Kein Baukindergeld wegen GbR

Hallo Zusammen,

ich und meine Lebensgefährtin haben im letzten Jahr ein Haus gekauft und danach bei der KfW Baukindergeld beantragt. Dies wurde leider abgelehnt, weil wir das Haus über eine GbR gekauft haben, die nur zu diesem Zweck von uns gegründet wurde.

Zu der Lösung mit der GbR hatte uns unser Notar geraten, weil wir so die Eigentumsanteile an dem Haus flexibler handhaben können. Leider hat er uns nicht gesagt, dass man das Baukindergeld nur als Privatperson, nicht aber als GbR bekommt. Sonst hätten wir das sicher anders geregelt.

Die KfW schlägt nun vor, das Haus von der GbR an uns zu verkaufen und dann einen neuen Antrag zu stellen (natürlich ohne Garantie auf Erfolg). Dies müsste zu einem niedrigen Preis geschehen, weil wir sonst erneut eine hohe Grunderwerbssteuer zahlen müssten. Ein weiterer Notar hat uns aber darauf aufmerksam gemacht, dass wir dann eine Schenkungssteuer zahlen müssten. Dies könnten wir umgehen, indem wir die Immobilie zu dem ursprünglich gezahlten Preis von der GbR an uns verkaufen. In diesem Fall müssten wir aber wieder die Grunderwerbssteuer auf den vollen Preis zahlen, was nicht in Relation zu der Fördersumme steht. Wir sind auf das Baukindergeld angewiesen, sehen aber aktuell keine Möglichkeit es zu bekommen.

Hat jemand eine Idee, wie sich dieses Problem lösen lässt?

Ich weiß, dass andere denselben Fehler gemacht haben. Wie ist das bei euch ausgegangen?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
wenn man es ernst nimmt:

werdet ihr sowieso wieder verkaufen. Dann wird das Baukindergeld nebensaechlich. Der Verkaufserloes und dessen „Nebenkosten“ wie Vorabkuendigung eines Darlehens rueckt in den Vordergrund.
Gruss Helmut

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Dann seid ihr völlig falsch beraten worden und solltet das Haus verkaufen, bevor es zwangsversteigert wird. 1200€ (oder sind es bei euch 2400€?) im Jahr dürfen niemals den Ausschlag geben ob die Finanzierung funktioniert oder nicht.

Btw., ein kleineres Auto würde ungefähr den gleichen Gesamtbetrag über 10 Jahre bringen. den Zweitwagen abzuschaffen locker den dreifachen. Nur mal so als Gedanke.

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Hallo,

Vermögens- und Finanzberatung ist nicht die Aufgabe des Notars. (Welche Fragen wurden dem Notar gestellt? Wurde das Thema „Baukindergeld“ überhaupt vorher mit irgendwem besprochen?)

Schicke Idee! Noch einmal Grunderwerb mit allen Kosten und Steuern. Kostet genau soviel wie der erste Kauf durch die GbR.

Ich sehe auch keine Möglichkeit, die Euch nicht (neu) finanziell belasten würde.

Wenn Ihr so „auf Kante genäht“ seid, dann müsst Ihr die Lücke eben irgendwie anders schliessen. (Die Ratschläge meiner Vorschreiber muss ich nicht noch einmal wiederholen.)
Entweder weniger Geld ausgeben oder mehr Geld einnehmen. Denkt mal in diese Richtung nach.

Gruss
Jörg Zabel

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Zunächst vielen Dank für eure Antworten.

Wir sind den Hauskauf nicht naiv angegangen und haben eine solide Finanzierung.
Die Probleme, die sich aus dem fehlenden Baukindergeld (es sind 24.000) ergeben, können/müssen wir durch Maßnahmen auffangen, die hier ja zum Teil auch schon beschrieben wurden. Die Formulierung „Wir sind auf das Baukindergeld angewiesen“ war hier sicher missverständlich. Trotzdem tut der Verlust von 24.000 Euro weh - ziemlich weh, um genau zu sein.

Juristisch gesehen mag das stimmen. Trotzdem haben wir uns als fachfremde an einen Notar/Rechtsanwalt gewand, der sich von Berufs wegen mit diesem Themenfeld auskennen sollte. Dieser hat uns zu dem Kauf als GBR geraten und wurde für die Erstellung des entsprechenden Vertrags dann auch bezahlt. Hier nicht nach links und rechts zu gucken, finde ich im höchsten Maße unprofessionell, zumal das Baukindergeld jetzt nichts spezielles oder ungewöhnliches ist. Eine gute Beratung findet die beste Lösung für den Kunden, davon sind wir hier aber meilenweit entfernt. Wenn der Notar sich nur auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften beschränken will, soll er das tun, dann aber bitte auch jede Beratung unterlassen.

Genau das ist unser Problem. Grundsätzlich könnten wir den Preis ja selber bestimmen und die Nebenkosten damit klein halten, so dass sich der Verkauf doch noch rechnet. Laut KfW muss der Kaufpreis mindestens die Summe der Förderung betragen. Wenn wir das Haus z.B. für 24.001 Euro an uns selber verkaufen könnten, würde sich der Verkauf unter dem Strich trotzdem rechnen. Wenn wir dann aber noch wegen eines „Verkaufes unter Marktpreis“ eine Schenkungssteuer bezahlen müssten, würde es keinen Sinn mehr machen.

Ich hoffe darauf, dass jemand in einer ähnlichen Situation eine Lösung gefunden hat, auf die ich gerade nicht komme. Vielleicht ist ja auch schon mal jemand den von der KfW beschriebenen Weg mit dem Rückverkauf gegangen?

Gruß
Manuel

Das magst Du so sehen, aber dennoch gehört das nicht zu den Beratungsgebieten eines Notars. Beratungsdienstleistungen erbringt ein Notar in rechtlicher Hinsicht, wobei der Begriff „Recht“ hier sehr eng auszulegen ist und sich auf die unmittelbaren Rechtsfolgen des fraglichen Rechtsgeschäftes bezieht. Steuerberatungsdienstleistungen darf ein Notar bspw. nicht erbringen.

Naja, wenn das Baukindergeld nichts spezielles oder ungewöhnliches ist, dann stündet Ihr jetzt nicht vor Euerm Problem. Insofern sind die Regelungen für das Baukindergeld ja offensichtlich doch etwas spezieller. Insofern wäre es hilfreich gewesen, sich von jemandem beraten zu lassen, der sich damit auskennt. Von der KfW z.B.:

Gruß
C.

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