Hallo,
A hat ein größeres Geräte bei einem Discounter gekauft. Da es nach einer Weile kaputt war hat er ein Rücksendeetikett erhalten und es dem Hersteller zurückgeschickt und repariert wieder erhalten.
Nun ist an dem Gerät wieder etwas defekt und A will es wieder dem Hersteller schicken und dafür ein Rücksendeetikett erhalten. Dieses mal weigert sich der Hersteller aber sondern stellt A vor die Wahl das Gerät auf eigene Kosten einzuschicken oder es von einem Paketdienst abholen zu lassen (was der Hersteller bezahlen würde). Die Abholung soll aber in einem Zeitfenster von 10 Stunden (irgendwann zwischen 8 und 18 Uhr) stattfinden. Darauf hat A keine Lust und will es, genau wie beim letzten Mal per Rücksendeetikett zurückschicken. Darf das Unternehmen das verweigern? Verstößt es gegen das Wettbewerbsrecht wenn ein Unternehmen den Umtausch bzw. die Wandlung durch eine sehr unpraktische Rückgabepraxis erschwert?
Gruß und Dank
Desperado