Hallo,
jemand hat die KK gewechselt, aber bei einem Arztbesuch noch die Karte der alten KK vorgelegt. Die Person erhält ein Rezept für KG. Auf diesem Rezept steht natürlich als KK der Name der alten KK.
Die Person unterzeichnet in der KG-Praxis die erhaltenen KG-Einheiten.
Die Person erhält nun von der alten KK ein Schreiben, in dem steht:
„nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft zum 31.01.2013 bei unserer KK wurden für Sie noch Leistungen über die Krankenversicherungskarte, die Sie uns bisher nicht zurückgesandt haben, abgerechnet. Die uns entstandenen Kosten müssen wir von Ihnen leider zurückfordern. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag oder reichen Sie diese Kostenaufstellung an Ihre zuständige KK weiter.“
Die Person reicht diese Kostenaufstellung an die aktuelle KK weiter, sodass diese diesen Gesamtbetrag übernehmen und überweisen kann.
Jetzt erhält die Person von der aktuellen KK folgendes Schreiben:
"Sie möchten, dass wir die Kosten für Leistungen übernehmen, die die KK … von Ihnen zurückgefordert hat.
Diese Kosten können wir leider nicht erstatten.
Wurden Leistungen zu Lasten einer KK in Anspruch genommen, obwohl zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung bei einer anderen KK bestand (z. B. KK-Wechsel), ist eine Rückforderung dieser Leistungen von ehemaligen Versicherten durch die vorherige KK unzulässig.
Soweit Leistungen zu Lasten einer KK in Anspruch genommen wurden, bei der ein Versicherungsverhältnis nicht mehr bestand, kann die KK einen Erstattungsanspruch nur an die zuständige KK stellen. Dem Versicherten dürfen die Kosten nicht in Rechnung gestellt werden. Die fordernde KK trägt das Risiko, dass die zuständige KK die Zahlung beispielsweise auf Grund von Anschlussfristen verweigern kann. Auch in diesem Fall besteht keine Möglichkeit der unzuständigen KK die Rückzahlung der Leistungen vom Versicherten zu verlangen."
Welche KK hat jetzt Recht? Die alte KK, die die Kosten vom Versicherten fordert oder den Versicherten darauf hinweist, die Kostenaufstellung an die neue KK weiterzuleiten oder die neue KK, die dem Versicherten o. g. mitteilt?
Aber irgendwie widerspricht sich die neue KK doch selbst oder versteht die versicherte Person „Soweit Leistungen zu Lasten einer KK in Anspruch genommen wurden, bei der ein Versicherungsverhältnis nicht mehr bestand, kann die KK einen Erstattungsanspruch nur an die zuständige KK stellen.“ Das bedeutet doch, dass die alte KK direkt einen Erstattungsanspruch an die neue KK stellen muss, damit die neue KK die Kosten dann doch übernehmen muss, oder!?
Ein weiteres Problem hat jetzt die versicherte Person bzgl. der alten Versichertenkarte. Diese hat er zwar der alten KK nicht zurückgeschickt, aber immerhin komplett zerschnitten, auch den Chip und den Magnetstreifen und über den Hausmüll entsorgt. Muss die versicherte Person die alte Versichertenkarte auf jeden Fall zurückschicken oder genügt es in diesem Fall, dass die versicherte Person der alten KK schriftlich bestätigt, dass die alte Versichertenkarte entwertet wurde? Was gibt es da für, hoffentlich gute, Möglichkeiten für die versicherte Person gegenüber der alten KK?
Ich freue mich auf eure Hilfe.
Danke.
Gruß