Hallo!
Woanders kannst Du dich nicht beschweren,Du hast rechtlich NUR mit dieser Firma zu tun.
Und die Firma(Verkäufer) schuldet Dir auch die zügige Reparatur/Neulieferung,nicht irgendein Hersteller,an den es weitergeleitet wurde.
Darauf muss man sich nicht einlassen. Vertragspartner ist nur der Händler. Egal ob der Hersteller repariert oder ein Ersatzgerät ausliefert.
Und man hat sicherlich in der kurzen Zeit bis zum Schaden die besseren Karten(unter 6 Monaten),weil hier der Händler beweisen müsste,Schaden ist nicht schon beim Kauf vorhanden gewesen oder sei auf Kundenfehler zurückzuführen.
Es kommt jetzt darauf an,wie es abgewickelt wurde,also Gewährleistungssache oder als Garantiesache ?
Nach Beschreibung spricht viel für gesetzliche Gewährleistung und da ist mit 1 Monat schon bald das Maximum des Zumutbaren erreicht.
Man setzt in solchen Fällen eine Frist bis zu der man die Zusendung des reparierten Gerätes verlangt,andernfalls tritt man vom Kauf zurück und verlangt sein Geld zurück.
Es handelt sich ja schon um die 2. Nachbesserung.
Nur,wenn Firma erkennbar unzuverlässig ist ? Nicht erreichbar,keine Rückmeldung ? Was will man da anderes machen,als Brief schreiben und per Einschreiben verschicken und hoffen und abwarten ?
MfG
duck313