Keine Folter

Hallo,

endlich mal ein Urteil aus Europa das ich wirklich begrüße.
http://www.tagesschau.de/ausland/gaefgenstrassburg2…

Hätte man damals den kleinen Jakob noch lebendig gefunden, hätte Wolfgang Daschner bestimmt das Bundesverdienstkreuz bekommen, anstatt bestraft zu werden.

Gruß, Joshi

Frage
Die Frage habe ich ganz vergessen.
Kann Wolfgang Daschner jetzt gegen seine Verurteilung klagen?
Noch ´n Gruß, Joshi

Hallo,

Die Frage habe ich ganz vergessen.
Kann Wolfgang Daschner jetzt gegen seine Verurteilung klagen?
Noch ´n Gruß, Joshi

Nein. Denn einerseits hat der EGMR gesagt, dass dem Kläger gerade wegen der Verurteilung Daschners ausreichend Genugtuung getan wurde, so dass dessen Verurteilung gerade eine Grundlage der Klageabweisung ist.

Im Übrigen hat das Gericht auch nicht gesagt, dass eine Folter, bzw. Folterandrohung nicht vorliege, sondern gerade umgekehrt, dass der Prozess rechtsstaatlich war, weil die unter der Androhung ergangenen Geständnisse gerade nicht verwertet wurden, sondern sich das Strafgericht nur auf spätere Geständnisse gestützt hat.

Der EMRK hat also letztlich selbst gesagt, dass Folter angedroht wurde, dieses jedoch nicht als ausreichend angesehen, das Strafverfahren für rechtswidrig zu beurteilen.

Gruß
Dea

Hallo,

ja endlich haben es mal einige kapiert. Es kann doch nicht sein, dass so ein Kerl auch noch in Berufung gehen kann. Das kostet nur den Steuerzahler viel Geld… mit dem vernünftigeres anzufangen ist als einem Mörder in den Hintern zu kriechen.

LG Rosenfreak

Hi,

den Anspruch auf Rechtsmittel hat jeder, ob Mörder oder nicht.
Ich halte das für richtig.

Das Geld-Argument halte ich für vorgeschoben.

WoDi

Ja Joshi,

ich verstehe den Artikel so, dass sogar der Anwalt des Kindsmörders eher auf unmenschliche Behandlung oder Erniedrigung als auf Folter abgestellt hatte. Bis zur Androhung und Anwendung von Folter dürften es nämlich noch eine Anzahl nicht benennbarer Zwischenschritte hin sein.

Vermutlich, haben die Medien die ganze Zeit hinterm Berg gehalten um die Thematik am köcheln zu halten. „Folter. Was Folter?! Und wie? Nein, so was.“

Medien sind eher daran interessiert, die Öffentlichkeit in Atem zu halten. Der Öffentlichkeit eine ´auflagenstärkere´ Wirklichkeit vorzugaukeln. Aufklärung? Wo her denn?

Gruß
guvo

Ein Gemeinwesen deren Mitglieder gerne rechtsstaatlich statt willfährig behandelt werden wollen, dürfen keine Kosten scheuen.

guvo

Hi,

wenn es mir nachgehen würde, würde ich ihm wegen Uneinsichtigkeit die
E…r ausreißen lassen.

Grüße
PITI

Hi,

wenn es mir nachgehen würde, würde ich ihm wegen
Uneinsichtigkeit die
E…r ausreißen lassen.

Glücklicherweise geht es nicht nach dir.
Schade, dass es hier kein Stammtischbrett gibt.

WoDi

Hallo PITI,

schon mal bedacht, dass deine Meinung lediglich auf persönliche Verletzheiten beruht, die Du in Deinem Leben erfahren haben dürftest?

In dem Fall würde jedes Urteil hauptsächlich auf Launen beruhen. So oder so keine gute Idee.

Gruß
guvo

wenn es mir nachgehen würde, würde ich ihm wegen
Uneinsichtigkeit die
E…r ausreißen lassen.

Ja, genau, das Wahrnehmen von legitimen rechtsstaatlichen Möglichkeiten muß sanktioniert werden. Widerspruch gegen eine Behördenentscheidung? Nix da. Einspruch gegen einen Steuerbescheid? Es wird gezahlt, aber zackig. Berufung oder Revision gegen ein Urteil in einem Strafverfahren? Von wegen, ab sofort wird ohne Diskussion eingesessen.

Glückwunsch, mal eben den Rechtsstaat abgeschafft.

C.

Hallo,

es ist wohl nicht der Grund, dass Einige erkannt haben, dass so ein Kerl in die Berufung geht. Das Verfahren wurde abgewiesen, weil sowohl das Gerichtsverfahren rechtstaatichen Ansprüchen genügte und wegen der unerlaubten Handlungen bei der Vernehmung die Beamten entsprechende dienstrechtliche Konsequenzen tragen mussten.

Im Übrigen hat der Gerichtshof nicht erklärt dass keine Folter angewandt wurde, sondern soweit die Mittel überschritten wurden, die entsprechendne Konsequenzen getroffen sind.

In unserem Recht hat jeder einen Anspruch auf rechtstaatliche Behandlung, egal wie schwer sein Verbreechen ist. Wer diese Rechte abschaffen will, plädiert für den totalitären Staat.

Gruss Günter

ja endlich haben es mal einige kapiert. Es kann doch nicht
sein, dass so ein Kerl auch noch in Berufung gehen kann. Das
kostet nur den Steuerzahler viel Geld… mit dem
vernünftigeres anzufangen ist als einem Mörder in den Hintern
zu kriechen.

LG Rosenfreak

zum Glück geht es nicht nach dir… sonst müssten wir hier bald massiv das Land verlassen.

ja endlich haben es mal einige kapiert.

Du hast offensichtlich so einiges nicht kapiert.

Weder das aktuelle Urteil noch unsere Rechtsstaatlichkeit.