Hallo,
seit einiger Zeit hat mir meine (private) Krankenversicherung den Vertrag wegen fadscheiniger Behauptungen (falsche Angaben bei Vertragsunterzeichnung) gekündigt und bin nun ohne Krankenversicherung.
Die Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen haben mir mitgeteilt, dass die jeweils letzte Krankenversicherungen verpflichtet ist, den Versicherten wieder aufzunehmen. (§ 5 SGB V Versicherungspflicht, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html)
Allerdings kann ich dort nachlesen, dass dass Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für die „Gesetzliche Krankenversicherung“ laut Überschrift gilt.
Meine Frage:
Gibt es eine solche Gesetzpassage auch für private Krankenversicherungen, und wo kann ich dieses nachlesen um meiner privaten Krankenversicherung dies unter die Nase zu reiben?
Vielen Dank für alle Tipps!