Kein Arbeitszeugnis für freie Mitarbeit?

Guten Tag,

folgender Sachverhalt: Jemand arbeitet als freier Mitarbeiter (bspw. in den Medien) und möchte sich nach einigen Jahren bei einem anderen Arbeitgeber auf eine Festanstellung bewerben. Der bisherige Brötchengeber erlaubt den Redaktionen allerdings nicht die Ausstellung von (bewertenden) Arbeitszeugnissen für nicht fest angestellte Arbeitnehmer.

Ist das rechtens? Bzw: hat der freie Mitarbeiter grundsätzlich das Recht auf ein solches Zeugnis, da ihm eine schnöde „Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei Bewerbungen“, die irgendwo im Keller von der Abteilung „HoLi“ angefertigt wird, im Grunde nichts nützt?

Wäre dankbar für jeden hilfreichen Kommentar.
Besten Gruß.

Hallo,

auch freie Mitarbeiter, die im Rahmen von Dienstverträgen arbeiten, haben Anspruch auf ein Dienstzeugnis:

http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html

VG
EK

/t/zeugnis-fuer-freiberufler–2/2639948

Hallo,

schönes Zitat, nur nach aktueller Rechtslage falsch.

EK

inwieweit ist das falsch?

besten gruß.

In dem alten Artikelbaum steht, dass der freie Mitarbeiter keinen Anspruch auf ein Zeugnis hat oder jedenfalls nur dann, wenn er „arbeitnehmerähnlich“ sei.

Das stimmt nicht, er braucht nur für längere Zeit selbständig Dienste erbracht zu haben, dann hat er nach § 630 BGB Anspruch auf ein Zeugnis.

VG
EK