Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Jemand arbeitet als freier Mitarbeiter (bspw. in den Medien) und möchte sich nach einigen Jahren bei einem anderen Arbeitgeber auf eine Festanstellung bewerben. Der bisherige Brötchengeber erlaubt den Redaktionen allerdings nicht die Ausstellung von (bewertenden) Arbeitszeugnissen für nicht fest angestellte Arbeitnehmer.
Ist das rechtens? Bzw: hat der freie Mitarbeiter grundsätzlich das Recht auf ein solches Zeugnis, da ihm eine schnöde „Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei Bewerbungen“, die irgendwo im Keller von der Abteilung „HoLi“ angefertigt wird, im Grunde nichts nützt?
Wäre dankbar für jeden hilfreichen Kommentar.
Besten Gruß.