Kein warmes Wasser seit 2 Wochen

Hallo,
wieviel Mietminderung würde man bekommen wenn man seit 2 Wochen kein Warmwasser hätte und bis jetzt auch kein ende in sicht ist, wann es wieder funktioniert, die Heizung aber voll funktionstüchtig ist?

Hier findest du Antworten: http://www.mietminderung.org/mietminderung-kein-warm…Je nachdem wie die Einzelheiten sind, kannst du bis zu 30% Miete mindern.

Hallo,

ist der Vermieter darüber informiert, denn vor einer Mietminderung musst du diesen Mangel mittels Mangelrüge anzeigen beim Vermieter mit der Bitte um Beseitugung des Mangels.

Einfach die Miete kürzen wäre unter Umständen nachteilig wenn der Mangel vorher nicht angezeigt wurde.

Ich empfehle einen Mieterverein in deiner Nähe aufzusuchen, kleiner Mitgliedsbeitrag aber dafür kostenlose Rechtsauskunft, eventuell vertreten die sich sogar in dieser Sache.

Gruß

BHS-Huber

Eine Mietminderung ist ein finanzieller Ausgleich für eine Gebrauchsminderung. Sie ist berechtigt (wenn sie berechtigt ist) ab Eintritt der Gebrauchsminderung und nicht erst nach Meldung oder Ablauf einer gesetzten Frist.

vor einer Mietminderung musst du diesen Mangel mittels Mangelrüge anzeigen beim Vermieter mit der Bitte um Beseitugung des Mangels

ist schlicht und einfach falsch.

vnA

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Da ist jemand aber gewaltig auf dem Holzweg, so leid es mit tut, ist der Mieter verpflichtet vor einer Mietkürzung den Mangel an der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, das kann man auch überall im Internet nachlesen, z. B. bei Mietervereinen, hier wird die Vorgehensweise exakt erklärt.

Was anderes ist es natürlich wenn der Vermieter von dem Mangel gewusst hat und ihn nicht beseitigt, trotzdem gerade bei einer Mietminderung sollte man mit Bedacht vorgehen, kann ziemlich schnell zu einer Kündigung von Seiten des Vermieters führen.

Gruß

BHS-Huber

Da ist jemand aber gewaltig auf dem Holzweg,

Ja: Du!

so leid es mit
tut, ist der Mieter verpflichtet vor einer Mietkürzung den
Mangel an der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, das kann man
auch überall im Internet nachlesen, z. B. bei Mietervereinen,
hier wird die Vorgehensweise exakt erklärt.

Nur leider hast Du das wieder mal falsch verstanden. Zwar besteht eine Pflicht des Mieters, den Mangel zu melden, aber die Mietminderung - insbesondere deren Dauer - ist davon unabhängig.
Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
Wo steht da was von ‚erst melden, dann mindern‘? Oder gar ‚erst Frist setzen‘?
Genau: nirgends.
Der Vollständigkeit halber: http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html regelt die Pflicht zur Mängelanzeige. Man beachte die Sache mit dem Schadensersatz.

der vermieter weiß seit dem ersten tag bescheid und das problem liegt eher an den handwerkern, da sie sich streiten wer dafür zuständig ist (garantie firma oder der der es eingebaut hat)

Hallo nochmal,

wie äußert sich den der Vermieter zu der Sache, das würde mich mal interessieren?

ist er untätig oder bemüht oder ist es ihm egal?

Gruß

BHS-Huber

Hallo,

der vermieter weiß seit dem ersten tag bescheid

Dann ist ja diesbezüglich alles in Butter.

und das
problem liegt eher an den handwerkern, da sie sich streiten
wer dafür zuständig ist (garantie firma oder der der es
eingebaut hat)

Das wiederum muss den Mieter genau gar nicht interessieren. Zum einen ist sein Vertragspartner der Vermieter und nicht irgendein Handwerker, zum zweiten ist eine Mietminderung komplett unabhängig von einem Verschulden - es geht ausschließlich darum, dass die gemietete Sache nicht unwesentlich in ihrem Gebrauch eingeschränkt ist. Und das ist bei ‚kein warmes Wasser‘ ja nun offensichtlich der Fall.

Ich würde aber anstelle des Mieters trotzdem gaaaannz vorichtig sein mit der Minderung. Wenn man zu viel mindert, kann einem das ganz schnell auf die Füße fallen. Deshalb unbedingt vorher Rat beim Anwalt (wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden) oder wenigstens beim Mieterbund einholen.

Gruß
Testare_