Keine Arbeitsbescheinigung - kein Geld?

Hallo zusammen,

ein Arbeitgeber schießt quer wo er nur kann. Er füllt die Arbeitsbescheinigung nicht aus, obwohl er dazu verpflichtet ist. Er zahlt auch die fälligen Gehälter aus einem gerichtlichen Vergleich nicht.

Das Arbeitsamt sagt, solange die Bescheinigung nicht vorliegt gibt es auch kein Geld! Der Arbeitnehmer kann ja nichts dafür. Eine Mitarbeiterin der Hotline schickt ihm eine Ersatzbescheinigung zu, welche er selbst ausfüllen muss und belegen muss, dann bekäme er sein Geld und man würde parallel dem Arbeitgeber auf die Füsse treten.

Mit allen Unterlagen beim Arbeitsamt angekommen nimmt man dort noch nicht mal den Antrag an, da ja die ARbeitsbescheinigung fehlt. Man würde jetzt den Arbeitgeber anschreiben und auffordern, Bußgeld verhängen etc.

Kann ein Arbeitgeber in Deutschland eigentlich alles machen und die Arbeitsämter untersützen das auch noch??? Vor allem warum redet der eine Mitarbeiter so und der Andere genau das Gegenteil? Was stimmt??

Besten Dank für die Hilfe!!!
benhed

Doch (sofern Ersatzunterlagen (s.u.) vollständig)!
Hi!

Eine Mitarbeiterin der Hotline schickt ihm eine Ersatzbescheinigung zu, welche er selbst ausfüllen muss und belegen muss,

Ja, mit dem Arbeitsvertrag, der Kündigung/dem Aufhebungsvertrag sowie den entsprechenden Gehaltsabrechnungen jeweils in Kopie*. (Für wie viele Monate genau, hat man der Person wahrscheinlich schon mitgeteilt. Wenn nicht: mind. die letzten 12!)

*) Falls man selbst zu Hause keine Möglichkeit zum Kopieren hat (Scanner-Drucker-Kombi) und so knapp bei Kasse ist, dass man sich den Copyshop dafür nicht leisten kann, ist es auch absolut kein Problem (und auch durchaus üblich), dass der/die Sachbearbeiter/in bei der Antragsabgabe Kopien im Haus macht. Nur niemals Originale abgeben! (Normalerweise werden in der AA aber auch keine (mehr) angenommen.)

dann bekäme er sein Geld und man würde parallel dem Arbeitgeber auf die Füße treten.

Da hat die Kollegin aus dem Service-Center (SC) ausnahmsweise mal recht.

Mit allen Unterlagen beim Arbeitsamt angekommen nimmt man dort noch nicht mal den Antrag an, da ja die Arbeitsbescheinigung fehlt.

Das war – zumindest mit dieser Begründung – nicht korrekt.
Eine Nachfrage: Wo wollte man den Antrag denn abgeben? «Vorne» in der Eingangszone (EZ) oder (ggf. erneut) im Team Arbeitnehmer-Leistungen (AN-L; wo er hingehört)?

Man würde jetzt den Arbeitgeber anschreiben und auffordern, Bußgeld verhängen etc.

Das ist korrekt, braucht aber Zeit. Daher: Auf einen «Termin zur Antragsabgabe» im Team AN-L (!) bestehen! Einen solchen Termin kann man auch telefonisch über das SC vereinbaren!
Auf die Frage, ob die Antragsunterlagen komplett sind, nicht lange die Sache mit der fehlenden Arbeitsbescheinigung rumerklären (verwirrt nur), sondern wahrheitsgemäß** mit Ja antworten!

Bei besagtem Termin wird – vorbehaltlich der Vollständigkeit aller sonstigen Unterlagen! – das Alg dann «vorläufig» bewilligt. Eine «endgültige» Bewilligung (da hier ja die Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden, die von den Angaben in der Arbeitsbescheinigung später nicht abweichen dürften/sollten) erfolgt dann nach Eingang der Arbeitsbescheinigung und ist nur eine Formsache.

**) Für die hier betroffene Person stimmt das unter den geschilderten Umständen tatsächlich!

Kann ein Arbeitgeber in Deutschland eigentlich alles machen und die Arbeitsämter untersützen das auch noch???

Nein, natürlich nicht.

Vor allem: Warum redet der eine Mitarbeiter so und der andere genau das Gegenteil?

*seufz* Weil bei uns seit einigen Jahren viel zu viele befristete und darüber hinaus nur sehr notdürftig angelernte Leute arbeiten, die deswegen oftmals von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und den Ruf unserer Behörde (zum Teil durchaus zu recht) mehr und mehr ins Unterirdische drücken (was letzenendes nicht mal deren Fehler ist, sondern der unserer politischen und betriebswirtschaftlichen Führung). :frowning:

Was stimmt??

SC.

Gruß
Jadzia

Danke schon mal für die super Antwort bis hier hin!!!

Für die Antragsabgabe war extra ein Termin in der Leistungsabteilung vereinbart worden, also auch da von Arbeitnehmerseite her alles richtig gemacht.

Die Unterlagen waren vollständig.

Der zuständige Bearbeiter störte sich auch noch daran, dass der Anspruch dem Grunde nach noch nicht belegt wäre, was in meinen Augen auch falsch ist.

Zum Kündigungszeitpunkt war der AN 10 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt, hätte also keinen Anspruch auf ALG1 gehabt. Durch einen gerichtlichen Vergleich wurden daraus 12 Monate, also Anspruch klar vorhanden. Angeblich müsste der ARbeitgeber abrechnen und die abgeführten Sozialbeiträge belegen, dann erst wäre der Anspruch gegeben.

Das kann aber doch nicht richtig sein, denn der Anspruch ist doch durch den gerichtlichen Vergleich entstanden, oder?!?

§ 16 SGB I Antragstellung - Rechtsiwdrige Verweige
Hallo,

es hat sich nach meinen Erfahrungen eingeschlichen, dass rechtswidrige Verweigerung der Antragsannahme um sich greift.

Hier ist dieser § wichtig:
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/16.html
Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.

Also immer auf einen Stempel bestehen! Der darf nicht verweigert werden weil der Antrag noch nicht vollständig ist.
Nortalls bei einer anderen Behörde abgeben.
Man kann einen Antrag auch formlos stellen.
Ein Antrag gilt immer an dem Tag als gestellt, an dem man ihn in der Behörde abgegeben hat.

Das Formular stellt lediglich eine Arbeitshilfe der Behörde dar und kann auch im Nachhinein ausgefüllt werden.

Sachverhalt richtig lesen!!
Hallo,

es hat sich nach meinen Erfahrungen eingeschlichen, dass
rechtswidrige Verweigerung der Antragsannahme um sich greift.

  1. du kannst sicher das „Umsichgreifen“ mit Fakten belegen. Nenne diese hier, damit deine Aussage glaubhaft wirkt.
  2. die „Rechtswidrigkeit“ kannst du uns sicher auch mit Rechtsgrundlagen belegen. welche sind dies?

Der Rest deiner Ausführungen hat mit dem geschilderten Sachverhalt nichts zu, denn die Antragstellung auf Alg ist offensichtlich nicht strittig. Beweis: die UP hat offensichtlich die Antragsformulare bei der Antragstellung ausgehändigt bekommen.

Gruß
Otto

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Auch Hallo,

es hat sich nach meinen Erfahrungen eingeschlichen, dass
rechtswidrige Verweigerung der Antragsannahme um sich greift.

  1. du kannst sicher das „Umsichgreifen“ mit Fakten belegen.
    Nenne diese hier, damit deine Aussage glaubhaft wirkt.
  2. die „Rechtswidrigkeit“ kannst du uns sicher auch mit
    Rechtsgrundlagen belegen. welche sind dies?

Das steht doch im Beitrag mit Link zum Paragraphen, so what?

Der Rest deiner Ausführungen hat mit dem geschilderten
Sachverhalt nichts zu, denn die Antragstellung auf Alg ist
offensichtlich nicht strittig. Beweis: die UP hat
offensichtlich die Antragsformulare bei der Antragstellung
ausgehändigt bekommen.

Aha und dies hier?
/t/keine-arbeitsbescheinigung-kein-geld/6771536

Mit allen Unterlagen beim Arbeitsamt angekommen nimmt man dort noch nicht mal den Antrag an , da ja die ARbeitsbescheinigung fehlt.

Bleibst du bei deiner Meinung, oder ist das Beweis genug?
Zudem ist auch eine grundsätzliche, allgemeine Information nicht überflüssig.

Wer-weiss-was kotzt mich sowas von an und es wurde die letzten Jahre immer schlimmer und schlechter. Offenbar ist das nicht nur meine Meinung :frowning:

Genau wegen solchen Kommentaren und dummen Anmachen wie deiner hier, die auch in anderen Fällen oftmals völlig haltlos und unnütz sind wie ein Kropf.

Aber ok, wenn es manchen Leuten Spaß macht und sie nichts besseres zu tun haben, oder hier die Erfüllung im Frustabbau finden, kann man leider nichts dagegen tun, als solchen Foren fernzubleiben.

Da überlege ich es mir 3 Mal, ob ich da etwas schreibe um hinterher blöd angemacht zu werden.
Das muss ich nicht haben. Und viele andere „Helfer“ und „Experten“ sicherlich auch nicht.
Schade nur für diejenigen, die Hilfe und Rat suchen.

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Ergänzung
Die Fakten für das Umsichgreifen könnte ich liefern, wäre ich als gesetzliche Betreuerin nicht der Verschwiegenheit verpflichtet.

Zudem ist das Netz voll von derlei Berichten und ich bekomme das fast jedes Mal mit, wenn ich auf verschiedenen Arbeitsagenturen unterwegs bin.

Zudem die Forderung, dass die Leute ihre Erfahrungen beweisen sollen nicht zielführend und schon gar nicht relevant. Um es mal sehr freundlich auszudrücken.

Allgemeines.
Hi!

Die Fakten für das Umsichgreifen könnte ich liefern, wäre ich als gesetzliche Betreuerin nicht der Verschwiegenheit verpflichtet.

Hm, als gesetzliche Betreuerin gehe ich schwer davon aus, dass Alg- I -Anträge nur eine verschwindend geringe Anzahl der Betreuten stellen müssen und der Rest Alg- II - und Sozialhilfeanträge sind?! (Korrigiere mich bitte, wenn ich hier fehlgehe.)

Im Übrigen kann ich mein stetes Reden nur wiederholen: Die allgemeinen Zustände in den AAs sind im Gegensatz zu denen in den Jobcentern immer noch relativ gut. Selbiges gilt auch für vorhandenes Fachwissen.

Zudem ist das Netz voll von derlei Berichten

Davon abgesehen ist das Netz voll von unbelegten Aussagen und auch von bewussten Falschmeldungen. Die Aussage, dass «das Netz voll» davon ist, hat für mich also erstmal keinerlei inhaltlichen Wert.

Gruß
Jadzia

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Hi,

ich bin ein bisschen enttäuscht von dir.
Aus 2 Gründen.
1.Du bist nach meinem Eindruck sicher die Letzte, die sich für ihren Berufsstand entschuldigen muss, bzw diesen verteidigen muss, da ich dir unbesehen abnehme, dass du eine engagierte und fachkompetente „Arbeitsamtbeschäftigte“ bist.

2, Weil ich es unmöglich finde, das jemand für seine persönlichen Erfahrungen rechtfertigen muss. Nicht ICH unterstelle, dass meine Erfahrungen allgemeingültig sind, sondern mir wird unterstellt, bzw. hineininterpretiert dass ich diese als solche darstelle, bzw. behaupte. Ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Und mal ehrlich, wie sollte man das denn beweisen, als über Veröffentlichung von Fallbeispielen. Durch Zeugen, die das mitbekommen haben? Das ist doch Unfug.

Ich habe den Eindruck, dass du da in eine unnötige „Verteidigungshaltung“ annimmst.

Ich markiere mal.

/t/keine-arbeitsbescheinigung-kein-geld/6771536/2

Mit allen Unterlagen beim Arbeitsamt angekommen nimmt man dort noch nicht mal den Antrag an, da ja die Arbeitsbescheinigung fehlt.

Das war – zumindest mit dieser Begründung – nicht korrekt.

Also Bestätigung meines Hinweises bez. Antragsannahme und Antragstellung.

Vor allem: Warum redet der eine Mitarbeiter so und der andere genau das Gegenteil?

*seufz* Weil bei uns seit einigen Jahren viel zu viele
befristete und darüber hinaus nur sehr notdürftig angelernte
Leute arbeiten, die deswegen oftmals von Tuten und Blasen
keine Ahnung haben
und den Ruf unserer Behörde (zum Teil
durchaus zu recht) mehr und mehr ins Unterirdische drücken
(was letzenendes nicht mal deren Fehler ist, sondern der
unserer politischen und betriebswirtschaftlichen Führung). :frowning:

Das klingt nicht wesentlich anders, als das, was meine Erfahrungen sind, oder?

Da darf ich doch mal nachfragen, warum du jetzt plötzlich gegen mich schießt, obwohl du einiges im Grunde doch zuvor bestätigt hast.

Vieles ist vermutlich auch der schlechten Einweisung seitens der Teamleitung oder Geschäftsführers geschuldet. Die können zumindest den Leuten am Empfang nochmals einen Leitfaden der wichtigsten Pflichten aushändigen und sie entsprechend anweisen.

Hm, als gesetzliche Betreuerin gehe ich schwer davon aus, dass
Alg- I -Anträge nur eine verschwindend geringe Anzahl der
Betreuten stellen müssen und der Rest Alg- II - und
Sozialhilfeanträge sind?! (Korrigiere mich bitte, wenn ich
hier fehlgehe.)

Muss ich hier alles breit treten, was ich neben meines inzw. Berufes alles noch nebenbei sozial mache? Aber ok, ich bin auch bei einer Beratungsstelle der Gewerkschaften für Arbeitslose tätig. Und ich engagiewre mich für Wohnungslose undd mache mit denen Behördengänge. Und ich bin zusätzlich noch für einige Leute als Beistand tätig. Und nun?
Merkst du was ich meine? Ich soll mich rechtfertigen und Beweise bringen über meine täglichen Erfahrungen, weil andere meinen, bzw. einfach unterstellen dass ich meine Erfahrungen als allgemeigültig ansehe oder gar behaupte?
Dann hätte ich die Behauptung aufgestellt, dass das so ist, aber nicht von „meine Erfahrungen“ gesprochen
Ich hoffe es ist nun klarer, was mich verärgert und ich als „unfaire“ Argumentationsweise betrachte.

Im Übrigen kann ich mein stetes Reden nur wiederholen: Die
allgemeinen Zustände in den AAs sind im Gegensatz zu denen in
den Jobcentern
immer noch relativ gut. Selbiges gilt auch für
vorhandenes Fachwissen.

Das ist regional total unterschiedlich. sogar innerhalb einer Behörde gibt es drastische Unterschiede bezüglich Fachkompetenz und Engagement.
Zudem gibt es auch Optionskommunen und ehemals getrennte Trägerschaften. Die Orgas sind auch in versch. Bundeslänfern anders. Daher gibt es keine einheitliche Orgastruktur und auch keine einheitlichen bestimmten Schalter wo was abgegeben werden muss (wie du es in einem Beitrag erwähnt hast)

Bei uns in der Umgebung sind leider auch im Leistungsbereich mehr und mehr angelernte Krafte eingesetzt. Und nur vorsorglich. Das weiß ich, weil ich sehr eng mit einer Teamleitung unserer Agentur zusammenarbeite und den Wechsel und Versetzungen des Personals über die letzten 8 J. mitbekommen habe.

Zudem ist das Netz voll von derlei Berichten

Davon abgesehen ist das Netz voll von unbelegten Aussagen und
auch von bewussten Falschmeldungen. Die Aussage, dass «das
Netz voll» davon ist, hat für mich also erstmal keinerlei
inhaltlichen Wert.

Woher weißt du dass die Leute „lügen“? Hast du das geprüft? Hast du - wie von mir - Beweise gefordert? Hast du für diese deine Behauptung und schweren Vorwürfe denn beweise?
Bitte lege doch mal dar, was dich behaupten(!) lässt, dass das Falschaussagen sind! Angeblich auch noch bewusste. Das sind schon recht starke Vorwürfe, die man ja auch belegen können sollte. Oder sind es etwa nur Vermutungen deinerseits?

Merkst du was ich meine? So wie du meine beruflich bedingten Erfahrungen (!) anzweifelst, so kann ich doch in diesem Falle auch deine Behauptung (!) anzweifeln. Oder wäre das unfair?

Gruß
Jadzia

Auch Gruß von Diphda, die dich und deine Meinung und vor allem deine Fachkompetenz bisher sehr schätze

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So, nachdem sich ja nun reichlich ausgetauscht wurde unter meiner Frage :frowning:((, versuche ich einfach nochmal die letzte offene Frage zu stellen:

Müssen die 12 Monate als bezahlt belegt sein oder ist der Anspruch gegeben durch z. B. einen Vergleich aus welchem die Beschäftigung von 10 auf 12 Monate vereinbart wird?!?!?!

Vielleicht kann mir ja doch noch jemand helfen???

benhed

Hallo,

  1. die „Rechtswidrigkeit“ kannst du uns sicher auch mit
    Rechtsgrundlagen belegen. welche sind dies?

Das steht doch im Beitrag mit Link zum Paragraphen, so what?

Ich denke, es ist notwendig, zwischen Antrags stellung und Antrags annahme zu unterscheiden.

  1. Die Antrag stellung wurde nach der Schilderung doch offensichtlich von der AA entgegengenommen. Beweis: Die Antragsformulare wurden dem Antragssteller ausgehändigt. Insofern kann nicht nicht von einer Verweigerung gesprochen werden. Die genannte Rechtsquelle ist insofern hier bedeutungslos.
  2. Die Antrags annahme ist lediglich die Entgegennahme der Antragsformulare durch die AA. Gestzliche Regelungen dazu sind mir nicht bekannt. Eine Sachentscheidung kann erst dann getroffen werden, wenn die dafür maßgeblichen Fakten vorliegen. Es macht keinen Sinn, unvollständige Antragsunterlagen entgegen zu nehmen. Sollte sich die Bearbeitung eines Alg-Antrags aufgrund unvollständiger Unterlagen verzögern, so verzögert sich lediglich die Auszahlung. Hat aber keinen Einfluß auf den Leistungsbeginn. Unterschiedliche Auskünfte verschiedener AA-Mitarbeiter sind verständlicherweise sehr ärgerlich und auch nicht zu entschuldigen.

Gruß
Otto

Hallo,

Müssen die 12 Monate als bezahlt belegt sein oder ist der
Anspruch gegeben durch z. B. einen Vergleich aus welchem die
Beschäftigung von 10 auf 12 Monate vereinbart wird?!?!?!

Vielleicht kann mir ja doch noch jemand helfen???

Jadzia könnte es sicherlich. Ich versuche mich mal. Nach dieser neuerlichen Schilderung habe ich den Eindruck, dass die Anspruchsvoraussetzungen bezüglich Anwartschaftszeit ungeklärt sind. Damit wäre auch erklärbar, warum man am Telefon andere Auskunfte erhält als vor Ort.
Gegenfrage: Bestand infolge des Vergleiches ein Versicherungspflichtverhältnis von mindestens 12 Monaten? Nicht zu verwechseln mit dem Begriff „Beschäftigung“. M.a.W. mußte der AG für mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen, unabhängig davon, ob er es tatsächlich getan hat.

Gruß
Otto

Endgültige Klärung erfolgt
So, jetzt habe ich endlich eine korrekte Falllösung.

Der Mitarbeiter der Arbeitsagentur lag falsch. Die Voraussetzungen sind erfüllt durch Nachweis des Vergleiches, eine Abführung der RV Beiträge durch den Arbeitgeber muss nicht nachgewiesen werden.