Hallo Zusammen,
ich und meine Lebensgefährtin haben im letzten Jahr ein Haus gekauft und danach bei der KfW Baukindergeld beantragt. Dies wurde leider abgelehnt, weil wir das Haus über eine GbR gekauft haben, die nur zu diesem Zweck von uns gegründet wurde.
Zu der Lösung mit der GbR hatte uns unser Notar geraten, weil wir so die Eigentumsanteile an dem Haus flexibler handhaben können. Leider hat er uns nicht gesagt, dass man das Baukindergeld nur als Privatperson, nicht aber als GbR bekommt. Sonst hätten wir das sicher anders geregelt.
Die KfW schlägt nun vor, das Haus von der GbR an uns zu verkaufen und dann einen neuen Antrag zu stellen (natürlich ohne Garantie auf Erfolg). Dies müsste zu einem niedrigen Preis geschehen, weil wir sonst erneut eine hohe Grunderwerbssteuer zahlen müssten. Ein weiterer Notar hat uns aber darauf aufmerksam gemacht, dass wir dann eine Schenkungssteuer zahlen müssten. Dies könnten wir umgehen, indem wir die Immobilie zu dem ursprünglich gezahlten Preis von der GbR an uns verkaufen. In diesem Fall müssten wir aber wieder die Grunderwerbssteuer auf den vollen Preis zahlen, was nicht in Relation zu der Fördersumme steht. Wir sind auf das Baukindergeld angewiesen, sehen aber aktuell keine Möglichkeit es zu bekommen.
Hat jemand eine Idee, wie sich dieses Problem lösen lässt?
Ich weiß, dass andere denselben Fehler gemacht haben. Wie ist das bei euch ausgegangen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten!