Hallo,
mein Arbeitgeber hat jetzt die Regel aufgestellt, dass Mitarbeiter, die nicht die dritte Impfung in Anspruch genommen haben, keine Lohnfortzahlung bekommen, wenn sie in Quarantäne müssen. Also, wenn ich selbst an Corona erkranke (trotz meiner zwei Impfungen) muss ich in Quarantäne und bekomme keinen Lohn. Auch, wenn ich mit einem Erkrankten in Kontakt war, selbst aber nicht positiv bin, muss ich in Quarantäne und bekomme keinen Lohn.
Darf das der Arbeitgeber tatsächlich so machen??
Gruß
Pen
Hallo,
aktuell zu deiner Frage habe ich das gefunden - https://www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/arbeitsmarkt/id_91513234/corona-millionen-arbeitnehmern-koennte-bei-quarantaene-lohnausfall-drohen.html
ich meine, das wird noch die Arbeitsgerichte beschäftigen.
Gruss
Czauderna
Servus,
der Wortlaut der Bestimmung aus § 56 Abs 1 S 4 IfSG ist:
Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
D.h. dann, wenn Quarantäne nur deswegen angeordnet wird, weil Du nicht frisch doppelt geimpft oder noch nicht geboostert bist, gibt es keine Lohnfortzahlung. Das gilt für die Personenkreise, bei denen nach Kontakt mit Infizierten keine Quarantäne mehr angeordnet wird, wenn sie frisch doppelt geimpft, geboostert oder genesen sind.
Für alle, bei denen Quarantäne unabhängig vom Impfstatus angeordnet wird, gibt es keine Kürzung, weil die Quarantäne nicht durch eine empfohlene Impfung hätte vermieden werden können.
Schöne Grüße
MM