Keine Krankenversicherung - muss mich meine zuvorige private Krankenversicherung wieder aufnehmen?

Hallo,
seit einiger Zeit hat mir meine (private) Krankenversicherung den Vertrag wegen fadscheiniger Behauptungen (falsche Angaben bei Vertragsunterzeichnung) gekündigt und bin nun ohne Krankenversicherung.

Die Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen haben mir mitgeteilt, dass die jeweils letzte Krankenversicherungen verpflichtet ist, den Versicherten wieder aufzunehmen. (§ 5 SGB V Versicherungspflicht, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html)

Allerdings kann ich dort nachlesen, dass dass Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für die „Gesetzliche Krankenversicherung“ laut Überschrift gilt.

Meine Frage:
Gibt es eine solche Gesetzpassage auch für private Krankenversicherungen, und wo kann ich dieses nachlesen um meiner privaten Krankenversicherung dies unter die Nase zu reiben?

Vielen Dank für alle Tipps!

Hallo!

Lies mal hier rein:

Wende Dich zum Beispiel an den Ombudsmann der PKV.
Er schaltet sich vermittelnd ein, aber man muss vorher selbst erfolglos mit der PKV verhandelt haben.

Wenn eine PKV dich „rauswirft“, dann musst Du dir eine neue PKV suchen, die dich versichert.

Wie man in die GKV wechseln könnte ?
Warst Du früher mal in einer GKV versichert gewesen ?

Wenn du aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltentätigkeit wechselst, dann wärst Du automatisch wieder in der GKV (Sonderfälle mal weggelassen).

MfG
duck313

Danke für den Link und die ausführbare Antwort!

a.)
Kann mich jede andere PKV aufnehmen, trotz der Vorgeschichte mit dem Rauswurf durch meine erste PKV, oder nimmt mein Krankheitsbild keinen Einfluss auf die Entscheidung der Aufnahme/Ablehnung?

b.)
Ich war früher mal in einer GKV, was aber schon über 10 Jahre her ist. Habe ich bessere Chancen in meine frühere GKV zu kommen? Leider hat mir meine frühere GKV jedoch unter gleichem Vorwand eine Ablehnung geschickt: Meine PVK müsse mich weiter versichern.

c.)
Da ich leider arbeitsunfähig bin, würde ich am liebsten 1 Testarbeitstag bei einem großen Unternehmen anstreben um in die GKV zu wechseln. Kann ich danach kündigen und ich habe eine GKV, oder ist dies einer der Sonderfälle von denen Sie sprachen? Wäre ein Basistarif möglich und wie viel wären die monatlichen Kosten? (werde nicht von der Arbeitsagentur getragen)

Hallo,
jede PKV - (ausgenommen die PKV, bei der der Rauswurf erfolgte) ist, nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, zur Aufnahme verpflichtet. Die Aufnahmeverpflichtung greift für den „Basistarif“. Der Leistungskatalog des Basistarifs entspricht dem Leistungskatalog der GKV.
Die Frage nach dem Testarbeitstag wurde bereits an anderer Stelle beantwortet.
Der Beitrag für den Basistarif wird höchstwahrscheinlich sich am Höchstbeitrag der GKV orientieren.
Gruß
J.K.