Kein Gewerbe angemeldet - Strafe?

Folgender Sachverhalt:
Ein Selbstständiger ist seit Ende 2002 tätig. Hat aber kein Gewerbe angemeldet, da es zu dem Zeitpunkt noch nicht abzusehen war, dass der Zustand auf Dauer sein würde (und ehrlich gesagt nicht wußte, dass strenggenommen ein Gewerbe anzumelden wäre).
Die Steuern wurden auch immer ordnungsgemäß gezahlt. Lag auch unter den 24.500 Euro, sodass keine Gewerbesteuer fällig war.
Erst seit 2004 lag die Person über dem Freibetrag und zahlte somit Gewerbesteuer. Wußte aber noch immer nicht, dass eigentlich eine Gewerbe hätte angemeldet werden müssen. Ende 2005 gab die Person die Selbstständigkeit auf und wird wieder unter dem Freibetrag liegen (somit wird keine Gewerbesteuer erhoben werden).

Muß die Person mit einer Strafe rechnen, da sie für 2004 kein Gewerbe angemeldet hatte?

Hallo,

man muss immer (!) ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Gewerbe hat.

Das hat mit der Gewerbesteuer überhaupt nichts zu tun.

Für Gewerbeanmeldungen ist auch nicht das Finanzamt zuständig, sondern die zuständige Abteilung im Rathaus.

Ein nicht angemeldetes Gewerbe ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, das kostet so zwischen 20 und 40 €, glaube ich.

Gruß

Petz

Hallo!

Ein nicht angemeldetes Gewerbe ist keine Straftat, sondern
eine Ordnungswidrigkeit, das kostet so zwischen 20 und 40 €,
glaube ich.

Diese geringe Summe würde mich nun sehr erstaunen. Ohne auf den Einzelfall genauer einzugehen, was ja auch schwer möglich ist, reichen die Bußgelder bei der Verletzung von Vorschriften der Gewerbeordnung von bis zu 1.000 bis 50.000 Euro.

Gruß,

Florian.

OWi
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anmeldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.
Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 € nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Es wäre noch zu klären, ob es sich bei der Tätigkeit überhaupt um ein Gewerbe handelt, oder eher um einen Freiberuf.
In letzterem Fall wäre keine Anmeldung als Gewerbe, sondern eine beim Finanzamt nötig.

http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Gruß JoKu

Hallo, bist du der/diejenige? denn als Grafikdesignerin fällst du evtl unter die freien Berufe und damit wäre auch keine Gewerbesteuer fällig. Das würde ich mal mit dem Finanzamt abklären, ob die dich darunter stufen würden, dann müssten sie dir zwar eigentlich auch die gezahlte Gew.Steuer zurückzahlen, aber auf den zusaätzlichen Antrag kannst ja verzichten, wenn die dich als freie einstufen und du somit auch aus der Gewerbl. Anmeldepflicht rausfällst. (macht für den Steuerfuzzi nur Schreibkram und Ärger, also zeig dich gnädig, dann ist auch er nett.Erst recht, weil es ja schon zuende ist mit der Tätigkeit.)
Susanne