Kein Wahlrecht?

Hallo liebe Mitglieder von Wer weiß was.

Hab mal eine frage zwecks Wahlrecht.

Ich habe mich gestern umgemeldet da ich umgezogen bin. Da hat mir die Dame vom Einwohnermeldeamt gesagt, dass es jetzt zu spät ist um wählen zu gehen.

Aber eigentlich sind es ja bis zu der Landtagswahl und Bundestagswahl noch bisschen über 3 Monate.

Kann die Dame sich vertan haben, oder hab ich Pech gehabt?

LG patrick

Hallo,

Ich habe mich gestern umgemeldet da ich umgezogen bin. Da hat
mir die Dame vom Einwohnermeldeamt gesagt, dass es jetzt zu
spät ist um wählen zu gehen.

Aber eigentlich sind es ja bis zu der Landtagswahl und
Bundestagswahl noch bisschen über 3 Monate.

da wäre jetzt ein Blick in die passenden Wahlgesetze vonnöten, was mangels Angaben ein bißchen schwierig ist. In der Regel gibt es eine „Sperrfrist“ von drei Monaten, d.h. wahlberechtigt ist, wer am Wahltag bereits mindestens drei Monate seinen Wohnsitz im Wahlgebiet hat. Wer also in eine andere Gemeinde zieht, kann bei einer Kommunalwahl in den drei darauf folgenden Monaten nicht wählen, wer in ein anderes Bundesland zieht, kann dort in den kommenden drei Monaten nicht an den Landtagswahlen teilnehmen und wer weniger als drei Monate vor der Wahl nach Deutschland zieht, kann auch bei der Bundestagswahl nicht wählen.

Gruß
C.

Hallo,

die Dame lag, soweit ich das beurteilen kann, unter Umständen falsch.
Bist Du innerhalb D umgezogen, dann müßtest Du zur Bundestagswahl das aktive Wahlrecht haben. Gleiches gilt, wenn Du aus dem Ausland wieder nach D gezogen bist. Solltest Du aber die Staatsbürgerschaft von D erst seit weniger als 3 Monaten haben, dann ???

Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht Kapitel 1.2.1

Das aktive Wahlrecht hast Du evtl. nicht bei Kommunalwahlen bzw. Landtagswahlen innerhalb von drei Monaten. Da Du mitgeteilt hast, woher und wohin (incl. Bundesland) Du gezogen bist, gibt es auch keine konkrete Antwort. Vielleicht hilft Dir dies weiter:

http://www.wahlrecht.de/gesetze.htm#kw

Gruß
vdmaster

Hallo,

Bundestagswahl das aktive Wahlrecht haben. Gleiches gilt, wenn
Du aus dem Ausland wieder nach D gezogen bist.

nein, vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz:
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, […]

Gruß
C.

Hallo,

im Grunde haben meine Vorredner alles gesagt. Wenn du von Hamburg nach Berlin ziehst, kann es wahrscheinlich sein, dass du zwar in Berlin gemeldet bist, aber in Hamburg noch als Wähler registriert bist, und du dort wählen musst. Also würde ich eine Briefwahl beantragen und fertig.

Hallo C.,

Du hast schon recht. Aber es ist halt doch etwas trickreicher, da ja Gesetze durch Rechtspraxis ausgeformt werden.

Wiki schreibt in dem von mir weiter oben erwähnten Link „Kehren Deutsche, die vor einem Auslandsaufenthalt in Deutschland lebten, nach Deutschland zurück, gilt die Dreimonatsfrist nicht.“

Näheres wird wohl in irgendeiner Durchführungsverordnung stehen.

Genauer wirds hier: http://www.konsularinfo.diplo.de/wahlen. Dort wird unterschieden zwischen „1. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland“ und „2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland“ und explizit auf Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen eingegangen. Allerdings gibt es zur Gruppe 2 Minimalforderungen, die wohl so gut wie jeder wird erfüllen können. Siehe dort auch den rot umrandeten Verweis auf weiter Infos.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Wiki schreibt in dem von mir weiter oben erwähnten Link
„Kehren Deutsche, die vor einem Auslandsaufenthalt in
Deutschland lebten, nach Deutschland zurück, gilt die
Dreimonatsfrist nicht.“

Näheres wird wohl in irgendeiner Durchführungsverordnung
stehen.

nein, das steht in § 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz. Ich hatte in Deinem Artikel lediglich das Wort „wieder“ übersehen.

Gruß
C.