Hallo C.,
Du hast schon recht. Aber es ist halt doch etwas trickreicher, da ja Gesetze durch Rechtspraxis ausgeformt werden.
Wiki schreibt in dem von mir weiter oben erwähnten Link „Kehren Deutsche, die vor einem Auslandsaufenthalt in Deutschland lebten, nach Deutschland zurück, gilt die Dreimonatsfrist nicht.“
Näheres wird wohl in irgendeiner Durchführungsverordnung stehen.
Genauer wirds hier: http://www.konsularinfo.diplo.de/wahlen. Dort wird unterschieden zwischen „1. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland“ und „2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland“ und explizit auf Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen eingegangen. Allerdings gibt es zur Gruppe 2 Minimalforderungen, die wohl so gut wie jeder wird erfüllen können. Siehe dort auch den rot umrandeten Verweis auf weiter Infos.
Gruß
vdmaster