Hallo,
Es gibt zwei Arten, den Preis bei ebay einzugeben:
1.) Die Angabe des Startpreises ( für alle Personen
ersichtlich ).
2.) Die Angabe des „versteckten Mindestpreises“.
es gibt einen Startpreis und es gibt Zusatzoptionen.
Welche Art Preis meinen Sie?
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
Zitat:
„Du“ oder „Sie“? Dafür gibt es keine allgemeingültige Regel; es hat sich jedoch eingebürgert, den Anderen mit „du“ anzureden. Die Mehrheit der Teilnehmer an wer-weiss-was finden es völlig in Ordnung und würden es als eher absonderlich ansehen, wenn sie auf einmal gesiezt werden würden.
Man kann also Artikel mit einem Startpreis von 50.000.000 Euro
einstellen, ohne dass dafür eine Einstell-Gebühr erhoben wird.
Bei 50.000.000 Euro wird niemand den Artikel kaufen, wenn da
steht: Startpreis 50.000.000 Euro.
Der aufmerksame Ebay User wird aber bemerken, dass zu den Terminen, an denen keine Gebühren auf den Startpreis erhoben werden, z.T. mit absurd unrealistischen Preisen eingestellt wird. Logisch, dass im Traum keiner daran denkt zu bieten. Dementsprechend enden die Auktionen auch ohne ein einziges Gebot. Ebay will mit diesen Aktionen also lediglich die Anzahl der Auktionen pushen.
Also ist es doch nicht kostenlos, d.h. wenn der Artikel nicht
verkauft wird, fallen Gebühren an, bzw. wenn der Artikel
verkauft sowieso, bitte präzisieren Sie Ihre Antwort. Vielen
Dank.
Wenn ein Artikel nicht verkauft wird, fallen auch keine Verkaufsprovisionen an. Wenn er verkauft wird, fallen die üblichen Provisonsgebühren an. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass Ebay zeitlich limitiert auf die Einstellgebühren verzichtet.
Gruß
S.J.