Keine Nebenkostenrückzahlung durch Zwangsverwalter trotz Fristsetzung was tun ?

Gebäudeeinheit mit 3 Wohnungseigentumseinheiten. I , II und III. WE I und III werden durch einen Zwangsverwalter ( RA) verwaltet. WE III steht leer, WE III ist vermietet. WE II ist mit einenm Nießbrauch auf Lebenszeit belastet Grundbuch Rangstelle 1.

Die Nebenkostenabrechnung wird vom Zwangsverwalter erstellt und wurde für das Jahr 2017 zum 31.12.2018 an den Mieter des WE III und an den Nießbraucher der WE II zugestellt.
Die Unterlagen zur Überprüfung der NK- Abrechnung liegen vor. Der Nießbraucher und der Mieter haben eine berichtigte Nebenkostenabrechnung erstellt und an den Zwangsverwalter durch den Mieter des WE III pers. übergeben am 11. Januar 2019. Für den Nießbraucher des WE II hat sich eine Nebenkostenüberzahlung in Höhe von 570,- € ergeben.
Nach telefonischer Rücksprache beim ZV wurde zugesichert, diese schnellstens zu prüfen und zeitnah zu regulieren. Da bis Mitte März 2019 noch keine Rückzahlung eingegangen ist (Kontodaten bekannt ) wurde der ZV am 16. März 2019 mit Fristsetzung zur Rückzahlung bis 31. März 2019 in Verzug gesetzt.

Heute am 11. April 2019 ist weder eine Rückzahlung noch eine Stellungnahme des Zwangsverwalters eingegangen. Der Nießbraucher möchte den überzahlten Betrag gerne als eine Summe zurück haben- Was kann dieser tun um schnellstmöglich sein Geld wieder zu bekommen.

Das WE II gehört nicht zur Zwangsverwaltung, wird nur abrechnungstechnisch mit abgerechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfestellung .

Dann heißt es jetzt: ab zum Anwalt und klagen.

Irgendwie ist was mit der Beschreibung nach WE 1, 2 und 3 durcheinander geraten, oder ?

WE 3 steht leer, hat aber einen Mieter ?

Wie auch immer, hier ist doch keine andere Lage wie sonst auch wenn jemand Dir Geld schuldet.
Man muss notfalls einen Mahnbescheid schicken oder gleich klagen (Zeitfaktor).

Voraussetzung wäre aber, die Zahlung ist fällig. Dazu gehört ja dass die NK-Abrechnung, die man berichtigt hatte, stimmt auch. Offenbar ist das noch gar nicht abschließend geprüft.
Das ist zwar nicht wichtig, wichtig wäre sie stimmt !

MfG
duck313

Ohne Abrechnung keine Rückzahlung.
Du klagst also nicht auf „Zahl den von uns errechneten Betrag“, sondern auf die Erstellung der korrekten Nebenkostenabrechnung.

hallo, zunächst mal danke für die schnelle Reaktion. Zur Aufklärung es sind 3 Wohnungseinheiten ( ein Gebäude).
WE I steht leer zwangsverwaltet
WE II Nießbrauch wird nicht zwkangsverwaltet - Nießbraucher
WE III) vermietet zwangsverwaltet

Auf Rückfragen bei der Zwangsverwalterin hat diese erklärt, die Frau die das bearbeitet ist ausgeschieden und es hat sich alles verzögert. Der Zwangsverwalterin wurde nochmal eine letzte Frist bis zum 20. April 2019j gesetzt die berichtigte Abrechnung des Nießbrauchers zu prüfen und auch bis zum 20.4.2019 eine Rücküberweisung zu tätigen.
Dem Nießbraucher wurde versichert, dass eine sofortige Überprüfung stattfindet.

Ist es nicht normalerweise so, dass der Veerwalter 30 Tage Zeit hat die Abrechnung zu prüfen beziehungsweise eine neue Abrechnung zu erstellen. Die Kanzlei ist auf jeden Fall im Verzug. Nach Fristablauf wird der Nießbraucher klagen auf Erstellung einer richtigen Abrechnung und Rückzahlung.

Verstehe den ganzen Text so, dass du der betroffene Mieter / Nießbrauhnehmer bist.
In diesen Fall würde ich den Zwangsverwalter schreiben, dass du die Höhe der Abschläge anpasst.

§560 abs. 4 BGB

(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede
Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine
Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen

und die ersten Vorauszahlungen mit deinen/r Miete Guthaben verrechnest.
Das Ganze mit einer angemessenen Frist versehen. 14 Tage sollte langen.