Kein Kfz-Versicherungsschutz während Krankenhaus

Hallo zusammen,

wenn man sich in einen stationären Krankenhausaufenthalt begibt, muss man i. d. R. oder immer? unterschreiben, dass das Fahren des Kfzs während des Krankenhausaufenthalts verboten ist und dass im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz besteht.

Was ist, wenn man dennoch Auto fährt und man einen Unfall hat, ob jetzt selbst verschuldet oder ob man Geschädigter ist.

Man meldet den Schaden seiner Kfz-Versicherung und woher soll die wissen, ob man sich während des Unfalls in einem stationären Krankenhausaufenthalt befindet und das Auto Fahren verboten ist?

Oder sichert sich das Krankenhaus „nur“ ab und will die Patienten einschüchtern?

Hat man also wirklich überhaupt keinen Versicherungsschutz oder was hängt alles damit zusammen, wenn man das im Krankenhaus unterschreibt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,
ich kenne den Wortlaut so einer Krankenhaus-Entlassung nicht. Wenn da drauf steht, dass man den Versicherungsschutz verliert, will sich das Krankenhaus in erster Linie absichern, falls wegen Medikamenten, dem allgemeinen Zustand oder körperlichen/geistigen Einschränkungen das Fahren eines Kfz nicht zulässig wäre - Dich informiert zu haben.
Das heisst nicht grundsätzlich, dass Du wirklich nicht fahren darfst - wenn Dein Zustand in Ordnung ist (dafür bist Du als Fahrer selbst verantwortlich) spricht nichts gegen das Fahren.
Sollte Dein Zustand jedoch von Dir überschätzt werden und nicht in Ordnung sein, kann das zu empfindlichem Regress zusätzlich zu strafrechtlicher Verfolgung führen.

Im Schadenfall:

Sollte Dein Zustand am Schaden beteiligt sein, musst Du das angeben, die Polizei wird evtl. Drogentest usw. durchführen. Würdest Du diesen wichtigen Punkt verschweigen und die Versicherung erfährt davon, kann Sie bei der Haftpflicht in Regress gehen und Teil/Vollkasko komplett verweigern.

Wichtig ist nämlich im Schadenfall nicht die Obliegenheitspflicht der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben - bei Verschweigen dieses wichtigen Sachverhaltes würdest Du dagegen verstoßen - mit den entsprechenden Konsequenzen der Leistungsfreiheit.

Strafrechtlich könnte sich noch etwas anderes ergeben: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (hier bitte einen Rechtsanwalt fragen)

Ohne Gewähr

Viele Grüße

Hallo.

Es handelt sich hier wohl eher um eine juristische Entlastung des Krankenhauses um den Hinweis- und Sorgfaltspflichten gerecht zu werden.

Es gilt keineswegs bei JEDEM stationären Aufenthalt ein generelles Fahrverbot.

ABER: Man gefährdet letztlich Menschenleben. Deshalb sollte man das Gespräch mit den behandelten Ärzten suchen, ob durch die verabreichten Medikamente eine Fahruntüchtigkeit eintreten kann.

Wie das Ganze juristisch ausgehen könnte hat Kollege mekkimettwurst? bereits gut erläutert.

Grüße
Claude Burgard
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Kein Kfz-Versicherungsschutz während Krankenhaus
Guten Tag,
manche Krankenhäuser gehen sogar noch einen Schritt weiter und untersagen gänzlich das Verlassen des Krankenhausgeländes während der stat. Behandlung ohne Genehmigung.

Hintergrund ist, dass man als Patient im Krankenhaus gegen dort auftretende Unfälle über die BG und nicht über die Krankenkasse versichert ist.
Die BG hingegen lehnt - und das sehe ich auch so - Leistungen jeglicher Art ab, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsort (Krankenhaus)entstanden sind (Bsp. Sturz im Flur des KH auf dem Weg zum Röntgen o.ä.).

Da die BG ihre Leistung verweigert, wenn man sich mit dem KFZ außerhalb des Klinikbereichs befindet, wird die Krankenkasse, die ja Kostenträger der stationären Einweisung ins KH war, sich ebenfalls weigern, Kosten für die aufgetretenen Verletzungen zu übernehmen. Es sieht dann so aus, dass für die Behandlung der Verletzungen, die beim Autoausflug entstanden sind, das Krankenhaus schlichtweg eine Privatrechnung ausstellen wird, die sich gewaschen haben dürfte. Also - lieber aufs Auto verzichten oder eine schriftliche Einzelfallgenehmigung von der KH-Verwaltung einholen.
MFG

Hallo.

… wird die Krankenkasse,
die ja Kostenträger der stationären Einweisung ins KH war,
sich ebenfalls weigern, Kosten für die aufgetretenen
Verletzungen zu übernehmen.

Hm. Ich will nicht abstreiten das es so sein könnte, aber das klingt als würde die Krankenkasse auch nicht zahlen wenn ich mich in der Lohnfortzahlung befinde und das Haus verlasse um mal was zu erledigen.

Wenn man vom Krankenhaus Arzt das Verlassen konkret untersagt bekommen hat bin ich Deiner Meinung. Aber wenn ich wegen einer Nasenscheidewandkorrektur im Krankenhaus befinde und nicht unter dem Einfluss von Verkehrstauglichkeit beeinträchtigender Medikamente stehe, so müsste es mir auch im Sinne des SGB freistehen das Krankenhaus mal für das ein oder andere zu verlassen.

Wie bereits erwähnt --> Mutmaßung, ausserdem SGB, nicht zu 100% meine Baustelle

Grüße
Claude