tage Kehrpflicht.
Nur, wenn eine Partei meint, es gehe nur bis Sa und die andere denkt, es startet erst um Mo, dann haben wir da jeweils eine Lücke, die ich als Vermieter so evtl. jahrelang nicht bemerken kann, wenn es am Sonntag nicht mal schneit, oder Neujahr ist UND zwei unterschiedlich denkende Mietparteien gerade an diesem Wochenende „Schichtübergabe“ haben. Und so war es jetzt.

Meine Recherche haben ergeben, dass dieses unterschiedliche Auffassung zwischen Leuten von großem Altersunterschied auftritt.

Das rührt evtl. daher, dass bis zum Jahre 1976 der Wochenbeginn in Deutschland noch der Sonntag war, heute ist es der Montag.

Das hab ich mir irgendwo mal kopiert:
„Erst 1976 wurde der Wochenbeginn auf Montag festgelegt. Die erste Woche des Jahres ist definiert als die Woche,in die mindestens 4 Tage fallen. Beides = DIN 1355 (1974) Entspricht der internationalen Norm ISO 8601 (1988); -übernommen von der EU ! als EN 28601 (1992) und in Deutschland als DIN EN 28601 (1993) umgesetzt.“

Ich werde das jetzt auf jeden Fall in die Hausordnung aufnehmen und zusätzlich noch am schwarzen Brett anschlagen.

Gruß Finus