Hallo!
Ich habe Anfang des Jahres in einem Hamburger Modegeschäft einer bestimmten Marke im hochpreisigen Niveau ein paar Schuhe für ca. 150 Euro erworben. Ich besaß für dieses Modegeschäft einen Geschenkgutschein im Wert von 25 Euro, der allerdings in einer Filiale in Oberhausen erworben wurde. Beim Kassiervorgang teilte man mir mit, dass die restliche Summe bei Einlösung des Geschenkgutscheins nur in bar beglichen werden kann aufgrund unterschiedlicher Kassensysteme. Die Restsumme würde dann zusammen mit dem Geschenkgutschein nach Oberhausen geschickt werden und ich würde dann auf dem Postwege den Kassenbon erhalten, musste dazu extra meine Postadresse in dem Hamburger Geschäft hinterlassen.
Nun ist seit dem Einkauf fast ein Monat vergangen und ich habe bis heute keinen Kassenbon per Post zugeschickt bekommen. Habe mich bereits schriftlich sowohl in Hamburg als auch in Oberhausen beschwert. Der Hamburger Filialleiter hat sich schon entschuldigt und mir versichert, dass eine Reklamation der gekauften Schuhe auch ohne Kassenbon möglich sei, er hat mir als „Nachweis“ dafür eine Visitenkarte mit seinem Namen gegeben.
Es muss doch aber irgendwie möglich sein, einen Beleg über den gezahlten Betrag zu erhalten. Es handelt sich schließlich um ein ganz normales Geschäft und nicht um einen Flohmarkthändler. Ist das nicht sogar schon gesetzeswidrig? Könnt ihr mir helfen, wer mir in einer solchen Situation weiterhelfen kann? Muss ich mich da an die Verbraucherzentrale wenden? Meine Beschwerden haben ja bisher nicht zu dem Erhalt des Kassenbons geführt.
Liebe Grüße