Kein PP Käuferschutz, teure Ware bestellt, minderwertige Ware erhalten

Hallo…
ich habe im Internet Ware bestellt und die Ware die ich erhalten habe, entspricht nicht der Angebotsbeschreibung und hat nicht den Warenwert, den das Angebot enthilt.

Ich habe einen Elektroartikel bestellt, von dem ich nicht weiß von welcher Marke der Artikel ist, aber mindestens einen Wert von 70 € oder höher hat.
Ich habe aber ein Billig Produkt erhalten, im Wert von 20 €.
Das heißt, meine erhaltene Ware entspricht nicht dem Inhalt des Angebotes.

Da ich mit Paypal bezahlt habe, habe ich einen Konflikt eröffnet und mit Paypal dazu telefoniert.
Die PP Mitarbeiter lehnen den Käuferschutz ab, weil die Mitarbeiter der Meinung sind

  • dass minderwertige Ware kein Grund für einen Käuferschutz ist
  • ich habe Elektroware bestellt und Elektroware erhalten (wenn auch nicht zum gleichen Preis), also habe ich das erhalten was ich bestellt habe und dafür gibt es keinen Käuferschutz
  • offensichtlich wäre ich auf ein Kaufangebot herein gefallen und dafür gilt nicht der Käuferschutz, wenn Käufer so naiv sind und das glauben was im Angebot drin steht
  • ich wäre selbst schuld, wenn ich auf dieser Internetseite solche Ware kaufe !

Außerdem behaupten die PP Mitarbeiter, dass ich nicht beweisen kann was ich gekauft habe und deswegen kann man auch keinen Käuferschutz erhalten.
Das kann ich aber, denn im PP Transaktionsverlauf steht der Warenwert ja drin und auch was für Ware ich gekauft habe.
Ich kann beweisen, was die gelieferte Ware tatsächlich kostet und dass ich also minderwertige Ware erhalten habe und nicht die bestellte / bezahlte.
Der PP Kundenservice meint aber, wenn ich Elektroware bestellt habe und Elektroware gekauft habe, habe ich das erhalten was ich wollte, der Preis wäre doch egal.
Beispiel : Kaffeemaschine für 70 € gekauft und eine Kaffeemaschine für 20 € erhalten, die gleiche Marke der Maschine…also wo da denn das Problem ist, wurde ich gefragt.

Und der PP Kundenservice sagt, dass bestimmte Ware (wie meine gekaufte Ware, die Überraschungs-Kaffeemaschine) nicht den Käuferschutz beinhalten.
Ich hätte besser woanders gelkauft und was Anderes bestellt, aber meine Naivität trägt nicht Paypal.
PP kann mir kein Geld zurück erstatten.

Ich habe mir diese PP Nutzungsbedingungen (noch einmal) duurchgelesen und da steht nicht drin (sinngemäß), dass bei minderwertig gelieferte Ware der Käuferschutz nicht greift und auch nicht, wenn der Käufer zu naiv ist an das Angebot zu glauben, der Käuferschutz nicht greift.

Ich denke, dass die PP Mitarbeiter nach der eigener Meinung einen Konflikt beurteilen und danach entscheiden und nicht nach den Käuferschutz-Richtlinien.

Das kann doch nicht so richtig sein ?

Was sagt Ihr dazu ?

Gruß
Tammi

Verbuchen unter Lehrgeld.

Jede weitere Minute, die du dich damit beschäftigst, ist verschwendete Lebenszeit.

Gruß,
Steve

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Beim Kauf einer Sache kommt es nicht auf deren „Wert“ an. Es kommt auf den vereinbarten Kaufpreis an. Ein Verkäufer, der ein Produkt für 70,00 Euro anbietet, verspricht damit nicht, dass es so viel auch „wert“ ist.

Was den PayPal-Käuferschutz angeht: Was sagen denn die AGB von PayPal? Das ist hier die entscheidende Frage. Welche Bedingungen müssen nach den AGB erfüllt sein, damit du den Käuferschutz in Anspruch nehmen kannst, und sind diese Bedingungen erfüllt oder nicht?

von

  • wenn der Käufer zu naiv ist
  • wenn der Käufer einem Angebot glaubt
  • wenn er minderwertige Ware erhält
  • wenn auf bestimmte Internetseiten bestellt wird
  • bestimmte Elketro-Ware ist ausgeschlossen

und dann greift der Käuferschutz nicht…davon steht da nichts drin !

Das ist nur die persönliche Meinung der PP Mitarbeiter, dass Kunden, die selbst schuld sind, keinen Käuferschutz erhalten.

Links zu den AGB´s und den Nutzungsbedingungen mit dem Käuferschutz Richtlinien, kann ich hier leider nicht rein setzen

Nur kurz…
Käuferschutzantrag „Entspricht deutlich nicht der Beschreibung“

Ein Artikel gilt als deutlich nicht der Beschreibung entsprechend, wenn:

  • sich der Artikel wesentlich von der Beschreibung des Verkäufers unterscheidet,
  • Sie einen völlig anderen Artikel erhalten haben,
  • der Zustand des Artikels falsch dargestellt wurde. Der Artikel wurde beispielsweise als „neu“ beschrieben, war aber gebraucht,
  • der Artikel als authentisch beworben wurde, aber nicht authentisch ist (d.h. ein gefälschter Artikel),
  • bei dem Artikel wesentliche Teile oder Eigenschaften fehlen und dies in der Beschreibung des Artikels nicht offengelegt wurde,
  • Sie eine bestimmte Anzahl von Artikeln gekauft, aber nicht alle erhalten haben,
  • der Artikel während des Versands beschädigt wurde,
  • der Artikel, so wie er empfangen wurde, nicht verwendbar ist und dies vorher nicht offengelegt wurde.

Ein Artikel wird nicht als deutlich nicht der Beschreibung entsprechend eingestuft, wenn:

  • der Mangel des Artikels vom Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung korrekt beschrieben wurde,
  • der Artikel richtig beschrieben wurde, Sie ihn aber nach Erhalt nicht behalten wollen,
  • der Artikel zwar richtig beschrieben wurde, aber nicht Ihren Erwartungen entspricht,
  • der Artikel geringfügige Kratzer aufweist und als „gebraucht“ beschrieben wurde.

Und ich habe Ware erhalten, die nicht dem Angebot und der Artikel-Beschreibung entspricht und nicht den bezahlten Wert haben, den der Verkäufer im Angebot versprochen hat.

Natürlich habe ich alle Nachweise (Sreenshot vom Angebot, Email der Bestellbestätigung, Foto´s der Ware, Foto vom Angebot, Foto der erhaltenen Ware und Foto des Versand Etiketts von DHL usw.) an Paypal gesendet, als Beweis für meine Angaben.

Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen

Nicht für den PayPal-Käuferschutz berechtigt sind die folgenden Artikel oder Transaktionen:

  • Erwerb von Grundeigentum (einschließlich Wohneigentum),
  • Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards handelt,
  • Unternehmen (wenn Sie ein Unternehmen kaufen oder in ein Unternehmen investieren),
  • Industriemaschinen, die in der Fertigung eingesetzt werden,
  • Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkkarten und Prepaid-Karten,
  • Zahlungen für Gold (ob in physischer oder in börsengehandelter Form),
  • Finanzprodukte oder Investitionen,
  • Wetteinsätze oder sonstige Glücksspielaktivitäten,
  • Spenden oder Zahlungen auf Crowdfunding- oder Crowdlending-Plattformen,
  • Zahlungen an staatliche Stellen (mit Ausnahme staatlicher Unternehmen) oder an im Auftrag staatlicher Stellen oder öffentlicher Behörden handelnde Dritte.
  • Zahlungen, die mit PayPal zur Begleichung einer Rechnung an einen Zahlungsdienst gesendet werden,
  • Käuferschutzanträge wegen deutlich nicht der Beschreibung entsprechender Artikel, die ganz oder teilweise individuell angefertigt wurden,
  • Käuferschutzanträge aus dem Grund Artikel nicht erhalten bei physischen, materiellen Gütern, die Sie persönlich abholen oder deren Abholung in Ihrem Namen Sie veranlassen. Dies gilt auch für Artikel, die an einer Einzelhandelsverkaufsstelle gekauft wurden, außer wenn Sie die Transaktion persönlich mit dem PayPal-QR-Code für Waren und Dienstleistungen bezahlt haben.
  • Alles, was nach der Nutzungsrichtlinie von PayPal unzulässig ist.
  • Zahlungen, die mit Sammelzahlungen von PayPal (ehemals Mass Pay) vorgenommen wurden.
  • persönliche Zahlungen, einschließlich von über die PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ gesendeten Zahlungen,
  • Zahlungen, die Sie nicht über Ihr PayPal-Konto vorgenommen haben.
  • für den Weiterverkauf bestimmte Artikel.

Dieser Fall wird in den von dir zitierten Fällen aber nicht erwähnt.

Bislang hast du nur gesagt, der Artikel sei weniger „wert“. Ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass es darauf nicht ankommt.

Darauf - und NUR darauf! - kommt es an.

Wenn du einen „Bosch GBR100“ bestellt hast und man dir statt dessen ein „Ningbao Ghuangzhou Dingling 2000“ liefert, ist das ganz klar vom Käuferschutz abgedeckt.

Ebenso wenn du eine „Leuchte 45W / 5000 Lumen“ kaufst und die gelieferte Leuchte hat 20W und 2000 Lumen.

Es kommt ganz konkret auf den EInzelfall an, du musst darlegen welche Eigenschaften beworben wurden und welche davon (ganz objektiv und nachprüfbar!) nicht erfüllt wurden.

Gegenbeispiel:
Angeboten „Autoradio für DIN-Schacht, DAB+, Farbdisplay, nur 70€“
Geliefert wurde: Autoradio für DIN-Schacht, billiges Teil, zwar mit DAB+ und Fabrdisplay, aber lediglich mit einem Wert von 20€

Die zugesicherten Eigenschaften wurden erfüllt, keine Chance…

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