Kein Strafzettel von priv. Stadtpolizei

Hallo,
in Frankfurt Main hat ein Gericht geurteilt, Strafzettel sogenannte Knöllchen durch private Firmen dürfen nicht mehr verteilt werden. Das muss die Polizei tun.


Wird nun die Polizei andere Aufgaben vermeiden, Personal aufstocken oder gibt es deutlich weniger Knöllchen auf die üblichen Verstösse im ruhenden Verkehr? Wird die „Politesse“ als Polizeimitarbeiter/in eine Blütezeit am Arbeitsmarkt erleben?
Was gilt eigentlich nun bei Strafgebühren auf privaten Supermarkt-Parkplätzen?
fragt sich Helmut

Das hat der BGh entschieden:

Hat im genannten Urteil auch der BGH entschieden, dass das nicht zwangsläufig nur Aufgabe der Polizei sondern auch des Ordnungsamtes sein darf, ramses90

Der Tenor „Nur die Poluei darf das“ stimmt nicht.
Hier ging es um „private Firma, beauftragt mit der Überwachung“. Das geht nicht mehr.

Aber die Stadt kann selbst Mitarbeiter des Ordnungsamtes losschicken- und hat das doch auch immer gemacht. Denn die Polizei überwacht nicht den ruhenden Verkehr (regelmäßig).

MfG
duck313