"Keilriemen" Gebrauchsgut oder Verbrauchsgut?

Hallo liebe Experten,

Ich saß letztens bei einem Kumpel im Auto. Auf der Autobahn fiel mir dann dieses quitschen auf, und ich denke, dass das der Keilriemen ist. Selbst wenn er es nicht war, meine Frage bleibt bestehen.
Ich mache eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Ich habe im Moment nen Schulblock. 
Während der Fahrt habe ich über die nächsten Wochen nachgedacht, weil einige Klausuren anfallen. Dann fielen mir die Begriffe „Gebrauchs- & Verbrauchsgut“ ein, und ich habe das direkt mit dem Keilriemen verbunden.
Handelt es sich bei einem Keilriemen um ein Gebrauchs- oder um ein Verbrauchsgut aus privater Sicht (nicht aus der Sicht der Werkstatt)? Weil einerseits weiss man ja, dass die Laufzeit stark befristet ist, andererseits hält ein Keilriemen trotzdem relativ lang.
Weder meine Mitschüler, noch meine VWL-Lehrerin wussten eine Antwort darauf… 

Habt Ihr eine Idee? Meiner Meinung nach ist es ein Verbrauchsgut… 
Aber wenn das ein Verbrauchsgut sein sollte, warum ist dann ein Computer kein Verbrauchsgut? Wenn man jetzt davon ausgeht, dass keine neuen Teile eingebaut werden, und der Besitzer den PC vllt nicht pflegt, hält der auch nur wenige Jahre…

Vielen Dank im vorraus!!!

Max

Es ist eindeutig ein Gebrauchsgut! Der Keilriemen wird nicht verbraucht, d.h. er löst sich nicht auf, wird nicht gegessen. Aus der Sicht eines Marders allerdings, könnte es ein Verbrauchsgut sein…

ganz meine Meinung, es ist eindeutig ein Gebrauchsgut.

Ein Verbrauchsgut hat nur eine  überschaubare Lebensdauer ab Benutzungsbeginn und wird eben „verbraucht“, was heißt, es wird sukkzesive durch die Zweckbestimmung weniger.

Ein Gebrauchsgut hat eine unbestimmte Lebensdauer, es wird eben „gebraucht“, also verwendet.

Wenn ich mich da noch so richtig erinnere, ist das ja auch ein betriebswirtschaftlicher Unterschied in Bezug auf Abschreibung ab einem gewissen Wert, aber da bin ich nach der langen Zeit nicht mehr so sicher *lach.

Vermutlich hat der Spass auch eine rechtliche Komponente in Bezug auf Garantie.

*grins…auf was man bei nem quietschenden Keilriemen so kommen kann…mir fällt da bei meinem Kübelwagen von damals eigentlich mehr ein Damenstrumpf ein …und damit ganz andere Fragen…

Servus!

Vielleicht stellst Du die Frage besser einem Buchhalter, der muss unterschiedliche Dinge unterschiedlich verbuchen und hat dazu sicher eine Meinung.

Ich habe unter
http://definition-online.de/gebrauchsgueter/
eine klare Antwort gefunden (was freilich nicht heißt, dass sie richtig bzw. allgemein anerkannt ist): Demnach sind Verschleißteile GEbrauchsgüter.

Ist für Keilriemen eigentlich ein turnusmäßiger Wechsel vorgeschrieben, so wie für Motoröl? Das könnte das Kalkül ändern. Letzten Endes ist es ja eine subjektive Frage, ob man etwas eher verschleißt oder (durch regelmäßige, hohe Beanspruchung) eher verbraucht.

Gruß, Jetrca

Hallo,

Ich saß letztens bei einem Kumpel im Auto. Auf der Autobahn fiel mir dann dieses quitschen auf, und ich denke, dass das der Keilriemen ist. Selbst wenn er es nicht war, meine Frage bleibt bestehen.
Ich mache eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Ich habe im Moment nen Schulblock. 
Während der Fahrt habe ich über die nächsten Wochen nachgedacht, weil einige Klausuren anfallen. Dann fielen mir die Begriffe „Gebrauchs- & Verbrauchsgut“ ein, und ich habe das direkt mit dem Keilriemen verbunden.
Handelt es sich bei einem Keilriemen um ein Gebrauchs- oder um ein Verbrauchsgut aus privater Sicht (nicht aus der Sicht der Werkstatt)? Weil einerseits weiss man ja, dass die Laufzeit stark befristet ist, andererseits hält ein Keilriemen trotzdem relativ lang.
Weder meine Mitschüler, noch meine VWL-Lehrerin

Das ist ja eine tolle Lehrerin.

wussten eine Antwort darauf… 
Habt Ihr eine Idee? Meiner Meinung nach ist es ein Verbrauchsgut… 
Aber wenn das ein Verbrauchsgut sein sollte, warum ist dann ein Computer kein Verbrauchsgut? Wenn man jetzt davon ausgeht, dass keine neuen Teile eingebaut werden, und der Besitzer den
PC vllt nicht pflegt, hält der auch nur wenige Jahre…

Nach dieser Definition wäre doch alles ein Verbrauchsgut. Es geht also nicht um das ewige Halten, damit es ein Gebrauchsgut ist. Ich vermute, dass es da je nach Gebiet auch unterschiedliche Definitionen geben könnte. Eine Firma würde jedenfalls den Austausch als laufende Kosten buchen, während das Auto an sich abgeschrieben wird. Das wäre quasi der „buchalterische Ansatz“. Es gibt Definitionen, die auf die Häufigkeit/Dauer des Einsatzes eines Gutes abstellen. Da der Keilriemen nicht sofort, sondern erst nach mehrmaliger/längerer Nutzung untergeht, ist er definitionsgemäß ein Gebrauchsgut.

Grüße

Danke für die Antwort! Nach dem letzten Satz, wäre dann nicht Schmiermittel auch ein Gebrauchsgut? Weil Schmiermittel wird ja auch nicht nach jeder Nutzung gewechselt, erst nach „mehrmaliger/längerer“ Nutzung

Hallo,

Danke für die Antwort! Nach dem letzten Satz, wäre dann nicht
Schmiermittel auch ein Gebrauchsgut? Weil Schmiermittel wird
ja auch nicht nach jeder Nutzung gewechselt, erst nach
„mehrmaliger/längerer“ Nutzung

Es ist hier wie bei sehr vielen Definitionen eben nicht so ohne weiteres immer klar zwischen schwarz und weiß zu unterscheiden. Nicht selten kommt es auch auf den konkreten Definitionszweck an, da ja etwa auch von Komsum-, Produktions- und Investitionsgütern die Rede sein kann. Nach dem Unterscheidungskriterium mehrmalige/längere Nutzung und im Bereich von Privatpersonen bzw. Endkonsumenten wäre es eher ein Gebrauchsgut. Wer natürlich ein altes/schlecht gewartetes Fahrzeug hat, kommt naturgemäß bei 1l Motoröl auf 100 km in den Bereich eines unmittelbaren Verbrauchs, während bei anderen Fahrzeugen auch nach zigtausend Kilometern nichts fehlt und es sich so wie das gesamte Fahrzeug nur abgenutzt hat.

Grüße

Hallo Max,

mithilve von http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/gebrauchsguete… kann ich Dir eine Antwort geben:

"Gebrauchsgüter Gebrauchsgüter sind Güter, die im Produktionsprozeß über einen längeren Zeitraum genutzt werden können (Gebäude, Maschinen, Werkzeuge).

Problem:
Die Kosten der Nutzung von Gebrauchsgütern, etwa kalkulatorische Abschreibungen, sind den Kostenträgern meist nicht verursachungsgerecht zurechenbar.

Gegensatz:
Verbrauchsgüter, die in der Produktion nur einmal eingesetzt werden.

können im Gegensatz zu den Verbrauchsgütern nicht nur einmal im Leistungsprozeß eingesetzt werden, sondern bei der Erstellung einer Mehrzahl von Leistungseinheiten (z.B. Gebäuden, Maschinen, Werkzeugen). Ihr Verzehr wird in der Regel nur langfristig sichtbar und ist deshalb den einzelnen Kostenträgern anteilsmäßig nach bestimmten Bezugsgrößen zuzurechnen"

Im Klartext: wenn der „Verbrauch“ des Keilriemens nicht klar zur Fahrleistung Umdrehungszahl oder ähnlicher Bezugsgrößen ist, spricht man von einem Gebrauchsgut.

Wenn Dein Keilriemen als Lebensdauer eine Kilometerangabe hat ist er ein Verbrauchsgut, ansonsten ein Gebrauchsgut.

Anmerkung: „Kosten“ sind keine objektive Wahrheit und wenn man ganz genau hinsieht werden oft oder immer ungenau. In Prüfungen sollte man seine Antwort daher klar begründen bzw. argumentieren.

Gruß

Udo