Hallo Günter,
erstmal vielen Dank für eine Erklärungen.
Natürlich ist es egal ob die Kehrwoche von So-Sa oder von Mo-Sa geht, es sind in beiden Fällen 7 Tage Kehrpflicht.
Nur, wenn eine Partei meint, es gehe nur bis Sa und die andere denkt, es startet erst um Mo, dann haben wir da jeweils eine Lücke, die ich als Vermieter so evtl. jahrelang nicht bemerken kann, wenn es am Sonntag nicht mal schneit, oder Neujahr ist UND zwei unterschiedlich denkende Mietparteien gerade an diesem Wochenende „Schichtübergabe“ haben. Und so war es jetzt.
Meine Recherche haben ergeben, dass dieses unterschiedliche Auffassung zwischen Leuten von großem Altersunterschied auftritt.
Das rührt evtl. daher, dass bis zum Jahre 1976 der Wochenbeginn in Deutschland noch der Sonntag war, heute ist es der Montag.
Das hab ich mir irgendwo mal kopiert:
„Erst 1976 wurde der Wochenbeginn auf Montag festgelegt. Die erste Woche des Jahres ist definiert als die Woche,in die mindestens 4 Tage fallen. Beides = DIN 1355 (1974) Entspricht der internationalen Norm ISO 8601 (1988); -übernommen von der EU ! als EN 28601 (1992) und in Deutschland als DIN EN 28601 (1993) umgesetzt.“
Ich werde das jetzt auf jeden Fall in die Hausordnung aufnehmen und zusätzlich noch am schwarzen Brett anschlagen.
Gruß Finus