Keine Kontoabbungen beim Internet

Hallo,
Herr H. sein DSL Anschluss und Gebühren laufen über einen Anbieter von der Stadt
Von 2014- Dezember( Mitte vom Monat ) 2018 wohnte Herr H., im Ort B. zur Miete. Hier wurde der Betrag von 35€ jeden Monat von seinem Konto abgebucht. Herr H. hat dann im gleichen Ort ein Haus gebaut und seinen Internetvertag rechtzeitig umgeschrieben und ab Mitte Dezember 2018 im Haus seinen DSL Anschluss erhalten. Er war auch in der Niederlassung des DSL Anbieters und hat alles bestätigt und umschreiben lassen. Alles wurde bestätigt und Herr H. nutzt seitdem zufrieden in seinem Haus das Internet.
Vor ein paar Tagen ist ihm auf seinem Kontoauszug aufgefallen das sein Konto gar nicht mit dem Kosten belastet wurde.
Jetzt hat er online mal zurück geschaut und festgestellt das seit Mitte Dezember 2018 ( war der geplante Termin, wegen Umzug ins Haus ) keine Abbuchung mehr stattgefunden hat.
Herr H. ist eigentlich von ein ehrlicher Mensch und möchte dies auch seinen Internetanbieter jetzt mitteilen, kann er dann für die Zeit ( wären jetzt 13 Monate ) rückwirkend komplett für die Kosten belangt werden ? Würden er naher Zukunft eventuell dann nicht mehr für alles aufkommen müssen oder ‚verjährt‘ so etwas gar nicht ?

Hallo,

ja, die Schulden verjähren.

Die Verjährungsfrist beginnt am ersten Tag des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem die Schulden entstanden sind.

Die Verjährungsfrist für die Rechnung Dezember 2018 begann also am 1.1.2019. Die Frist für alle Rechnungen aus 2019 begann am 1.1.2020.

Dann läuft die Frist drei Jahre.

Das bedeutet, die Rechnung aus 2018 werden am 1.1.2022 verjährt sein. Die Rechnungen aus 2019 verjähren am 1.1.2023.

Bis dahin kann der Gläubiger alle Kosten rückwirkend einfordern. Und, das möchte ich zur Sicherheit anmerken, zumindest eine fristgerechte Kündigung beilegen. Und wenn der Anbieter der einzige am Standort war …

Mein Tipp an Herrn H.: er solle aktiv auf den Anbieter zugehen und ihn auf den Fehler hinweisen. Wenn Herr H. die aufgelaufenen Kosten nicht sofort begleichen kann, könnte er darum bitten, sie in Raten zurück zu zahlen. Am besten macht er gleich einen konkreten Vorschlag (z.B. in 3 Raten á xx €).

Grüße
Pierre

P.S.: Ich bin kein Anwalt. Das geschriebene stellt meine persönliche Meinung und mein unvollständiges Verständnis der Rechtgebung dar. Ich kann und will keinen Anwalt ersetzen. Eine verbindliche Rechtsberatung kann nur ein Anwalt leisten.

1 Like