Hallo,
Die Frage habe ich ganz vergessen.
Kann Wolfgang Daschner jetzt gegen seine Verurteilung klagen?
Noch ´n Gruß, Joshi
Nein. Denn einerseits hat der EGMR gesagt, dass dem Kläger gerade wegen der Verurteilung Daschners ausreichend Genugtuung getan wurde, so dass dessen Verurteilung gerade eine Grundlage der Klageabweisung ist.
Im Übrigen hat das Gericht auch nicht gesagt, dass eine Folter, bzw. Folterandrohung nicht vorliege, sondern gerade umgekehrt, dass der Prozess rechtsstaatlich war, weil die unter der Androhung ergangenen Geständnisse gerade nicht verwertet wurden, sondern sich das Strafgericht nur auf spätere Geständnisse gestützt hat.
Der EMRK hat also letztlich selbst gesagt, dass Folter angedroht wurde, dieses jedoch nicht als ausreichend angesehen, das Strafverfahren für rechtswidrig zu beurteilen.
Gruß
Dea