mir wurde heute Folgendes gesagt:
Wenn ein Angestellter 4 Jahre in Folge die Jahresentgeltgrenze überschreitet, darf er nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein, sondern muss in eine PKV.
Ist dieser Sachverhalt wahr?
Ebenso wurde gesagt, dass man nur 14 Tage zur Wahl einer Kasse bekommt, bevor die bisherige GKV die Trägerschaft der PKV pflichtweise für den Arbeitnehmer übernimmt.
Kann das sein?
Wenn ein Angestellter 4 Jahre in Folge die Jahresentgeltgrenze
überschreitet, darf er nicht mehr gesetzlich krankenversichert
sein, sondern muss in eine PKV.
Ist dieser Sachverhalt wahr?
nein. Man kann auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Wenn ein Angestellter 4 Jahre in Folge die Jahresentgeltgrenze
überschreitet, darf er nicht mehr gesetzlich krankenversichert
sein, sondern muss in eine PKV.
Ist dieser Sachverhalt wahr?
um das vorgesagte noch etwas ausführen: Entgeltgrenze und Fristen wurden eingeführt, um den Menschen den Wechsel zur PKV zu erschweren. Insofern darf man in zu einer PKV wechseln, wenn das Einkommen die Jahresarbeitentgeltgrenze überschreitet. Die Regel mit den drei/vier Jahren Wartezeit war ebenfalls eine Anforderung für den Wechsel zur PKV und kein Automatismus. Die Wartezeit wurde allerdings 2010 ohnehin abgeschafft.
mir wurde heute Folgendes gesagt:
Wenn ein Angestellter 4 Jahre in Folge die Jahresentgeltgrenze
überschreitet, darf er nicht mehr gesetzlich krankenversichert
sein, sondern muss in eine PKV.
Ist dieser Sachverhalt wahr?
Ebenso wurde gesagt, dass man nur 14 Tage zur Wahl einer Kasse
bekommt, bevor die bisherige GKV die Trägerschaft der PKV
pflichtweise für den Arbeitnehmer übernimmt.
Kann das sein?
Auch das ist nicht richtig. Fristen zum Beitritt nach Ende der Versicherungspflicht betragen idR 3 Monate gem. § 9 Abs. 2 SGB V
Wenn ein Angestellter 4 Jahre in Folge die Jahresentgeltgrenze
überschreitet, darf er nicht mehr gesetzlich krankenversichert
sein, sondern muss in eine PKV.
Ist dieser Sachverhalt wahr?
mir wurde heute Folgendes gesagt:
Wenn ein Angestellter 4 Jahre in Folge die Jahresentgeltgrenze
überschreitet, darf er nicht mehr gesetzlich krankenversichert
sein, sondern muss in eine PKV.
Ist dieser Sachverhalt wahr?
Vermutlich meinte der Fragende etwas anderes und zwar, dass ein PKV versicherter Angestellter der 5 Jahre über der JAEG war sich von der GKV-Pflichtversicherung befreien lassen kann.
Die Befreiung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.