Keine PKW-Haftpflicht?

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Person hat letztes Jahr fristgerecht ihre PKW-Haftpflicht Versicherung gekündigt. Um ganz sicher zu gehen hat sie die schriftliche Kündigung persönlich in einer Filiale ihrer Versicherung abgegeben und eine Kopie mit datiertem Eingangsstempel als Beleg zu ihren Unterlagen genommen. Das KFZ ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgemledet und in einer Garage untergestellt.
9 Monate später soll das KFZ, ein Wohnmobil, wieder in Betrieb genommen werden, der Halter sucht sich eine neue Versicherung aus und meldet das Fahrzeug wieder an.
Die neue Versicherung schickt auch alle Unterlagen und bucht den Beitrag ab.
Der Fahrzeughalter bricht nun mit dem Wohnmobil zu einer längeren Reise auf.

Nun passiert folgendes: die alte Versicherung erklärt gegenüber der neuen Versicherung daß der Fahrzeughalter noch einen gültigen Vertrag mit ihr habe, woraufhin die neue Versicherung den Vertrag aufhebt und den Beitrag zurücküberweist. Die neue Versicherung meldet dies auch der Zulassungsbehörde und eine Strafe (Verwaltungsgebühr) wird fällig. Die alte Versicherung meldet sich einige Tage später rückwirkend ab Tag der Zulassung als Versicherer bei der Zulassungsbehörde, weshalb von dieser Seite keine weiteren Schritte unternommen werden.

Ist das Auto jetzt wieder bei der alten Versicherung versichert? Fakt ist, der alte Vertrag wurde gekündigt und kein neuer abgeschlossen. Es wurden auch keine Beiträge überwiesen.

Wenn in dieser Situation ein Unfall passiert, wer haftet?
Ist die alte Versicherung zu Schadensersatz verpflichtet, z.B. zur Übernahme der angefallenen Verwaltungsgebühren und Schadensersatz, wenn z.B. der Versicherungsnehmer sich auf Grund des ungeklärten Versicherungsstatus nicht traut, mit dem Auto zu fahren und so nicht seine Urlaubspläne verwirklichen kann?

Viele Grüße, Janis

… Das KFZ ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgemledet und in einer Garage untergestellt.

Hat der Versicherungsnehmer keine Abrechnung (Überweisung) der Prämien für den Zeitraum zwischen Abmeldung und Vertragsende bekommen? Falls nein, weshalb ist er dann in seiner Agentur nicht vorstellig geworden?


Nun passiert folgendes: die alte Versicherung erklärt
gegenüber der neuen Versicherung daß der Fahrzeughalter noch
einen gültigen Vertrag mit ihr habe, woraufhin die neue
Versicherung den Vertrag aufhebt und den Beitrag
zurücküberweist.

Aus Sicht des neuen Versicherers korrekt.

Die neue Versicherung meldet dies auch der Zulassungsbehörde und eine Strafe (Verwaltungsgebühr) wird fällig.

Das ist normal.

Die alte Versicherung meldet sich einige Tage später
rückwirkend ab Tag der Zulassung als Versicherer bei der
Zulassungsbehörde, …

Das hätte umgehend geschehen müssen.

Ist das Auto jetzt wieder bei der alten Versicherung
versichert?

Ja

Fakt ist, der alte Vertrag wurde gekündigt und

Diese Kündigung wurde offensichtlich ignoriert.

Es wurden auch keine Beiträge überwiesen.

Kam da keine Rechnung?

Wenn in dieser Situation ein Unfall passiert, wer haftet?

Der Versicherer, dessen EVB bei der Zulassungsstelle vorliegt.

Ist die alte Versicherung zu Schadensersatz verpflichtet, z.B.
zur Übernahme der angefallenen Verwaltungsgebühren

Ja.

Schadensersatz, wenn z.B. der Versicherungsnehmer sich auf
Grund des ungeklärten Versicherungsstatus nicht traut, mit dem
Auto zu fahren und so nicht seine Urlaubspläne verwirklichen
kann?

Schadenersatz wie bereits geschrieben in Höhe der Verwaltungsgebühren, darüber hinaus noch bis zur Höhe der Telefongebühren für eine Rückfrage zum Sachstand. Der eigene Zeitaufwand ist als Mühewaltung nicht ersatzfähig.

Im Titel geht es um die Haftpflichtversicherung. Kasko wäre ein anderer Schuh.

Gruß Keki

… Das KFZ ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgemledet und in einer Garage untergestellt.

Hat der Versicherungsnehmer keine Abrechnung (Überweisung) der
Prämien für den Zeitraum zwischen Abmeldung und Vertragsende
bekommen? Falls nein, weshalb ist er dann in seiner Agentur
nicht vorstellig geworden?

Abmeldung erfolgte im Oktober, Anfang November kam die Abrechnung mit Scheck über die zuviel gezahlte Prämie.
Kündigung erfolgte Ende November.


Nun passiert folgendes: die alte Versicherung erklärt
gegenüber der neuen Versicherung daß der Fahrzeughalter noch
einen gültigen Vertrag mit ihr habe, woraufhin die neue
Versicherung den Vertrag aufhebt und den Beitrag
zurücküberweist.

Aus Sicht des neuen Versicherers korrekt.

Die neue Versicherung meldet dies auch der Zulassungsbehörde und eine Strafe (Verwaltungsgebühr) wird fällig.

Das ist normal.

Die alte Versicherung meldet sich einige Tage später
rückwirkend ab Tag der Zulassung als Versicherer bei der
Zulassungsbehörde, …

Das hätte umgehend geschehen müssen.

Ist das Auto jetzt wieder bei der alten Versicherung
versichert?

Ja

Fakt ist, der alte Vertrag wurde gekündigt und

Diese Kündigung wurde offensichtlich ignoriert.

Es wurden auch keine Beiträge überwiesen.

Kam da keine Rechnung?

Von der alten Versicherung kam bislang noch keine Post.
Das WoMo wurde Mitte Juli wieder zugelassen, Anfang September kam die Mitteilung der neuen Versicherung, bzgl. der Aufhebung des Vertrags, der VN war allerdings nicht zuhause und hat den Brief erst vor zwei Tagen zu Gesicht bekommen. Da er beim Online-Banking gesehen hat, daß der Versicherungsbetrag zurücküberwiesen wurde ist er mit einem anderen KFZ nach Hause gefahren um die Post zu kontrollieren.

Wenn in dieser Situation ein Unfall passiert, wer haftet?

Der Versicherer, dessen EVB bei der Zulassungsstelle vorliegt.

Ist die alte Versicherung zu Schadensersatz verpflichtet, z.B.
zur Übernahme der angefallenen Verwaltungsgebühren

Ja.

Schadensersatz, wenn z.B. der Versicherungsnehmer sich auf
Grund des ungeklärten Versicherungsstatus nicht traut, mit dem
Auto zu fahren und so nicht seine Urlaubspläne verwirklichen
kann?

Schadenersatz wie bereits geschrieben in Höhe der
Verwaltungsgebühren, darüber hinaus noch bis zur Höhe der
Telefongebühren für eine Rückfrage zum Sachstand. Der eigene
Zeitaufwand ist als Mühewaltung nicht ersatzfähig.

Es geht ja nicht um Zeitaufwand, sondern um entgangenen Erholungsurlaub. Der VN wäre in diesem Beispielsfall mit dem Wohnmobil zum Urlaub 400 km von seinem Heimatort entfernt, aufgrund des ungeklärten Versicherungsstatus traut er sich das jetzt nicht den Urlaub fortzusetzen und das WoMo nach Hause zu fahren. Überhaupt wurde das WoMo nur aus diesem Grund angemeldet und soll Ende Oktober auch wieder abgemeldet und untergestellt werden.

Im Titel geht es um die Haftpflichtversicherung. Kasko wäre
ein anderer Schuh.

Ja, es geht nur um eine Haftpflichtversicherung.

Gruß Keki