Hallo,
nehmen wir mal an, eine Person hat letztes Jahr fristgerecht ihre PKW-Haftpflicht Versicherung gekündigt. Um ganz sicher zu gehen hat sie die schriftliche Kündigung persönlich in einer Filiale ihrer Versicherung abgegeben und eine Kopie mit datiertem Eingangsstempel als Beleg zu ihren Unterlagen genommen. Das KFZ ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgemledet und in einer Garage untergestellt.
9 Monate später soll das KFZ, ein Wohnmobil, wieder in Betrieb genommen werden, der Halter sucht sich eine neue Versicherung aus und meldet das Fahrzeug wieder an.
Die neue Versicherung schickt auch alle Unterlagen und bucht den Beitrag ab.
Der Fahrzeughalter bricht nun mit dem Wohnmobil zu einer längeren Reise auf.
Nun passiert folgendes: die alte Versicherung erklärt gegenüber der neuen Versicherung daß der Fahrzeughalter noch einen gültigen Vertrag mit ihr habe, woraufhin die neue Versicherung den Vertrag aufhebt und den Beitrag zurücküberweist. Die neue Versicherung meldet dies auch der Zulassungsbehörde und eine Strafe (Verwaltungsgebühr) wird fällig. Die alte Versicherung meldet sich einige Tage später rückwirkend ab Tag der Zulassung als Versicherer bei der Zulassungsbehörde, weshalb von dieser Seite keine weiteren Schritte unternommen werden.
Ist das Auto jetzt wieder bei der alten Versicherung versichert? Fakt ist, der alte Vertrag wurde gekündigt und kein neuer abgeschlossen. Es wurden auch keine Beiträge überwiesen.
Wenn in dieser Situation ein Unfall passiert, wer haftet?
Ist die alte Versicherung zu Schadensersatz verpflichtet, z.B. zur Übernahme der angefallenen Verwaltungsgebühren und Schadensersatz, wenn z.B. der Versicherungsnehmer sich auf Grund des ungeklärten Versicherungsstatus nicht traut, mit dem Auto zu fahren und so nicht seine Urlaubspläne verwirklichen kann?
Viele Grüße, Janis