Keine Hilfe für gesetzliche Betreuerin. Wo bekomme ich echte Hilfe?

Guten Tag,

Entschuldigung, dass ich nur als Stichwort : Amtsgericht eingefügt habe, aber die Stichworte „gesetzliche Betreuung“ und " Betreuungsgericht" und „betreute schwerbehinderte Person“ und " Betreuungsrecht" ,
habe ich hier nicht gefunden.

Ich bin die gesetzliche Betreuerin meines volljährigen Sohnes.
Er hat eine Schwerbehinderung.
Diese gesetzliche Betreuung wurde mir von unserem Amtsgericht und Betreuungsgericht zugesprochen.
Zuständig bin ich unter Anderen für die Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern, Sozialversicherungsträgern.

Nun gibt es einige Probleme mit der Agentur für Arbeit, die von meinem Sohn einige Pflichten verlangen, die er nicht erfüllen kann.
Zu sehr ins Detail kann ich hier nicht gehen, da es wirklich zu kompliziert und sehr umfassend ist, was gerade bei uns los ist und hier den Rahmen sprengen würde.

Ich bin jedenfalls mit meinem Latein am Ende und komme nicht weiter.
Egal was ich der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter an Gutachten, Nachweise usw. vorlege, es interessiert diese Behörden nicht.

Hilfesuchend habe ich mich an das Betreuungsgericht unseres Amtsgerichtes gewendet, wie ich rechtliche Hilfe für meinen Sohn bzw. meiner betreuten Person bekommen kann.
Ich habe nur die Antwort bekommen „keine Ahnung. Wir können Ihnen da auch nicht helfen“.

Im Internet habe ich gelesen, dass das Betreuungsgericht einem gesetzlichen Betreuer mit Rat und Tat rechtlich unterstützen muss, aber die junge Dame beim Betreuungsgericht, lehnte ab, denn sie können nichts tun und hat keine Ahnung von dem Thema.
§ 1837 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1908i BGB
Trotzdem hat die Dame vom Betreuungsgericht keine Ahnung wie sie mir helfen kann und keine Ahnung an wen ich mich sonst wenden kann.

Bei einer Rechtspflegerin im Amtsgericht habe ich angerufen, die aber auch keine Ahnung hatte und meinte, dass ich mir ja einen Anwalt nehmen kann.
Nun, ich aber will mich persönlich nicht vertreten lassen, sondern brauche rechtliche Hilfe als gesetzliche Betreuerin.

Hilfesuchend habe ich mich an unseren Behindertenbeirat unserer Stadt gewandt und nach Hilfe und Rat gefragt.
Die Dame am Telefon wusste nicht einmal, dass sie selbst mit im Behindertenbeirat unserer Stadt sitzt und war sehr verwundert über meinen Anruf. Angeblich wusste sie auch nicht, dass es diesen Behindertenbeirat gibt.
Schon komisch. ich dachte, ich bin hier bei „verstehen Sie Spaß“ Sendung oder so angekommen.

Sie gab auch nur zur Antwort „keine Ahnung“ und verwies mich doch vielleicht mal zum Hausarzt zu gehen oder zu einer Beratungsstelle für Familien,
Was soll den die Familienberatung oder unser Hausarzt , bei rechtlicher Unterstützung ggf mit einer Klage beim Sozialgericht.
beide kennen sich weder mit dem AGL II Gesetz noch mit meinen Rechten als gesetzliche Betreuerin aus und können meinen Betreuten (also mein Sohn) rechtlich vertreten.

Ich habe auch dann unseren Bürgerbeauftragten unserer Stadt angerufen, dieser im Rathaus sitzt.
Mir wurde erklärt, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter eigene Behörden sind und weder er als Bürgerbeauftragte noch der Bürgermeister noch der Landrat können mir bei meinen Problemen helfen.

Ich habe zum Ministerium nach Berlin geschrieben und da angerufen.
Die antworten nicht auf meinen Brief und haben auch „keine Ahnung“, wird am Telefon gesagt.

Das kann doch jetzt nicht sein.
Ich als gesetzliche Betreuerin, die vom Amtsgericht als gesetzliche Betreuerin bestimmt wurde und darüber eine Bestellungsurkunde ausgestellt bekommen hat, meinen Sohn zu betreuen und rechtlich zu vertreten…bekomme nirgendwo Hilfe und keiner hat eine Ahnung und keiner weiß wo ich rechtliche Beratung, als Betreuerin, bekomme.

Es muss doch eine Anlaufstelle für gesetzliche Betreuer geben, wenn Sie Rat und Tat brauchen.
Wer weiß hier wirklich einen Rat für mich, wo ich mir als gesetzliche Betreuerin rechtliche Hilfe, für meine betreute Person, holen kann ?

Gruß
Frau_X

Hm, irgendwie ist mir nicht klar, was außer „will nicht“ gegen Zuziehung eines Fachanwalts für Sozialrecht spricht…

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Hallo,
das habe ich doch erklärt.
Nicht ich als Privatperson brauche einen Anwalt, sondern ich als gesetzliche Betreuerin für meine betreute Person.
Einen Anwalt muss ich selber bezahlen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für mich als gesetzliche Betreuerin bezahlen würde, ist fraglich.
Eigentlich müsste es doch auch einen Rechtsbeistand für gesetzliche Betreuer geben, die nicht die Betreuer bezahlen müssen.
Warum sollte ich privat einen Anwalt bezahlen, wenn ich ein Amt, durch ein Gericht, vertrete ?
Wenn mein Sohn einen fremden gesetzlichen Betreuer hätte z.B. jemand vom Jugendamt, dann müsste der Jugendamt Mitarbeiter, bei der Ausübung seiner pflichten gegenüber der betreuten Person, dass doch auch nicht aus eigener Tasche bezahle, sondern bekäme seinen rechtlichen beistand vom Staat bezahlt.

Außerdem suche ich nach einer Beratungsstelle, einem Amt, einer Behörde, die mich rechtlich beraten und vertreten kann…als gesetzliche Betreuerin.

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Hi!

Warum? Wenn jemand sich zum Betreuer bestellen lässt, dann mit allen Rechten und Pflichten. Es gibt auch Rechtsanwälte, die zum Betreuer bestellt werden. Dein Engagement in allen Ehren, aber wenn dir das rechtliche Wissen fehlt, dann musst du jemanden bezahlen, der das Wissen hat.

Ist das so?

Es können auch mehrere Betreuer bestellt werden, vielleicht solltest du dich darum kümmern, dass ein Rechtsanwalt als weiterer Betreuer bestellt wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1899.html

Gruß
Christa

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Du bist auf dem richtigen Weg, aber auf der falschen Ebene.
Wenn du einfach einmal der Bundesagentur für Arbeit einen Klaps verpassen willst, dann hilft dir bei verständlich vorgetragenem und berechtigtem Interesse der Bundestagsabgeordnete deines Wahlkreises.
Vielleicht hört sich das falsch und maßlos an - ist es aber nicht.

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Ist nun aber irgendwie kein Argument dagegen, bei Bedarf jemanden zu fragen, der etwas hauptberuflich macht. Ich gehe davon aus, daß hauptamtliche Betreuer wenn nötig auch Erkundigungen bei einem Fachanwalt einziehen, die sind auch nicht in allen Rechtsgeschäften bewandert, die bei ihren Zöglingen so unterkommen können…

Genau genommen braucht dein Sohn einen Rechtsanwalt. Und du kannst für deinen Sohn einen solchen beauftragen. Den bezahlt dann dein Sohn.

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Wie wär´s wenn Du Dich deswegen mal mit Eurem Integrationsamt in Verbindung setzt?
Evtl. können die Dir helfen die Arge zu einer anderen Meinungsbildung zu bewegen.
ramses90

Du musst verstehen, dass Du als Betreuerin rechtlich gesehen zwei Personen bist. Einmal Du selbst, und einmal die rechtliche Vertretung für deinen Sohn. Wie @anon58271165 schon geschrieben hat, bist Du in der Position ans Vertretung deines Sohnes durchaus in der Lage wie er selbst es eben auch könnte, wenn er denn dazu in der Lage wäre und keine Betreuung bräuchte. Dir an seiner Stelle rechtliche Unterstützung z.B. durch spezialisierte Anwälte zu holen. Diese müssen dann nicht von Dir als Du selbst bezahlt werden, sondern sind dann durch deinen Sohn zu bezahlen. Soweit der hierfür kein Geld hat, kannst Du unter Angabe seiner finanziellen Verhältnisse für ihn einen Beratungsschein beim Amtsgericht für ihn beantragen (auch wenn Du dann als seine Vertreterin damit dann zum Anwalt gehst). Sollte es zu einem Prozess kommen, funktioniert es mit der Prozesskostenhilfe genau so.

Alternativ kannst Du durchaus auch gegenüber dem Amtsgericht erklären, dass Du mit der Situation überfordert bist, um Beendigung der Betreuung durch Dich bittest, und das Amtsgericht ersuchst einen neuen Betreuer - vorzugsweise jemand der sich mit Sozialrecht auskennt - zu bestellen. Es ist keine Schande als nicht Fachmensch im Sozialrecht eine Betreuung zurück zu geben, wenn die besondere Kenntnisse erfordern würde.

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Hallo,
mein Sohn bekommt Hartz4 und kann zur Zeit nicht arbeiten gehen. Er hat eine Schwerbehinderung. Von einem H4 Regelsatz kann man keinen Rechtsanwalt bezahlen.

Für diese Zwecke gibt es die Einrichtungen der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

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Das ist allen hier auch klar man hätte das aber mit etwas vorausschauen abwenden können indem man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hätte. das kann man übrigens immer noch machen auch wenn´s jetzt nichts mehr aber in der Zukunft was nützt.
Und besser wird Deine Frage auch dadurch nicht, dass Du, wenigstens in groben Zügen, keinerlei Auskunft dazu gibst warum sich die Arge so widerspenstig anstellt.
Hier sind Fachmenschen die Dir dazu wahrscheinlich hilfreiche Antworten geben können.
ramses90

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Für wen sollte sie die denn abschließen? Für sich oder für ihren Sohn? Vom HartzIV des Sohnes?

Sie hat nachvollziehbar dargelegt, dass es gesetzlich geregelt ist, dass sie Recht auf Beratung hat und sich hier aber niemand zuständig fühlt.

Ich würde auch nicht einsehen, soviel Geld für einen Anwalt auszugeben, wenn mir eine Beratung von anderer Stelle zusteht. Da kann man ihr auch nicht unterstellen, dass sie nicht vorausschauend sei.

Hast du die Beiträge von @Armin_Diedrich und @Wiz gelesen?

@Armin_Diedrichund @Wiz und ich glaube auch @anon58271165 haben es ihr aber dargelegt :woman_shrugging: Was fehlt noch an Information?

In dem Fal wäre es allerdings nötig, das Gericht auf Hilfeleistung zu verklagen…

Das schrieb Dir Witz aber schon vor 4 Stunden:

ramses90

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Hallo,

eine Rechtspflegerin beim für die Betreuung zuständigen Gericht hat idR keine Kenntnisse des Sozialrechts, das ein eigenständiges Rechtsgebiet mit eigener Fachanwaltsausbildung ist.
Entgegen den hier z.T. wild geäußerten Spekulationen hätte Dir diese Rechtspflegerin aber zumindest zwei Hinweise geben können/müssen:

Es gibt nahezu flächendeckend sog. „Betreuungsvereine“, die ehrenamtliche Betreuung vermitteln, Fortbildungen zu notwendigen Grundkenntnissen anbieten und diesen Betreuern auch bei fachlichen Problemen weiterhelfen.

In nahezu jedem Bundesland gibt es hauptamtliche, von der Landesregierung bestellte Behindertenbeauftragte, die ebenfalls in derartigen Fällen sach- und fachkundig beraten können.

Diese beiden Anlaufstellen sollten sich relativ schnell mittels Suchmaschine finden lassen. „Tipps“ wie MdB oder Integrationsamt führen da leider in die Irre. Das Integrationsamt einschließlich der Integrationsfachdienste sind nur dann Ansprechpartner, wenn es im weitesten Sinne um die Integration in das Arbeitsleben gehen würde.
Und wie von @anon58271165 geschrieben unterliegst Du beim Thema "Prozesskostenhilfe bzw. rechtliche Beratung einem Irrtum, weil Du in Angelegenheiten Deines Sohnes diese nicht für Dich selbst beantragst, sondern als gesetzliche Betreuerin Deines Sohnes. Und Dein Sohn hat diesen Anspruch grundsätzlich, wenn er kein oder zu wenig Einkommen hat.

&tschüß
Wolfgang

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