Keine Krankenversicherung - ist das möglich?

Hallo!

Für einen meiner Mandanten habe ich ein unlösbares Problem und hoffe, dass hier jemand helfen kann.

Kurz zu den Fakten: Mein mandant ist selbständig und war bis März 2011 privat krankenversichert. Aufgrund einer irrsinnigen Auslegung seiner Auskunftspflicht durch den Versicherer wurde diese zunächst storniert und nach Eingreifen meines Maklerfreundes in eine fristlose Kündigung umgewandelt. Seitdem ist er ohne Krankenversicherungsschutz. Wir haben versucht, ihn wieder in die gesetzliche KV zu bekommen - die lehnen mit Hinweis auf die Pflicht des Vorversicherers im Basistarif ab. Der Vorversicherer lehnt ab, weil er dies lt. dem Versicherungsgesetz machen darf (wegen der Auslegung und Verletzung seiner Auskunftspflicht über Vorerkrankungen). Anfragen bei anderen privaten Anbietern ergaben das selbe wie bei der gesetzlichen. Sein Gesundheitszustand ist für keinen Versicherer attraktiv (Gewichtsprobleme, Rückenleiden, Bluthochdruck usw.). Makler gehen da auch nicht dran, da es beim Basistarif keine Provision zu geben scheint. Kurzum: Er ist seit sieben Monaten ohne Versicherungsschutz obwohl in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Mittlerweile kümmert sich ein Anwalt und zwei unabhängige Makler um dieses Problem - eine Lösung ist aber nicht in Sicht.

Für ein paar Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.

Hallo !

das Problem ist uns bekannt - so einen ähnlich gelagerten Fall hatten wir gerade auf dem Tisch- Problem ist der Wechsel zwischen den zwei Welten Gesetzlich und Privat - er fällt bei aller liebe gerade durch das Raster - ihr Mandant hat nur eine Chance - Anstellungsvertrag für mind. 12 Monate über 400,-€.
Eine andere Lösung ist hier nicht zu sehen - wenn er vor dem letzten Versicherer PKV auch in einer PKV gewesen wäre - dann hätte diese ihn nehmen müssen im Basistarif -
aber bei einem Systemwechsel muß die GKV nicht mehr nehmen.

E.R.-M.

Hallo, Herr Rother,

so wie Sie das schildern, dürfte das wirklich nur mit dem einheitlichen Basistarif der PKV lösbar sein, da es dort keine Ablehnungen oder Zuschläge geben darf. Er ist die Lösung, um die Pflicht zur Krankenvesicherung erfüllen zu können, wenn das eigentlich nicht mehr geht. Er kann sich an jede beliebige PKV wenden, außer dem Unternehmen, das ihn rausgeworfen hat, und dort um die Aufnahme im Basistarif ersuchen. Der ist allerdings sehr teuer (über 580,- Euro), und er muß rückwirkend zum Ende seiner PKV „Strafgebühren“ nachzahlen. Er sollte sich direktn an die Hauptverwaltung einer PKV wenden. Da niemand dafür Provision gibt, kann sich kein Vermittler oder Makler darum kümmern, außer man macht ein Beratungshonorar dafür aus. Ich würde mich auch nicht dafür interessieren, mich darum zu kümmern, ganz ehrlich.

Andere Lösungsmöglichkeiten sehe ich nicht.

Michael Rischer, Mehrfachagent, Stuttgart

Hallo.

Die Frage haben Sie ja bereits selbst beantwortet.

Für ihn zuständig ist die PKV. Da er aber aufgrund der gesundheitlichen Konstitution nichtmehr in einem normalen Tarif versicherbar ist bleibt nur noch der Basistarif. Dieser muss bei einem anderen als dem kündigenden Unternehmen abgeschlossen werden.

Das es dafür keine Provision gibt ist nicht die Schuld der Versicherungsmakler.

Letztlich kann man entweder die notwendigen Unterlagen selbst beschaffen und beantragen oder einen Makler für seine Arbeit bezahlen.

Beste Grüße
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de

da weiss ich auch nicht weiter…
ausser: sprecht doch mal das sozialamt an - wegen übernahme von behandlungskosten…
happy day
andreas

Hallo,

die Stornierung wäre ok, eine fristlose Kündigung ist eigentlich nicht möglich.
Wenn Ihr Mandant eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen hat, wird der Vertrag normalerweise rückwirkend unwirksam, was der Stornierung entspricht. Dies insbesondere, wenn der Vertrag schon älter, aber nicht älter als 10 Jahre ist.
Wenn diese Stornierung durchgeht, dann muss die frühere Versicherung - vor der PKV - ihn nachträglich wieder aufnehmen.
Kündigen geht, wie gesagt, nicht. Wenn die Versicherung auf ihrer Kündigung beharrt, muss sie ihn im Basistarif behalten.

Entscheidend müsste sein, dass der Kunde die Versicherung zum Abschlusszeitpunkt über seinen Gesundheitszustand getäuscht hat. Damit gilt der Vertrag rückwirkend als nicht geschlossen und der vorherige Versicherungszustand muss wiederhergestellt werden.
Ich glaube nicht, dass das inzwischen geänderte Recht hier anwendbar ist.

Herliche Grüße

J. Schnitzler

Hallo.

Eine Lösung kann ich leider nicht präsentieren, jedoch kann bzw. möchte ich aufgrund meiner längjährigen Tätigkeit beim GKV-Marktführer „meinen Senf“ dazu geben. Gespräche mit gleichermassen Betroffenen habe ich ebenso viele geführt, wie solche, bei denen junge Selbständige in die Privatversicherung wechseln wollen und einen guten Rat eines Festangestellten (keine Provisionsbasis) lässig ignorieren.

Was die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) betrifft, kann ich auch nur zurückmelden, dass aufgrund Fehlens einer Versicherungspflicht (z.B. versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) keine Mitgliedschaft in der GKV möglich ist. Sicher war der Betroffene irgendwann einmal gesetzlich krankenversichert; hat sich dann aber - aus wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt Kostengründen - entschieden, in die PKV zu wechseln. Wäre er dort geblieben, hätte er jetzt noch einen soliden Krankenversicherungsschutz. Nun steht er da mit seinen Wohlstandsleiden und sucht nach Jemandem der ihm seine Arztbesuche bezahlt. Doch wer kauft schon einen Gebrauchtwagen mit bekanntem Motorschaden :wink: Da muss schon zum Wohle der Versichertengemeinschaft zwingend Nein gesagt werden.

Wenn seine bisherige PKV nicht nachgibt, wird er m.E. für den Rest seines Lebens ohne Krankenversicherung bleiben. Es ist nun mal leider so, dass erst im Alter die behandlungsbedürftigen Behandlungen zunehmen. In der GKV zahlt man in jungen Jahren halt erst mal drauf, dafür bleibt der Beitrag auch im Alter überschaubar und die GKV will einen auch nicht um jeden Preis loswerden, wenn die Behandlungskosten steigen.

Ich bin nicht ganz neutral, jedoch sind derartige Fälle wie der geschilderte so häufig, dass ich jede Gelegenheit nutze, für die GKV zu sprechen und den häufigen falschen Beratung zahlloser Besserwisser auf Provisionsbasis entgegen treten möchte.

Trotzdem viel Erfolg.

Karsten D.

Hallo Herr Rother,

von wann bis wann bestand denn diese private Krankenversicherung die durch falsche Angaben über den Gesundheitszustand zustande kam ?.

War Ihr Mandant davor in der GKV ?

Wurde dieser fehlerhafte Antrag von einem Versicherungsagenten oder Makler aufgenommen,
oder von Ihrem Mandanten selbst ausgefüllt ?

Hallo!

Für einen meiner Mandanten habe ich ein unlösbares Problem und
hoffe, dass hier jemand helfen kann.

Kurz zu den Fakten: Mein mandant ist selbständig und war bis
März 2011 privat krankenversichert. Aufgrund einer irrsinnigen
Auslegung seiner Auskunftspflicht durch den Versicherer wurde
diese zunächst storniert und nach Eingreifen meines
Maklerfreundes in eine fristlose Kündigung umgewandelt.

Ich vermute, dass hier der Knackpunkt liegt.

Bei Stornierung hätte vermutlich die vorhergehende Versicherung Ihren Mandanten wieder aufnehmen müssen.

Nur hier handelt es sich um eine fristlose Kündigung,
und dies dürfte nur dann möglich sein, wenn ein Folgevertrag bei einer anderen PKV/GKV besteht.

Seitdem ist er ohne Krankenversicherungsschutz. Wir haben
versucht, ihn wieder in die gesetzliche KV zu bekommen - die
lehnen mit Hinweis auf die Pflicht des Vorversicherers im
Basistarif ab. Der Vorversicherer lehnt ab, weil er dies lt.
dem Versicherungsgesetz machen darf (wegen der Auslegung und
Verletzung seiner Auskunftspflicht über Vorerkrankungen).
Anfragen bei anderen privaten Anbietern ergaben das selbe wie
bei der gesetzlichen. Sein Gesundheitszustand ist für keinen
Versicherer attraktiv (Gewichtsprobleme, Rückenleiden,
Bluthochdruck usw.). Makler gehen da auch nicht dran, da es
beim Basistarif keine Provision zu geben scheint. Kurzum: Er
ist seit sieben Monaten ohne Versicherungsschutz obwohl in
Deutschland Versicherungspflicht besteht. Mittlerweile kümmert
sich ein Anwalt und zwei unabhängige Makler um dieses Problem

  • eine Lösung ist aber nicht in Sicht.

Für ein paar Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße!

Merger

Hallo Namensvetter,

so einfach wie Du das schreibst ist es nicht. PKV-versichert heißt noch lange nicht, dass Wohlstand herrscht. Es ist betriebswirtschaftlich wesentlich interessanter PKV-versichert zu sein, da die Beiträge (auch langfristig) nicht vom Einkommen, sondern von den Leistungen abhängig sind. Gerade bei den Leistungen wird die GKV immer schlechter und wenn dann die Gewinne bei 40.000 Euro liegen anstatt wie im Vorjahr bei 20.000 Euro zahlt man für definitv weniger Leistung einen wesentlich höheren Beitrag.

Außerdem ist man bekanntlich nachher immer schlauer.

Viele Grüße,
Karsten

Hallo!

von wann bis wann bestand denn diese private
Krankenversicherung die durch falsche Angaben über den
Gesundheitszustand zustande kam ?.

Genaue Angaben habe ich derzeit nicht, Aus der Erinnerung heraus wurde die PKV im Mai 2010 abgeschlossen und zu 03/2011 gekündigt.

War Ihr Mandant davor in der GKV ?

Ja.

Wurde dieser fehlerhafte Antrag von einem Versicherungsagenten
oder Makler aufgenommen,
oder von Ihrem Mandanten selbst ausgefüllt ?

Nach Absprache mit einem Makler wurden alle Fragen beantwortet und entsprechend im Antrag vermerkt. Unter anderem wurde das Bluthochdruckproblem auch mit dem versicherer besprochen und der bestand auf einen Beitragszuschlag, der dann auch bezahlt wurde. Der Fehler lag im Detail… mein Mandant hat drei Monate nach Beginn des Abfragezeitraums von 3 Jahren eine Harnröhrenverengung diagnostiziert bekommen und dies im Antrag nicht angegeben. Da er keinerlei Probleme in diesem Bereich hat, ist ihm das nicht einmal in den Sinn gekommen. Trotz alledem ist es ein legitimer Grund für den Versicherer.

Viele Grüße,
Karsten

Hallo!

da weiss ich auch nicht weiter…
ausser: sprecht doch mal das sozialamt an - wegen übernahme
von behandlungskosten…

Naja, bei 40.000,00 Euro Jahreseinkommen lacht das Sozialamt meinen Mandanten vermutlich aus, wenn der die Hände dort aufhält :smile:

Viele Grüße,
Karsten Rother

Hallo Karsten,

zweifellos bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nichts Alles, aber der Beitrag entspricht zumindest immer den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Versicherten. Gerade das kann man bei der PKV nicht behaupten, weil der Beitrag aufgrund Krankheit oft unkalkulierbar erhöht wird. Ich stehe zu der Aussage: das man mit der GKV immer auf der sicheren Seite ist. Damit ist nicht die beste Versorgung und auch nicht der günstigste Beitrag gemeint. Man steht aber nie ohne Krankenversicherung da, weil immer eine Weiterversicherung möglich ist; keine Krankenkasse wird einen gesetzlich Krankenversicherten aus der GKV werfen, wenn er zuviel kostet und die Beiträge werden nicht aus Krankheitsgründen steigen.
Vor allem bleibt beim Pro für die PKV die Frage im Raum, wo denn dann im vorliegenden Fall das Problem ist? Als Krankenversicherung hat sich dein Mandant für die PKV entschieden; also ist doch alles wunderbar, oder? Er wäre aber definitiv nicht in seiner jetzigen Situation, wenn er GKV-versichert gewesen wäre. Und das ist aus meiner Sicht, dass beste Argument für die GKV. Wer das Risiko PKV eingeht, muss auch mit den Konsequenzen klarkommen.

Gruß
Karsten

Hallo,
schwierig!
Eigentlich müsste der Vorversicherer wie GKV behauptet über den Basistarif den Versicherten aufnehmen.

Mal anstelle über den Makler über einen Vertreter der Verrsicherung probieren. Es gibt tatsächlich für den Basistarif keine Provision. Bei den meisten Gesellschaften wird der Basistarif über die Zentrale abgewickelt, damit dieser nicht zu häufig „verkauft“ wird.

(War er schon immer bis März 2011 bei der gleichen Versicherung oder hatte er gewechselt. Wenn er ja länger versichert war und die Verletzung der „Obliegenheiten“ länger zurückliegt, könnte der Versicherer den Vertrag ja nicht so ohne weiteres aufheben).
Wenn er ja noch nicht 55 alt ist, könnte er Angestelltenverhältnis eingehen.

Mehr weiß ich leider auch nicht
Gruß H.

???

Hallo,

die private Krankenversicherung muss ihn zum Basistarif versichern. Natürlich wird diese versuchen sich zu weigern, da ihr Mandant ein schlechtes Risiko ist. Es ist richtig, dass sie anwaltliche Hilfe hinzugezogen haben.

mfg

Marianne Bürger

Es muss ihn die KV nehmen, wo er zuletzt versichert war; im Zweifel nur zum primitiven Basistarif.
Die Sache ist gesetzliche geregelt und ganz einfach.

Jo, das sieht mir ganz nach Umdeckung eines Maklers aus,wer hat die Kündigung gemacht? diese Person sollte nun für die Krankheitskosten aufkommen.
Eine Kündigung wird erst wirksam wenn die Bescheinigung des Nachfolgeversicherers vorliegt.
Ohne Akteneinsicht kann ein Forum nicht helfen.
Und Anwälte :smile: nur bedingt.
Ziel sollte sein beim letzten Versicherer den Basistarif zu beantragen, Gleichzeitig die Bitte um Hilfe an den Ombudsmann.
Gruß

Er soll einen 400€ Job annehmen.

Hallo!

Er soll einen 400€ Job annehmen.

Hmm… was soll das bringen? Ein Minijob bringt sozialversicherungsrechtlich keinem etwas außer Kosten…

Viele Grüße,
Karsten Rother