Hallo,
wie schon aus meiner Überschrift zu entnehmen, haben wir in
Deutschland wirklich keine anderen Probleme?
jede Menge - und viele davon sind sehr viel unbedeutender. Es geht hier um die verfassungsmäßige Grundlage von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Unser Grundgesetz ist da eindeutig: die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Das heisst, Auslandseinsätze können zwar von der Bundesregierung beschlossen werden, müssen aber vom Parlament genehmigt sein.
Da wird endlich mal schnell gehandelt und Zivilisten gerettet
und dann kommen nun die Grünen und klagen.
Völlig zu Recht, weil da die Rechte der gewählten Volksvertretung - des Parlaments - missachtet wurden. Das Argument, es sei eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben gewesen, zieht nicht - dann hätte die parlamentarische Genehmigung immer noch nachträglich eingeholt werden können. So steht das übrigens auch ausdrücklich in dem Artikel: „Aus Sicht der Grünen hätte das Parlament zumindest nachträglich ein Mandat für die Evakuierungsoperation „Pegasus“ erteilen müssen.“
Ein Verfassungsbruch im Zusammenhang mit einem Militäreinsatz verbunden mit einer Entmachtung des Parlaments - das ist alles andere als eine Kleinigkeit. Eine Opposition, die in solch einem Fall nicht vors Bundesverfassungsgericht zieht, wäre ihre Diäten nicht wert. Bevor Flinten-Uschi noch auf die Idee kommt, ohne das Parlament zu fragen die Bundeswehr in die Ukraine zu schicken, um im Stadtpark von Donezk den Rasen zu mähen.
Gruß,
Ralf