Keine Fliesen mehr, was muss Versicherung zahlen?

Ersteinmal einen schönen guten Abend!
Leider hab ich hier nicht detailiert Antworten zu diesem Problem gefunden, deswegen stelle ich hier die Frage selbst. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Nach einem Wasserschaden musste uns in drei Räumen im Sichbereich jeweils 2-3 große Bodenfliesen zur Trocknung entfernt werden (es wurden auch im nicht-sichtbereich fliesen entfernt, aber das ist nebensache).
Sie konnten nicht ganz entfernt werden und sind alle zerbrochen. Leider können Sie nun auch nicht wiederbeschafft werden.
Wir hatten Fliesen zur Probe, die aber im Grundton und von der Beschaffenheit nicht übereinstimmen (die alten sind glatt und glänzend und die neuen matt/unlackiert und strukturiert). Die Versicherung will uns nun aber nur die Verlegung dieser nicht-passenden Fliesen und 500 Euro Wertverlust zahlen, da die alten Fliesen schon 30 Jahre alt sind.
Das würde aber optisch unmöglich aussehen.
Was sind jetzt meine Rechte? Die Fläche der Räume beträgt insgesamt ca. 25 qm und ist wie das restliche Erdgeschoss mit den selben Fliesen gefliest.
Die Küche ist offen und geht in den Wohnraum über, alles mit denselben Fliesen. Ich verstehe ja, dass die Versicherung nicht die Neuverlegung im gesamten Wohnbereich zahlen will. Aber wenigestens in den betroffenen Regionen… die Sanierungsfirma meinte ich hätte Recht auf Wiederherstellung des alten Zustands?

Vielen Dank im Voraus schon mal,
Petrine

Hallo,

was die Versicherung leisten steht in den AGBs drin, und die können sich zum Teil schon deutlich unterscheiden.

Wer sagt dass die Fliesen nicht wiederbeschafft werden können. Es gibt meines Wissens speziallisierte Händler die alte Fliesen liefern können, dass sollte die Versicherung wissen und deren Adresse auch kennen.

Die Versicherung kann natürlich kulant sein, muss es aber nicht. Dass was euch die Versicherung anbietet ist das was sie machen muss. Alles andere wäre Kulanz, ist also freiwillig.

Deshalb ist es wichtig nicht nur auf den Beitrag der Versicherung zu schauen sondern auch auf deren Versicherungsbedingungen. So kann man genau diesen Ärger vermeiden.

Gruss Mario

Hallo,
ja, es gibt spezielle Fliesenhändler. Es gibt wohl drei große Fliesenkontore, die alte Fliesen zuhauf auf Lager haben. Unsere jedoch nicht.
Die AGBs liegen mir nicht direkt vor, sondern der Hausverwaltung. Dann werd ich diese wohl dort mal einfordern. Ich dachte es gäbe allgemeing gültige Bestimmungen.
Danke

Wenn das über die Hausverwaltung läuft haben die doch bestimmt einen Rahmenvertrag und können auf den Versicherer entsprechend Druck. So macht das ein guter Hausverwalter, dann sollte die Regulierung auch kein Problem sein.

Viel Glück

Gruss Mario

Hallo,
ja das ist auch detailiert so nicht einfach, da es kommt halt drauf an …

Solche Themen können ganze Ordner an Korrespondenz füllen und wenn man nur lang genug sucht, findet man auch Urteile, die in alle Himmelsrichtungen ausfallen.

Geringfügige Farb- und Musterabweichungen muss man sich gefallen lassen, aber was das letztlich heißt: Interpretationssache.

Tut mir leid, aber ich würde es mit „Verhandeln“ versuchen, genauer kann ich da nichts sagen,
viele Grüße
Andreas

Was ist denn versichert? Zeitwert oder Neuwert? (steht im Versicherungsschein)

Hallo Petrine,
die Sanierungsfirma hat recht: Die Versicherung muss die Wiederherstellung zahlen. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung den Zusatn wieder herzustellen (bzw. dieses zu bezahlen) hat. Wenn die Fliesen nicht mehr erhältlich sind und Sie mit den angebotenen „Ersatzfliesen“ nicht einverstanden sind, ist die Küche auf Kosten der Versicherung komplett neu zu fliesen. Voraussetzung ist, dass der Fliesenschaden nicht leichtfertig durch Sie selbst verursacht wurde. Wenn die Sanierungsfirma die Fliesen ohne ihr Zutun entfernt hat, so muss die Versicherung dafür aufkommen. Sie sind verpflichtet den Schaden „so gering wie möglich“ zu halten (Grundsatz der Schadensminimierung).
Falls die Versicherung sich hier „auf die Hinterbeine“ stellt, so hoffe ich, dass Sie auch eine Rechtsschutzversicherung (und diese am besten nicht bei der gleichen Versicherung) haben. Sie sollten dann gegebenenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Entsprechende Anwälte bekommen Sie über die Rechtschutzversicherung oder über den Anwaltsverein in ihrer Region benannt.

hallo, bitte wenden sie sich an den user „keki“ er ist fachmann und wird ihre frage…korrekt beantworten. gruss

hallo petrine,

weil dir jemand sagt, du hättest recht, so heist das nicht gleich, das du wirklich recht hättest. die fliesenlegefirma verlegt fliesen, kennt sich damit aus und ist aber keine versicherung und tätigt hier falsche auskünfte !
leider ist es tatsächlich so, dass du kein anrecht auf herstellung des alten zustandes hast. die versicherung zahlt dir zwar den neuwert der fliesen, die aber insgesamt heute (nicht damlas vor 30 jahren sondern heutigen neuwert) mit 20,-€ pro m2 angemessen scheint. es sei denn, du kannst den heutigen neuwert der gleichwwertigen fliesen nachweisen, dass er höher liegt.
dann muss die versicherung den höheren wert entschädigen.

gruß

orovivo
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Hallo Petrine,

das sind immer solche kniffligen Situationen. Der Hinweis auf das „Recht auf den alten Zustand“ bedeutet ja gerade eben, daß im Rahmen der Möglichkeiten, repariert wird. Wenn der Fliesenschaden auf einem qm ist, und jetzt deswegen 25qm neu gefliest werden müssen… Hier hilft nur verhandeln, vielleicht auch über das € 500-Angebot nachdenken. Bestehen mehrere (wertvolle) Verträge bei der gleichen Gesellschaft? Dann setzt sich Ihr Betreuer bestimmt auch gerne für Sie ein. Viele Grüße

Hallo,

leider kann man die Frage nicht allgemein beantworten, denn die Zahlung einer Versicherungsleistung unterliegt in erster Linie dem Bedingungswerk, das Sie mit der Versicherung abgeschlossen haben. Gebäudeversicherung oder Hausrat ist heute nicht mehr das gleiche, es gibt massive Unterschiede. Während also die eine Versicherung und nciht zahlt, wäre das für eine andere ein einfacher Fall. Das liegt wie gesagt nicht an der Gesellschaft, sondern nur am einzelnen Vertrag.

Bitte gehen Sie zu Ihrem Versicherungsmakler oder Vertreter und sprechen den Fall dort an. Er oder Sie kann am schnellsten und einfachsten prüfen, ob der Schaden so abgedeckt ist oder nicht.

Grundsätzlich hat die Versicherung recht, wenn es sich um einen 08/15 Vertrag handelt. Gerade bei alten Fliesen ist der Ersatz schwierig. Am Ende hätten Sie ja ein neues Wohnzimmer, das kann nicht Sache der Versichertengemeinschaft sein.

Gruss
Norman