Keine Papiere für alten Wohnanhänger

Hallo,

ich habe vor mir einen alten Wohnanhänger zu kaufen (BJ 1983). Der Verkäufer hat mir gesagt, dass diese alten Anhänger generell keine Fahrzeugpapiere hätten. Stimmt das denn? Das kommt mir irgendwie komisch vor, deswegen will ich mich vor dem Kauf lieber mal schlau machen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße

Michael

Hi Gummi21,
auch im Jahr 83 gab es für Anhänger einen "Fahrzeugschein. Entweder ist der Schein verschlampt worden, oder der Anhänger geklaut.
V G

Hi,

Hi Gummi21,
auch im Jahr 83 gab es für Anhänger einen "Fahrzeugschein.
Entweder ist der Schein verschlampt worden, oder der Anhänger
geklaut.

Muss nicht sein. Da Wohnwagen gerne auch als „Ferienhausersatz“ genutzt werden und die Papiere immer extra kosten, wurde hier vielfach auf die Ausstellung verzichtet. Das hat ein paar Hunderter gespart. Wenn der Wohni eh nur fest auf einem Campingplatz steht, kann man das so machen. Eine Erteilung der Papiere funktioniert dann über den TÜV im Rahmen einer Vollabnahme.

V G

Grüße, harry

Gucke hier zufällig und muß sagen, daß ich fast selbes Problem habe.

Mein Anhänger (Erbstück der Eltern) BJ ca. 1975 hat auch keine Papiere mehr.

Kann ich aus Deiner Antwort entnehmen, daß es gar keinen Brief gibt=Besitzurkunde sondern nur so ein kleiner Fahrzeugschein.

Nunja Fahrzeugschein nachmachem lassen kostet auf meiner Zulassung knapp 11Euro (bei PKW wenigstens…vllt. gibts da ja bei Anhänger andere Preise).

Wenn es gar keinen Brief gibt dann entfällt natrürlich auch die EidesstadlicheVersicherung die abzugeben wäre und nochmak 35Euro obendrauf kostet.

Ich habe diesen Kofferanhänger jetzt rostfrei 15JJahre in der Garage rumstehen und wollte den Verkaufen (wenn irgendwann mal der Brief gefunden ist).

Wenn es für einen alten Anhänger aber sowieso keinen Brief gibt dann entstehen für den Neubeseitzer auch keine Zusatzkosten denn einen Kfz-Schein mit dem neuen Nummernschild muß er sich so oder so ausstellen.

Dann kann ja höchstens nur noch das Problem mit dem Tüv sein also so ne Art Neuabnahme da Tüv>12Monate abgelaufen.

Moin,

nein, das stimmt nicht. Ich habe sowohl für meinen kleinen Westfalia Anhänger als auch für den Wohnwagen Bj. 1963 einen Fahrzeugbrief.
Auch wenn, wie ein anderer hier schrieb, der Wohnwagen nie im Strassenverkehr benutzt wurde, so gehört ein Fahrzeug-/Anhängerbrief immer zum Fahrzeug bzw. Anhänger.

Gruss Jakob