Keine anderen Probleme?

Hallo,

wie schon aus meiner Überschrift zu entnehmen, haben wir in Deutschland wirklich keine anderen Probleme?

http://www.n-tv.de/politik/Durfte-die-Bundeswehr-Eur…Da wird endlich mal schnell gehandelt und Zivilisten gerettet und dann kommen nun die Grünen und klagen.

Was haltet Ihr davon?

Grüße RS99

Hallo,

einerseits stimmt absolut, daß die Bundeswehr unter Kontrolle bleiben muß. Andererseits: Wie lange hätte es gedauert, bis das Parlament eine Entscheidung getroffen hätte, und: Wäre diese Verzögerung für die Rettungsaktion gefährlich gewesen? 

Es gibt schon Situationen, in denen schnell entschieden werden muß und keine lange Debatte möglich ist. Es gab in Deutschland Geiselnahmen, da wurde so lange debattiert und nicht entschieden, bis die Geiseln tot waren. Es braucht einen Einsatzleiter vor Ort, der möglichst viel Erfahrung, den Überblick, und auch die Entscheidungsgewalt hat. Dann muß eben auch gehandelt werden.

Wenn in dem Bericht die Rede ist, daß in besonderen Fällen dann eine nachträgliche Einwilligung möglich ist, dann kann man sich schon fragen, warum das unterblieben ist. Wozu gibts eine gewählte Volksvertretung, wenn sie dann übergangen wird.

Hans

Hallo,

wie schon aus meiner Überschrift zu entnehmen, haben wir in Deutschland wirklich keine anderen Probleme?
http://www.n-tv.de/politik/Durfte-die-Bundeswehr-Eur…Da wird endlich mal schnell gehandelt und Zivilisten gerettet und dann kommen nun die Grünen und klagen.
Was haltet Ihr davon?

Steht doch im Artikel. Es geht nicht, darum ob da Menschen evakuiert werden mussten und ob das schnell gehen musste, sondern nur ums Prinzip.
Dazu passt auch die letzte Anzeige von Volker Beck wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt. Die haben offenkundig nicht nur manchmal keine Ahnung sondern vor allem nichts zu tun und nur noch Angst nicht ab und zu mal in den Medien aufzutauchen.

Grüße

Hallo,

die Klage der Gründen ist zu 100% gerechtfertigt. Es geht schlicht um die Frage, ob der Einsatz der BW nur durch die Bundesregierung oder den Bundestag zu legitimieren war. Hier werden Fragen von grundgesetzlicher Natur gestellt. Mit dem GG spielt man nicht leichtfertig herum.

Die betroffenen Menschen sind ohnehin bereits in Sicherheit gebracht worden.

Sieh es positiv. Möglicherweise führt das längerfristig zu einer Klausel, nachdem bei Rettungsmissionen die BW ohne Zustimmung des Parlaments eingesetzt werden darf. Dies unter engen Grenzen.

Gruß
vdmaster

OT: Beck
Hallo,

das war ganz offenkundig eine politische Instrumentalisierung des Mordes. Beck hat seine Anzeige offenbar nur auf der Grundlage von Gerüchten und Medienberichten erstattet. Dies bevor die Staatsanwaltschaft sich offiziell erklärte, was sie natürlich nur nach der Feststellung eines Verbrechens im Rahmen der Leichenschau tun konnte.

Gruß
vdmaster

Pegasus
Servus,

Wäre diese Verzögerung für die Rettungsaktion gefährlich gewesen? 

nein. Noch viele Wochen später konnte man als z.B. Deutscher von den Ölfeldern im Westen ohne besondere Gefährdung nach Tunesien ausreisen und von dort gemütlich heimfliegen; warum man von der Sirte nicht nach Tobruk und weiter Ägypten kam, hat weder Wintershall noch jemand von der Bundeswehr erklärt.

„Pegasus“ war eher zufällig kein Kampfeinsatz, weil das Flugfeld in Al Nafoorah nicht von der libyschen Armee verteidigt wurde.

Alldieweil die Operation geheim war, lässt sich nicht sagen, ob auf dem Rückflug gleich viele Soldaten an Bord waren wie auf dem Hinflug.

Schöne Grüße

MM

Jetzt könnte Beck wegen falsche Verdächtigung und Volksverhetzung angezeigt werden.

Hallo,

Wäre diese Verzögerung für die Rettungsaktion gefährlich gewesen? 

nein.

Schön wie man sowas immer von Hause aus im Nachhinein mit 100%iger Sicherheit sagen kann.

Noch viele Wochen später konnte man als z.B. Deutscher von den Ölfeldern im Westen ohne besondere Gefährdung nach Tunesien ausreisen und von dort gemütlich heimfliegen;

Und das war in dieser doch etwas vorher klar?

warum man von der Sirte nicht nach Tobruk und weiter Ägypten kam, hat weder Wintershall noch jemand von der Bundeswehr erklärt.

Inwiefern müsste die Bundeswehr etwas erklären? Die handelte doch sicher auf Anweisung der Regierung?

„Pegasus“ war eher zufällig kein Kampfeinsatz, weil das Flugfeld in Al Nafoorah nicht von der libyschen Armee verteidigt wurde.

Vielleicht war das auch kein Zufall.

Alldieweil die Operation geheim war, lässt sich nicht sagen, ob auf dem Rückflug gleich viele Soldaten an Bord waren wie auf dem Hinflug.

Welche Rolle würde das spielen? Es geht doch nur darum, ob der Bundestag hätte zustimmen müssen?

Grüße

Servus,

Schön wie man sowas immer von Hause aus im Nachhinein mit 100%iger Sicherheit sagen kann.

zwei frühere Kollegen von mir haben das von der Pfalz aus beurteilt und sind dann hingeflogen, um noch was zu holen, was von einem vorzeitig abgebrochenen Projekt noch dort war. Wer auch immer Pegasus veranlasst hat, hatte sehr viel bessere Informationsquellen als ein Techniker aus der Pfalz, wusste also auch besser, ob man von Ajdabiya aus leichter den kürzeren Weg über El Salloum oder den weiteren über Abu Kammash führe.

Welche Rolle würde das spielen? Es geht doch nur darum, ob der Bundestag hätte zustimmen müssen?

Bei einem Kampfeinsatz (und dazu gehört auch z.B. ein Einsatz kleiner Kommandoeinheiten zur Zielmarkierung für geplante Luftschläge) wären die hier im Thread gemachten Äußerungen im Sinn von „sonst nichts zu tun“ einigermaßen zynisch: Dann müßte die Bedeutung der Zustimmung des Bundestags ganz anders gewertet werden. Ob Pegasus ein Kampfeinsatz war, ließe sich beurteilen, wenn bekannt wäre, ob beim Rückflug gleich viele Soldaten an Bord waren als beim Hinflug oder weniger.

Schöne Grüße

MM

Mahlzeit,

Sieh es positiv. Möglicherweise führt das längerfristig zu
einer Klausel, nachdem bei Rettungsmissionen die BW ohne
Zustimmung des Parlaments eingesetzt werden darf. Dies unter
engen Grenzen.

mir geht es eigentlich nur darum, dass hier endlich mal schnell gehandelt wurde ohne lange zu überlegen und zu debattieren. Schau mal wie lange darüber debattiert wurde ob man ein Flugzeug wegen Ebola nach Afrika senden sollte. Bis unser BT das ausgehandelt hat, gibt es keine überlebenden mehr.

Und die Beweggründe warum der Grüne klagt, die kann man sich an einer Hand abzählen. es sind auf keinen Fall nur der Schutz des GG. Hier will sich einfach mal wieder einer profilieren.

Weiter unten schreibt einer was von es war ja klar, dass alles nicht so schnell gehen mußte.

Wußte man das vorher auch schon?

Hinterher vom Stammtisch oder vorm warmen Sofa aus läßt sich viel behaupten.

RS99

Gruß
vdmaster

Servus,

Schön wie man sowas immer von Hause aus im Nachhinein mit 100%iger Sicherheit sagen kann.

zwei frühere Kollegen von mir haben das von der Pfalz aus
beurteilt und sind dann hingeflogen, um noch was zu holen, was
von einem vorzeitig abgebrochenen Projekt noch dort war. Wer
auch immer Pegasus veranlasst hat, hatte sehr viel bessere
Informationsquellen als ein Techniker aus der Pfalz, wusste
also auch besser, ob man von Ajdabiya aus leichter den
kürzeren Weg über El Salloum oder den weiteren über Abu
Kammash führe.

Ist doch gut für Sie dass sie es überlebt haben. Was wäre es für ein Geschrei gewesen, wenn Sie es nicht überlebt hätten und / oder als Geisel genommen worden wären.

Aber da Sie ja aaspolitisch so viel bessere Erfahrungen haben als unsere Volksvertreter, dann sollten Sie sich halt als Berater der BR vorschlagen lassen. Ist bestimmt besser bezahlt.

RS99

Moin,

also ist deine Quintessenz: Sobald irgendjemand der Meinung ist, es müsse schnell gehen, darf man unsere Verfassung getrost ignorieren?

TET

Mahlzeit

Moin,

also ist deine Quintessenz: Sobald irgendjemand der Meinung
ist, es müsse schnell gehen, darf man unsere Verfassung
getrost ignorieren?

also ist deine Quintessenz, dass jeder Rettungseinsatz genauso genehmigt werden muß wie ein bewaffneter?

Dadurch kann man also getrost sich auf das GG berufen und den Hinterbliebenen sagen: Sorry aber wir mussten erst diskutieren.

RS99

TET

also ist deine Quintessenz: Sobald irgendjemand der Meinung
ist, es müsse schnell gehen, darf man unsere Verfassung
getrost ignorieren?

Ich habe also deine Meinung zutreffend beschrieben.

also ist deine Quintessenz, dass jeder Rettungseinsatz genauso
genehmigt werden muß wie ein bewaffneter?

Wer spricht denn von jeder Rettungseinsatz? Wir sprechen da doch eher von jeder Bundeswehreinsatz.

Dadurch kann man also getrost sich auf das GG berufen und den
Hinterbliebenen sagen: Sorry aber wir mussten erst
diskutieren.

Den irgendwie imaginären Hinterbliebenen muss man ja nichts sagen. Und einfach zu behaupten, es hätte ja welche geben können, reicht wohl nicht, um das GG ausser Kraft zu setzen.

Gruß

TET

Hallo,

wie schon aus meiner Überschrift zu entnehmen, haben wir in
Deutschland wirklich keine anderen Probleme?

jede Menge - und viele davon sind sehr viel unbedeutender. Es geht hier um die verfassungsmäßige Grundlage von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Unser Grundgesetz ist da eindeutig: die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Das heisst, Auslandseinsätze können zwar von der Bundesregierung beschlossen werden, müssen aber vom Parlament genehmigt sein.

Da wird endlich mal schnell gehandelt und Zivilisten gerettet
und dann kommen nun die Grünen und klagen.

Völlig zu Recht, weil da die Rechte der gewählten Volksvertretung - des Parlaments - missachtet wurden. Das Argument, es sei eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben gewesen, zieht nicht - dann hätte die parlamentarische Genehmigung immer noch nachträglich eingeholt werden können. So steht das übrigens auch ausdrücklich in dem Artikel: „Aus Sicht der Grünen hätte das Parlament zumindest nachträglich ein Mandat für die Evakuierungsoperation „Pegasus“ erteilen müssen.“

Ein Verfassungsbruch im Zusammenhang mit einem Militäreinsatz verbunden mit einer Entmachtung des Parlaments - das ist alles andere als eine Kleinigkeit. Eine Opposition, die in solch einem Fall nicht vors Bundesverfassungsgericht zieht, wäre ihre Diäten nicht wert. Bevor Flinten-Uschi noch auf die Idee kommt, ohne das Parlament zu fragen die Bundeswehr in die Ukraine zu schicken, um im Stadtpark von Donezk den Rasen zu mähen.

Gruß,
Ralf

mir geht es eigentlich nur darum, dass hier endlich mal
schnell gehandelt wurde ohne lange zu überlegen und zu
debattieren.

Genau. Das ist es, was wir dringend brauchen. Militäreinsätze

ohne lange zu überlegen

Servus

die aaspolitisch bessere Erfahrung hat leider unsere Armee und deren obere und oberste Dienstherren - viel zu viele Leichen seit 1956.

Hässlich genug, wie diese Armee - gefragt oder ungefragt, teil öffentlich, teils weniger öffentlich - in allen möglichen Gegenden der Welt herumzündelt und nicht weniger hässlich, dass niemand der daran Interessierten ehrlicherweise eine geeignete Anpassung von Artikel 87a GG initiiert.

Mein Rat wäre übrigens durchaus schlecht bezahlt. Der heißt „Weg mit dem Krempel - er nützt dem Land nichts.“

Schöne Grüße

MM

Mal grundsätzlich …

Aber da Sie ja aaspolitisch so viel bessere Erfahrungen haben
als unsere Volksvertreter,

Unsere Volksvertreter sitzen im Parlament , über dessen Köpfe hinweg dieser Einsatz einfach angeordnet wurde. Verfassungsmäßige Aufgabe des Parlaments (also unserer Volksvertreter) ist es, die Regierung (die diesen Einsatz eigenmächtig angeordnet hatte) nicht nur zu wählen, sondern auch zu kontrollieren. Unsere Volksvertreter wurden nicht einmal nachträglich gefragt - was die Klage erübrigt hätte. Der letzte Kanzler, der ohne parlamentarische Kontrolle aufgrund einer pauschalen Ermächtigung regieren konnte, war Adolf Hitler.

Hi,

jede Menge - und viele davon sind sehr viel unbedeutender. Es
geht hier um die verfassungsmäßige Grundlage von
Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Unser Grundgesetz ist da
eindeutig: die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Das
heisst, Auslandseinsätze können zwar von der Bundesregierung
beschlossen werden, müssen aber vom Parlament genehmigt sein.

war es ein Auslandseinsatz?

Das ist hier die Frage. Für mich ist eine Rettungsaktion kein Auslandseinsatz.

Gruß RS99

Servus,

Für mich ist eine Rettungsaktion kein Auslandseinsatz.

Die stehen also bloß aus Versehen in § 5 Abs 1 ParlBG? Seltsamseltsam.

Übrigens: Die Volksvertreter in ihrer ermesslichen Weisheit definieren das in § 2 Abs 1 ParlBG bissle anders als Du.

Schöne Grüße

MM