Gebäudeeinheit mit 3 Wohnungseigentumseinheiten. I , II und III. WE I und III werden durch einen Zwangsverwalter ( RA) verwaltet. WE III steht leer, WE III ist vermietet. WE II ist mit einenm Nießbrauch auf Lebenszeit belastet Grundbuch Rangstelle 1.
Die Nebenkostenabrechnung wird vom Zwangsverwalter erstellt und wurde für das Jahr 2017 zum 31.12.2018 an den Mieter des WE III und an den Nießbraucher der WE II zugestellt.
Die Unterlagen zur Überprüfung der NK- Abrechnung liegen vor. Der Nießbraucher und der Mieter haben eine berichtigte Nebenkostenabrechnung erstellt und an den Zwangsverwalter durch den Mieter des WE III pers. übergeben am 11. Januar 2019. Für den Nießbraucher des WE II hat sich eine Nebenkostenüberzahlung in Höhe von 570,- € ergeben.
Nach telefonischer Rücksprache beim ZV wurde zugesichert, diese schnellstens zu prüfen und zeitnah zu regulieren. Da bis Mitte März 2019 noch keine Rückzahlung eingegangen ist (Kontodaten bekannt ) wurde der ZV am 16. März 2019 mit Fristsetzung zur Rückzahlung bis 31. März 2019 in Verzug gesetzt.
Heute am 11. April 2019 ist weder eine Rückzahlung noch eine Stellungnahme des Zwangsverwalters eingegangen. Der Nießbraucher möchte den überzahlten Betrag gerne als eine Summe zurück haben- Was kann dieser tun um schnellstmöglich sein Geld wieder zu bekommen.
Das WE II gehört nicht zur Zwangsverwaltung, wird nur abrechnungstechnisch mit abgerechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfestellung .