Kein Versand sondern nur Abholung defekter Ware?

Hallo,
A hat ein größeres Geräte bei einem Discounter gekauft. Da es nach einer Weile kaputt war hat er ein Rücksendeetikett erhalten und es dem Hersteller zurückgeschickt und repariert wieder erhalten.

Nun ist an dem Gerät wieder etwas defekt und A will es wieder dem Hersteller schicken und dafür ein Rücksendeetikett erhalten. Dieses mal weigert sich der Hersteller aber sondern stellt A vor die Wahl das Gerät auf eigene Kosten einzuschicken oder es von einem Paketdienst abholen zu lassen (was der Hersteller bezahlen würde). Die Abholung soll aber in einem Zeitfenster von 10 Stunden (irgendwann zwischen 8 und 18 Uhr) stattfinden. Darauf hat A keine Lust und will es, genau wie beim letzten Mal per Rücksendeetikett zurückschicken. Darf das Unternehmen das verweigern? Verstößt es gegen das Wettbewerbsrecht wenn ein Unternehmen den Umtausch bzw. die Wandlung durch eine sehr unpraktische Rückgabepraxis erschwert?

Gruß und Dank
Desperado

Kommt darauf an.
Ist das noch gesetzliche Gewährleistung oder ist das Herstellergarantie ?
Und im Grunde ist doch der Discounter dein Vertragspartner wenn es um Gewährleistung ginge.

ich verstehe es zwar auch nicht warum man Abholung durch Paketdienst anbietet aber kein kostenfreies Rücksendeticket.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.
Ist noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Ich könnte das Gerät auch einfach zum Discounter zurückbringen - wobei „einfach“ nicht wirklich einfach ist da dieser nördliche Discounter nicht mit seinem südlichen Schwesterdiscounter (bzw. eher Bruderdiscounter) zusammenarbeitet.

Der einzige Grund für diese Praxis ist m.E. die Rückgabe zu erschweren denn welcher berufstätige Mensch kann tagsüber 10 Stunden zuhause sitzen und auf den Versanddienstleister warten.

Gruß
Desperado