Kein Praktikum = Suspendierung ist dies Erlaubt

Hallo,

Ich wollte einmal fragen ob es einem Rektor erlaubt ist, ohne irgendwelche Vorwarnungen auf eine Suspendierung, eine Suspendierung aussprechen oder drohen kann. Diese Suspendierung wird ausgesprochen aus den Grund das man keinen Praktikumsplatz gefunden hat. Am Freitag hat er diese Drohung ausgesprochen (etwas kurzfristig finde ich). „Wer am Dienstag kein Praktikum hat wird für 2 Wochen suspenidert“. Es gab keinerlei Vorwarnungen auf eine Suspendierung, es kann auch mal möglich sien das man keinen Praktikumsplatz findet. Ich habe ein Praktikum aber trotzdem interessiert es mich ob er soetwas darf. Ist dies erlaubt ?. Das Alter der Schüler ist ca. 16-17. Somit muss doch noch eine Absprache mit den Eltern stattfinden aus welchen Grund usw. und ich komme aus Bayern und gehe in die 10 Klasse einer Mittelschule.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

MFG

Hallo

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Vielleicht antwortet noch jemand, ansonsten kannst du ja selber im Bayerischen Schulgesetz schauen. Es ist auf jeden Fall der § 86, der sich damit befasst. Ich glaube, diese Absätze (2) und (7) beziehen sich darauf:

" Art. 86
Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen

(1) …

(2) 1 Ordnungsmaßnahmen sind:

  1. der Ausschluss in einem Fach oder von einer sonstigen Schulveranstaltung für die Dauer von bis zu vier Wochen durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,

(7) Ordnungsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Alternative 1 sind nur zulässig, wenn der Schülerin oder der Schüler durch schwere oder wiederholte Störung des Unterrichts in diesem Fach, Ordnungsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 1 Nrn. 6 bis 10 sind nur zulässig, wenn der Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet hat."

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Viele Grüße

Möglicherweise meint er garnicht Suspendierung als Ordnungsmassnahme, sondern er weiss bloss nicht ,was er mit den Schülern ohne Praktikum machen soll und schickt die deshalb einfach nach hause…

Hi

Da es in Deutschland eine Schulpflicht gibt, ist das extrem unrealistisch.

lg
Kate

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hallo dennis,

eine „suspendierung“ ist nicht möglich, wenn du kein praktikumsplatz hast.
haben alle anderen in deiner klasse ein Praktikum und jetzt zur gleichen zeit? wenn das so ist, schickt dich der rektor einfach für diese zeit nach hause. das darf er natürlich. er hätte euch und die eltern natürlich darauf hinweisen müssen.
Suspendierung heißt, du darfst nicht am unterricht teilnehmen. daskann der rektor nicht allein entscheidenund das verfahren dauert auch einige zeit. suspendierung ist eine schulstrafe. da müssten schon etliche dinge zusammen kommen.
laut schulordnung finden die praktka in der 8. und 9. klasse statt. von 10. klasse steht dort nichts. hattet ihr und auch du, letztes jahr ein praktikum?

Ja das ist korrekt das es in Deutschland eine Schulpflicht gibt aber diese besteht leider ab den 18. Lebensjahr nicht mehr und danke für die Gesetze wie ich das sehe muss er erst eine Lehrerkonferenz und allmöglichen dinge machen um überhaupt eine Suspendierung durchführen zu können. Ich hab auch mal einen Rechtsanwalt für Schulrecht angeschrieben da mich das interesseiert ob er dies überhaupt darf. Er meinte nur das die Schule den Schulamt das so verklickern würd das es glaubwürdig rüber kommt usw.

Naja hab eine 20 Stunden woche als Praktikum das ist auch nicht schlecht.

Hallo

Ja das ist korrekt das es in Deutschland eine Schulpflicht
gibt aber diese besteht leider ab den 18. Lebensjahr nicht mehr …

Aber du schrubst doch, der Schüler sei 16-17?

Ich kenne es übrigens nur so, dass jemand, der keinen Praktikumsplatz kriegt, irgendwas von den Schulen vermittelt bekommt.

Naja hab eine 20 Stunden woche als Praktikum das ist auch nicht schlecht.

20-Stunden-Woche? Wie kommst du darauf?

Viele Grüße

Hallo

es gab ja bereits ausreichend Antworten, deshalb nur eine kurze Anmerkung dazu:

Ja das ist korrekt das es in Deutschland eine Schulpflicht
gibt aber diese besteht leider ab den 18. Lebensjahr nicht
mehr

Das stimmt so nicht, das hängt vom Bundesland ab.
Beispiel: Die (Berufsschul-)Pflicht in Bayern geht bis zum 21 Geburtstag.

Gruß
Wawi