Kein Rücktritt vom Kaufvertrag als Firmeninhaber?

Hallo - ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich bin Inhaber einer Firma und kann bei einem Großhandelsunternehmen einkaufen. Dort erwarb ich eine Kamera am 30.7.2012. Bereits am 11.8. habe ich sie zurückgebracht, da die Qualität eine Katastrophe war: Streifen auf den Bildern und der Auslöser hing. Ich wollte mein Geld zurück, was man ablehnte (obwohl noch nicht einmal 14 Tage vergangen waren). Das wäre nicht möglich, weil ich kein Endverbraucher sei sondern eine Firma und der Hersteller verlange die Rücksendung zur Reparatur. Eine Diskussion brachte nichts, die Kamera kam nach einer „Reparatur-Zeit“ von 2 Wochen angeblich ausgetauscht wieder zurück (ich muss dazu jedesmal ca. 30 Kilometer fahren). Am 8.12.2012 musste sie wieder zum Händler gebracht werden, da sie keine Speicherkarten mehr las. Es wurde wieder auf Reparatur bestanden. Seitdem ist sie noch nicht wieder da.
Hatte ich wirklich kein Recht, innerhalb der 14 Tage den Kauf zu stornieren, weil ich Firmeninhaber bin (und dort sonst gar keine Einkaufsmöglichkeit hätte)? Und kann ich nicht jetzt wenigstens vom Kauf zurücktreten, die „Reparatur“ dauert bereits 4 Wochen? Evtl. sogar ohne weitere Fristsetzung? Wer kann mir Paragraphen dazu nennen (die Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen musste ich komplett mit der Verpackung und allem Zubehör abgeben)? Danke im Voraus!

Hallo - ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich bin Inhaber
einer Firma

…und verfügst offensichtlich nicht über die minimalsten Kenntnisse des Kaufrechts.

Es gibt kein Rückgaberecht binnen 14 Tagen bei Nichtgefallen oder bei Defekt. Weder für Endverbraucher noch für Unternehmer im Sinne des BGB. Als Unternehmer obliegt Dir die Beweislast, dass die Kamera bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war. Gelingt dieser Beweis nicht, bestehen überhaupt keine Ansprüche.

S.J.

Hallo

Du musst dem Händler eine Frist setzen, am besten schriftlich mit der Drohung bei Verstreichen der Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
( es muss sich aber um einen neuen Artikel handeln, nicht gebraucht)
Nach Verstreicheb der Frist oder bei erfolgloser Rep. kanst Du den Kauf rückgängig machen.

Gruss

W.A.

Ja, danke, habe ich gemacht. Es war bzw. ist ja nun schon die Zweitreparatur des NAGELNEUEN Gerätes. Zum Glück habe ich noch deren eigene AGB´s gefunden, die besagen, dass sie gleich nach Feststellung des Mangels entweder reparieren oder umtauschen bzw. Geld erstatten. Die haben die Wahl. Wenn die „Nacherfüllung“ misslingt, kann man das Geld zurückverlangen. Schaun wir mal, was rauskommt.

Hallo

danke für die Nachricht.

Gruss

W.A.

Hallo!!

Leider ist es richtig der Großhandel hat keine Garantie und muss nicht einmal die Kamera zum Hersteller einsenden. Allerdings hätte ich schon gerne erfahren bei welchen Großhändler es sich denn handelt. Ich kann mir nicht vorstellen das es da keine Möglichkeit der Gutschrift oder Wandlung in eine andere Kamera gibt.

Peter

Ich glaube, Namen darf man hier nicht nennen. Mittlerweile sollte ich die Kamera holen. Statt repariert wurde sie nun erneut getauscht. Eindeutig war diese „neue“ Kamera aber mit Gebrauchsspuren behaftet, an einer Stelle richtig abgenutzt. Deshalb weigerte ich mich, diese Kamera als Tausch zu nehmen. Neu gegen alt, das geht ja gar nicht! Es ging natürlich nicht ohne Diskussion, aber die Einsicht siegte dann doch und ich bekam das Geld wieder. Da ich kein Wiederverkäufer bin, sondern dieses Geräte nur selbst (auch in der Firma) nutze, habe ich lt. AGB des Großhändlers doch ein Recht auf Reparatur, Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises. Muss natürlich sofort nach Feststellung passieren.

Hallo,

nun wenn der Großhändler die Garantie in seinen AGB´s stehen hat sollte er sich auch um solche Vorfälle Kunden orientiert kümmern. Aber oft kommt es auch vor dass einige Angestellte sich nicht genau auskennen, da diese zB. als Springer für alle Abteilungen arbeiten. Nun Ende gut Alles gut!!!

Hallo zurück,
der Großhändler geht immer unterschiedlich vor. Je nachdem, was der Produzent / Hersteller mit ihm vereinbart hat. Von der problemlosen Rückgabe bis zu diesem Vorfall war schon alles dabei. Nun, da ich aufgrund der nicht mehr nachlesbaren, weil abgegebenen Garantiebedingungen (des Herstellers der Kamera) direkt nochmal die AGB´s des Großhändlers gesucht und gefunden habe, werde ich meine Rechte besser durchsetzen können … ganz besonders in der Zukunft. Da sind mir die Bedingungen des Herstellers erst einmal relativ egal, zumindest bei nagelneuen Geräten, die gleich nach Kauf bzw. Erstbenutzung defekt sind. Die Wahl des Großhändlers, ob getauscht, repariert oder Geld zurückgegeben wird, ist aber vorhanden und gerade diese ist eben abhängig von den Vereinbarungen, die der Großhändler mit dem Hersteller getroffen hat (so hat man das zumindest gesagt). Mittlerweile überlege ich nur genauer, ob ich tatsächlich elektrische oder elektronische Geräte weiterhin dort kaufe, denn PROBLEMLOS ist es leider in den seltensten Fällen bei einer Reklamation. VG