Kein Strom im Kellerabteil

Hallo,

Person X wohnt in einem Mehrfamilienhaus und hat dort ein Kellerabteil. Nun stellt sie fest, daß es dort keinen Strom mehr gibt. Dadurch sind alle Lebensmittel der dort befindlichen Tiefkühltruhe verdorben. Da X wegen diverser anderer Mängel seit geraumer Zeit die Miete um 10 % gemindert hat, weiß sie nun nicht, ob der Vermieter aus Rache den Strom im Keller einfach abgestellt hat, oder ob ein Defekt vorliegt. Das Licht im Kellerflur funktioniert, in einem Nachbarkellerabteil funktioniert das Licht ebenfalls.
Im Sicherungsraum ist keine herausgeflogene Sicherung festzustellen.
Ist der Vermieter für den Schaden haftbar zu machen?

Viele Grüße

Hallo Janis73.

Hallo,

Person X wohnt in einem Mehrfamilienhaus und hat dort ein
Kellerabteil. Nun stellt sie fest, daß es dort keinen Strom
mehr gibt.

An welchen Stromkreis war die Steckdose angeschlossen?

Dadurch sind alle Lebensmittel der dort
befindlichen Tiefkühltruhe verdorben.

So schnell? Wie oft wurde den die Funktion der Truhe kontrolliert?

Da X wegen diverser
anderer Mängel seit geraumer Zeit die Miete um 10 % gemindert
hat, weiß sie nun nicht, ob der Vermieter aus Rache den Strom
im Keller einfach abgestellt hat, oder ob ein Defekt vorliegt.

Genau. Bevor also ein Verdacht an Beteiligte geäußert wird, sollte auf jeden Fall die Ursache gefunden werden.

Das Licht im Kellerflur funktioniert, in einem
Nachbarkellerabteil funktioniert das Licht ebenfalls.

Der Lichtstromkreis ist nicht für die Stromentnahme aus einer Steckdose geeigent! Brandgefahr.

Im Sicherungsraum ist keine herausgeflogene Sicherung
festzustellen.

Dann kann auch die Truhe defekt sein.

Ist der Vermieter für den Schaden haftbar zu machen?

??? Auf welcher Basis mit welchen Beweisen?

vlg MC

Hallo !

Das ist natürlich ärgerlich !

Üblich sind Steckdosen in Mieterkellern nicht auf dem Gemeinschaftsstrom des Keller/Treppenhauslichts angeschlossen,sondern direkt auf den Wohnungszähler des Mieters,entweder am Wohnungssicherungskasten oder am Zählerplatz im Keller ist eine Sicherung dafür.

Denn warum soll die Hausgemeinschaft den privaten Strom für Kühlgeräte einzelner Mieter zahlen ?

Das muss man zuallererst abklären,was steht im Mietvertrag dazu drin,steht Steckdose in allen Kellern zur Verfügung(Stromkosten trägt wer?) usw.

Da mit Stromausfall immer zu rechnen ist muss man Kühlgeräte im Keller besonders überwachen,um Schäden rechtzeitig zu bemerken.
Bei einem technischen Defekt haftet bestimmt niemand,bei Vorsatz(Stecker rausgezogen o.ä) natürlich der Verantwortliche dafür.

MfG
duck313

Denn warum soll die Hausgemeinschaft den privaten Strom für
Kühlgeräte einzelner Mieter zahlen ?
Das muss man zuallererst abklären,was steht im Mietvertrag
dazu drin,steht Steckdose in allen Kellern zur
Verfügung(Stromkosten trägt wer?) usw.

Stromdiebstahl könnte uU einen Straftatbestand erfüllen. Wenn man sich einfach nur so bedient hat kann man auch für einige Jahre auf Nachzahlung verpflichtet werden.

Da mit Stromausfall immer zu rechnen ist muss man Kühlgeräte
im Keller besonders überwachen,um Schäden rechtzeitig zu
bemerken.

Ein Unterlassen dieser Verpflichtung führt zu einer Mit- bzw. Alleinschuld an dem entstandenen Schaden.

Bei einem technischen Defekt haftet bestimmt niemand,bei
Vorsatz(Stecker rausgezogen o.ä) natürlich der Verantwortliche
dafür.

Nicht der Verantwortliche sondern der Verursacher. Und diesem hat man das Delikt zweifelsfrei nachzuweisen (dann mal viel Spass)

vnA

Hallo

nach einigem Nachforschen scheint der Sachverhalt klarer.
Offensichtlich wurde bei Einzug (vor 13 Jahren) das Kellerabteil vertauscht. Der Nachbar, zu dessen Wohnung der Keller eigentlich gehört, scheint in Urlaub gefahren zu sein und hat wohl im Keller die Hauptsicherung für seine Wohnung ausgeschaltet, woran auch das vertauschte Kellerabteil hängt. Vielleicht hat er das früher auch schon bei Urlaubsreisen so gehalten, da der Gefrierschrank aber noch nicht so lange im Keller steht ist das nicht aufgefallen.

Meiner Meinung nach müsste nun die Haftpflicht des Nachbarn für den Schaden aufkommen während der Mieter mit dem Gefrierschrank die Stromkosten für den Betrieb des Gefrierschranks erstatten muß.
Doof nur, daß der Nachbar eben gerade in Urlaub ist…

Der Mieter will nun auch so schnell wie möglich den Keller tauschen.

Viele Grüße

Hallo,

Meiner Meinung nach müsste nun die Haftpflicht des Nachbarn
für den Schaden aufkommen

warum sollte das so sein? Ich kann hier nicht mal im Ansatz eine Fahrlässigkeit erkennen.
Gruß
loderunner (ianal)