Guten Abend,
was passiert wenn ich als SaZ das DSA einmal nicht schaffen sollte? Werde ich dann zwangsweise entlassen, oder spielen da noch andere Aspekte eine Rolle, d.h. könnte ich trotz Nichtbestehen weiter Dienst leisten?
Wie is es als OA? Angeblich is das DSA Bedingung für die Beförderung zum Fhj, was geschieht bei Nichtbestehen, wirklich die 100% Entlassung? Hab mal gehört, man hat einen Freischuss? Wie genau siehts da aus, welche Ausnahmen gibts und wo kann ich alles nachlesen?
Mfg - JENS