Keine Leistungsübernahme bei Lebensgefährte?

Hallo,

ist es korrekt, dass die Rechtschutzversicherung einen Schadenfall gegen einen Lebensgefährten nicht übernehmen muss, weil ein Lebensgefährte wie ein Ehepartner angesehen wird und somit eine Deckungsübernahme ausgeschlossen ist?

Gilt diese Regelung allgemein bei allen Versicherungen? Wo genau steht das?

Danke.

LG

Hi,

das steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherung. Das sind die denen man auf dem Antragsformular durch den Satz „Ich akzeptiere die AVB“ mit seiner Unterschrift zustimmt. Daher sollte man sie auch gelesen und verstanden haben.

Gruss
K

Hallo,

ist es korrekt, dass die Rechtschutzversicherung einen Schadenfall gegen einen Lebensgefährten nicht übernehmen muss, weil ein Lebensgefährte wie ein Ehepartner angesehen wird und somit eine Deckungsübernahme ausgeschlossen ist?

Wenn es um Streitigkeiten untereinander geht und ein solcher Ausschluss in den Bedingungen steht, dann ja.

Gilt diese Regelung allgemein bei allen Versicherungen?

Nein. Es gibt auch Versicherungen, wo eben Ehehpartner/eingetragene Lebenspartner oder einfach Haushaltsmitglieder mitversichert sind. Dann aber meist nicht für Schäden, die zwischen diesen entstehen.

Wo genau steht das?

In den Bedingungen, dem sogenannten Kleingedruckten. So in etwa könnten die für eine Rechtsschutzversicherung aussehen: http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen…
Es könnte also beispielsweise unter 3.2.18 fallen.

Grüße

Ich würde einmal im Kleingedruckten nachlesen. Gehört habe ich davon allerdings noch nichts.

LG Emi