Ich hatte mich auf eine Stelle beworben. Es stellte sich heraus, dass diese Stelle von einem privaten Arbeitsvermittler war. Ich wurde sofort angerufen und gebeten einen Vermittlungsgutschein zu beantragen, da mir sonst nicht geholfen werden kann. Eine Erklärung wie dies geht, bekam ich direkt am Telefon.
Meine Sacharbeiterin schrieb ich entsprechend an, da diese im Urlaub war, bekam ich aber nicht direkt eine Antwort.
Ein paar Tage später rief mich der Geschäftsführer an, er wüsste ich hätte noch keinen Gutschein eingereicht, würde mein Profil aber gerne an seinen Kunden weiterleiten.
Das mir eventuell Kosten entstehen, wurde nicht gesagt.
Plötzlich ging es schnell, Vorstellungsgespräch, Vertrag unterschrieben, gestartet.
Jetzt, 6 Wochen später erhalte ich per Einschreiben einen Vermittlungsvertrag dieser Agentur und die Aufforderung diesen umgehend unterschrieben zurück zusenden. Entweder soll ich den Gutschein beilegen oder die 2000€ Gebühr begleichen.
Ein Gutschein wurde nie ausgestellt, noch habe ich vorher einen Vertrag des Vermittlers unterschrieben.
Kann mich der Vermittler nun zur Zahlung der 2000€ zwingen?