Zeugnis für Freiberufler?

Hallo,

ist es üblich, dass Freiberufler Zeugnisse von den Auftraggebern bekommen? Insbesondere dann, wenn sie längere Zeit für einen Auftraggeber tätig waren?

Nennen die sich dann auch Zeugnis oder wird da eine andere „Überschrift“ gewählt?

Und ist es üblich, wenn man als Freiberufler ein Zeugnis hat, dies bei einer Bewerbung mitzuschicken?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo

ist es üblich, dass Freiberufler Zeugnisse von den
Auftraggebern bekommen? Insbesondere dann, wenn sie längere
Zeit für einen Auftraggeber tätig waren?

Ich vermute mal, es geht um die Frage, ob überhaupt ein Anspruch besteht?

Anspruch auf ein Zeugnis haben alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen nach § 630 BGB, § 109 GewO (früher § 113 GewO), § 73 HGB, § 8 BBiG. Ob ein Anspruch besteht, hängt also von den genauen Umständen des Einzelfalles ab, also ob Du eine „ANähnliche“ Person im Sinne des ArbGG §5 (1) bist oder der ArbGG §5 (3) auf Dich zutrifft.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbgg/__5.html

Eine „ANähnliche“ Person ist nach der Rechtsprechung des BAG auch derjenige, der zwar nicht oder nur geringfügig weisungsgebunden oder nur geringfügig in eine betriebliche Organisation eingegliedert ist, der aber sowohl wirtschaftlich abhängig als auch einem AN vergleichbar sozial schutzbedürftig ist.

Gruß,
LeoLo

Besser Empfehlungsschreiben
Hallo!

Ich würde empfehlen, das als Empfehlungsschreiben zu formulieren.

~sam2810

Hallo,

ist es üblich, dass Freiberufler Zeugnisse von den
Auftraggebern bekommen? Insbesondere dann, wenn sie längere
Zeit für einen Auftraggeber tätig waren?

Also ich habe mir von einem Auftraggeber, für den ich über ein Jahr tätig war, eine „Bestätigung“ ausstellen lassen, die dann aber wie ein Zeugnis formuliert war. Üblich scheint das aber nicht zu sein. Diese Bestätigung schicke ich jetzt bei Bewerbungen auch mit.

Hallo Merli,

ist es üblich, dass Freiberufler Zeugnisse von den
Auftraggebern bekommen? Insbesondere dann, wenn sie längere
Zeit für einen Auftraggeber tätig waren?

nicht wirklich, weil Du als Freelancer eine Dienstleistung erbringst. Deiner Schneiderin oder Deinem Steuerberater stellst Du schließlich auch kein Zeugnis aus, gelle? :wink:

Nennen die sich dann auch Zeugnis oder wird da eine andere
„Überschrift“ gewählt?

Ein Arbeitszeugnis setzt ein Arbeitsverhältnis (Orts- und Weisungsgebundenheit, bla) voraus und just ein solches besteht bei Freelancern nicht. Insofern ist es z. B. schnurzpiepegal, ob der Freelancer pünktlich zur Arbeit erschien oder bei den Kollegen beliebt war. Das ist völlig irrelevant.

Und ist es üblich, wenn man als Freiberufler ein Zeugnis hat,
dies bei einer Bewerbung mitzuschicken?

Ich bewerbe mich verdammt selten, aber S. (Du weißt schon) hat in seinen Bewerbungen immer nur die Branche (z. B. Automobilkonzern, Großbank, Schießmichtot) plus eine kurze Umschreibung der Tätigkeit (z. B. Studie zum strategischen Einsatz von Informationstechnologie) reingeschrieben. Zeugnisse, Referenzen, Bescheinigungen hat er nie beigefügt, weil es solche schlicht nicht gab.

Viele Grüße

Renee