Kein unterschriebener Vermittlungsvertrag mit privatem Vermittler, zahlen?

Ich hatte mich auf eine Stelle beworben. Es stellte sich heraus, dass diese Stelle von einem privaten Arbeitsvermittler war. Ich wurde sofort angerufen und gebeten einen Vermittlungsgutschein zu beantragen, da mir sonst nicht geholfen werden kann. Eine Erklärung wie dies geht, bekam ich direkt am Telefon.

Meine Sacharbeiterin schrieb ich entsprechend an, da diese im Urlaub war, bekam ich aber nicht direkt eine Antwort.

Ein paar Tage später rief mich der Geschäftsführer an, er wüsste ich hätte noch keinen Gutschein eingereicht, würde mein Profil aber gerne an seinen Kunden weiterleiten.
Das mir eventuell Kosten entstehen, wurde nicht gesagt.

Plötzlich ging es schnell, Vorstellungsgespräch, Vertrag unterschrieben, gestartet.

Jetzt, 6 Wochen später erhalte ich per Einschreiben einen Vermittlungsvertrag dieser Agentur und die Aufforderung diesen umgehend unterschrieben zurück zusenden. Entweder soll ich den Gutschein beilegen oder die 2000€ Gebühr begleichen.

Ein Gutschein wurde nie ausgestellt, noch habe ich vorher einen Vertrag des Vermittlers unterschrieben.

Kann mich der Vermittler nun zur Zahlung der 2000€ zwingen?

Wieso den von der Agentur?
Die Stellen keinen Gutschein aus da es zu schnell ging. Denen ist es doch total egal, Hauptsache ich arbeite wieder?

Es gibt ja auch wie erwähnt keinen von mir unterschrieben Vermittlungsvertrag. Der wurde mir jetzt erst zugesendet mit dem Hinweis, das sie nur abrechnen können, wenn ich diesen unterschreibe?!

Hi!

Ich würde die Sache gelassen abwarten und den Vermittlungsauftrag auf keinen Fall unterschreiben.
Von einem privaten Arbeitsvermittler sollte man erwarten können, dass er von der Tatsache weiß, dass Vermittlungsgutscheine der ARGE/BA für Arbeit im Nachhinein nicht ausgestellt werden.

Der nicht unübliche Fall bei einer Vermitllung ist, dass der Kunde (neuer Arbeitgeber) die Vermittlung bezahlt, weshalb es keinesfalls klar wäre, dass unter den gegebenen Umständen eine Vergütung durch den Vermittelten zu erwarten war.

Du hast einen nicht unterschriebene Vertragsentwurf vorliegen, ohne den dieses Unternehmen „nicht abrechnen“ kann.
Sollte es zu einen Rechtsstreit kommen, wird man vom Vermittler vermutlich im Prozess die unterschriebene Version des Unternehmens verlangen, da sie in einem Schreiben (so habe ich das verstanden) explizit erwähnten, dass sie den Vertrag von Dir unterschrieben benötigen, um tätig werden zu können.

Der Vertrag inkl. der Vertragsbedingungen wurde Dir erst nach der Vermittlung zugesandt,
Du wusstest vorher also überhaupt nichts über evtl. anfallende Kosten.

Er kann einen Mahnbescheid beantragen, gegen den Du dann binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen kasst.
Danach bleibt ihm nur der Klageweg, in dem er dann seinen Anspruch gegen Dich begründen muss.
Das sollte ihm nach Schilderung der Sachlage einigermaßen schwer fallen.

Allerdings:
Das ist meine laienhafte Einschätzung, ich würde mich hier auf den § 612 BGB berufen.
Ich bin allerdings kein Jurist und Du solltest im Vorfeld den Weg zum Anwalt gehen!

Gruß
Guido