Guten Tag,
Entschuldigung, dass ich nur als Stichwort : Amtsgericht eingefügt habe, aber die Stichworte „gesetzliche Betreuung“ und " Betreuungsgericht" und „betreute schwerbehinderte Person“ und " Betreuungsrecht" ,
habe ich hier nicht gefunden.
Ich bin die gesetzliche Betreuerin meines volljährigen Sohnes.
Er hat eine Schwerbehinderung.
Diese gesetzliche Betreuung wurde mir von unserem Amtsgericht und Betreuungsgericht zugesprochen.
Zuständig bin ich unter Anderen für die Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern, Sozialversicherungsträgern.
Nun gibt es einige Probleme mit der Agentur für Arbeit, die von meinem Sohn einige Pflichten verlangen, die er nicht erfüllen kann.
Zu sehr ins Detail kann ich hier nicht gehen, da es wirklich zu kompliziert und sehr umfassend ist, was gerade bei uns los ist und hier den Rahmen sprengen würde.
Ich bin jedenfalls mit meinem Latein am Ende und komme nicht weiter.
Egal was ich der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter an Gutachten, Nachweise usw. vorlege, es interessiert diese Behörden nicht.
Hilfesuchend habe ich mich an das Betreuungsgericht unseres Amtsgerichtes gewendet, wie ich rechtliche Hilfe für meinen Sohn bzw. meiner betreuten Person bekommen kann.
Ich habe nur die Antwort bekommen „keine Ahnung. Wir können Ihnen da auch nicht helfen“.
Im Internet habe ich gelesen, dass das Betreuungsgericht einem gesetzlichen Betreuer mit Rat und Tat rechtlich unterstützen muss, aber die junge Dame beim Betreuungsgericht, lehnte ab, denn sie können nichts tun und hat keine Ahnung von dem Thema.
§ 1837 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1908i BGB
Trotzdem hat die Dame vom Betreuungsgericht keine Ahnung wie sie mir helfen kann und keine Ahnung an wen ich mich sonst wenden kann.
Bei einer Rechtspflegerin im Amtsgericht habe ich angerufen, die aber auch keine Ahnung hatte und meinte, dass ich mir ja einen Anwalt nehmen kann.
Nun, ich aber will mich persönlich nicht vertreten lassen, sondern brauche rechtliche Hilfe als gesetzliche Betreuerin.
Hilfesuchend habe ich mich an unseren Behindertenbeirat unserer Stadt gewandt und nach Hilfe und Rat gefragt.
Die Dame am Telefon wusste nicht einmal, dass sie selbst mit im Behindertenbeirat unserer Stadt sitzt und war sehr verwundert über meinen Anruf. Angeblich wusste sie auch nicht, dass es diesen Behindertenbeirat gibt.
Schon komisch. ich dachte, ich bin hier bei „verstehen Sie Spaß“ Sendung oder so angekommen.
Sie gab auch nur zur Antwort „keine Ahnung“ und verwies mich doch vielleicht mal zum Hausarzt zu gehen oder zu einer Beratungsstelle für Familien,
Was soll den die Familienberatung oder unser Hausarzt , bei rechtlicher Unterstützung ggf mit einer Klage beim Sozialgericht.
beide kennen sich weder mit dem AGL II Gesetz noch mit meinen Rechten als gesetzliche Betreuerin aus und können meinen Betreuten (also mein Sohn) rechtlich vertreten.
Ich habe auch dann unseren Bürgerbeauftragten unserer Stadt angerufen, dieser im Rathaus sitzt.
Mir wurde erklärt, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter eigene Behörden sind und weder er als Bürgerbeauftragte noch der Bürgermeister noch der Landrat können mir bei meinen Problemen helfen.
Ich habe zum Ministerium nach Berlin geschrieben und da angerufen.
Die antworten nicht auf meinen Brief und haben auch „keine Ahnung“, wird am Telefon gesagt.
Das kann doch jetzt nicht sein.
Ich als gesetzliche Betreuerin, die vom Amtsgericht als gesetzliche Betreuerin bestimmt wurde und darüber eine Bestellungsurkunde ausgestellt bekommen hat, meinen Sohn zu betreuen und rechtlich zu vertreten…bekomme nirgendwo Hilfe und keiner hat eine Ahnung und keiner weiß wo ich rechtliche Beratung, als Betreuerin, bekomme.
Es muss doch eine Anlaufstelle für gesetzliche Betreuer geben, wenn Sie Rat und Tat brauchen.
Wer weiß hier wirklich einen Rat für mich, wo ich mir als gesetzliche Betreuerin rechtliche Hilfe, für meine betreute Person, holen kann ?
Gruß
Frau_X