Ein Sohn erhält zu Lebzeiten die Generalvollmacht von seiner Mutter.
Sie betrifft alle Belange ihrer Angelegenheiten und gilt ausdrücklich über den Tod hinaus.
Jetzt ist die Mutter verstorben und er sprach bei der Bank vor.
Die Bank erkennt die Vollmacht nicht an.
Er wollte nicht die Konten räumen, sondern sich einen Überblick verschaffen und den Inhalt des Schließfachs einsehen(gerne auch mit Bankpersonal als Zeuge), da dort noch Papiere liegen.
Er darf dort jetzt lediglich Rechnungen einreichen, die dann bezahlt werden.
Das hätte er aber doch auch ohne Vollmacht machen können. Welche Bedeutung hat dann also die Vollmacht
Ich kenne das auch so, daß so eine normale Vollmacht nicht von Banken anerkannt wird.
Die haben ihren ganz eigenen Vollmachts-Vordruck, und wollen nichts anderes.
Daß die Bank jetzt eingereichte Rechnungen überweist, finde ich in dem Sinne bedenklich, denn da könnte ja jeder kommen…
Allerdings ist die normale Vollmacht damit nicht nutzlos, denn sonst gilt sie überall.
Der Sohn ist jetzt doch sicher Erbe, und hat mit entsprechenden Papieren sicher auch entsprechenden Zugriff auf die Konten etc. bei der Bank.
So ist es. Hatte einen fast identischen Fall vor kurzem.
Servus,
es wäre hübsch, zu der Generalvollmacht noch ein paar Einzelheiten zu erfahren - z.B. ob sie privatschriftlich oder öffentlich erstellt worden ist und wie ihr Wortlaut ist.
Dann ließe sich leichter beurteilen, woran es hängt.
Ach ja, und dann könnte es auch noch eine Bedeutung haben, um welche Bank es da geht.
Schöne Grüße
MM
- dem gegenüber der Mann von der elterlichen Kreissparkasse auf die vorgelegte Generalvollmacht mit den Worten reagierte ‚Ah ja, dann ist das ja alles ganz einfach, und ich brauche weiter keinen Nachweis darüber, wer Erbe ist und wer das Erbe verwaltet!‘ -
Es handelt sich um eine notariell erstellte und beurkundete Vollmacht.
Darin werden verschiedene Punkte abgehandelt, auch ausdrücklich Bankangelegenheiten.
„Die Vollmacht endet nicht im Todesfall“
Die Bank ist, meine ich, die Volksbank
Naja, eine notariell beglaubigte Vollmacht sollte dort schon anerkannt werden.
„Sonst überall“ genügt die Sterbeurkunde und ein Personalausweis um Dinge abzumelden.
Als Sohn ist er dort natürlich anerkannt.
Die Bank überweist Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Bestattung und laufende Geschichten stehen.
Sicher ist er als Erbe im Testament, aber er muss doch erstmal einen Überblick bekommen, um zu entscheiden, ob er das Erbe anstritt.
Die Banken müssen diese Vollmacht anerkennen.
Darüber gibt es bereits Gerichtsurteile.
Nur leider halten sich einige(viel ?) immer noch nicht daran, weil es m.E. noch kein Obergerichts-Urteil dazu gibt.
MfG
duck313
Servus,
das hier
gibt leider nicht den Inhalt der Vollmacht wieder.
Die genannten Bruchstücke reichen aber schon dafür aus, von der Bank eine Begründung zu fordern, weshalb genau sie die Vollmacht nicht akzeptiert.
Schöne Grüße
MM
Welche Vollmacht denn?
Müssen müssen „die Banken“ goarnix, solange nicht bekannt ist, worum es überhaupt geht.
Schöne Grüße
MM
So, die Bankgeschichte wirft immer neue Fragen auf.
Das Thema ändert sich jetzt etwas, vielleicht kann trotzdem einer helfn.
Vollmact wurde nicht anerkannt. So nehmen jetzt die drei im Testament erwähnten Erben die Gelegenheit der Urnenbeisetzung war, um gemeinsam zur Bank zu fahren.
Der Sohn hatte mit der Bank gesprochen und es gab folgende zusagen.
Vom Konto der Verstorbenen werden die Kosten die im Zusammenhang mit der Beerdigung stehen beglichen, nachdem die Rechnungen dort eingereicht wurden und die 3 Erben könnten alle gemeinsam den Inhalt des Schließfaches einsehen.
Jetzt: 1.
Die Belege der Bestattung (Bestatter, Sargschmuck, Friedhof und Traueranzeige) wurden eingereicht, nachdem sie vom Konto des Sohnes bereits bezahlt wurden(kurzes Zahlungsziel oder Barzahlung). Jetzt will die Bank die Kontoauszüge des Sohnes einsehen, sonst würde es keinen Ausgleich geben.
- Einsicht ins Schließfach nur mit Erbschein.
Es gibt ein Testament aber noch keinen Erbschein. Wie sollen die drei sich für oder gegen die Annahme eines Erbes entscheiden, wenn sie sich keinen Überblick über das Erbe machen könen.
Wie sollen die Erben sich der Bank gegenüber jetzt verhalten