Folgender Sachverhalt:
Ein Selbstständiger ist seit Ende 2002 tätig. Hat aber kein Gewerbe angemeldet, da es zu dem Zeitpunkt noch nicht abzusehen war, dass der Zustand auf Dauer sein würde (und ehrlich gesagt nicht wußte, dass strenggenommen ein Gewerbe anzumelden wäre).
Die Steuern wurden auch immer ordnungsgemäß gezahlt. Lag auch unter den 24.500 Euro, sodass keine Gewerbesteuer fällig war.
Erst seit 2004 lag die Person über dem Freibetrag und zahlte somit Gewerbesteuer. Wußte aber noch immer nicht, dass eigentlich eine Gewerbe hätte angemeldet werden müssen. Ende 2005 gab die Person die Selbstständigkeit auf und wird wieder unter dem Freibetrag liegen (somit wird keine Gewerbesteuer erhoben werden).
Muß die Person mit einer Strafe rechnen, da sie für 2004 kein Gewerbe angemeldet hatte?