Hi
Ich habe selbst mal bei der Post im Sommer gearbeitet und so viel dazu sagen: Der Briefträger muss dir die Post nur dann nicht zustellen, wenn die Adresse nicht stimmt, dann kann er hergehen und folgendes notieren: Empfänger unbekannt, in dem Fall aber nicht gegeben, er kennt dich ja, oder Empfänger verzogen… dann muss er die Briefe an den Absender zurück schicken. Da aber auf der Post die neue Adresse steht, ist er !verpflichtet! die Post zu zustellen! Von irgendeiner Meldepflicht kann da gar keine Rede sein. Der Postnachsendeauftrag wird dann fällig oder notwendig, wenn, auf deiner Post weiterhin die alte Adresse vermerkt ist, sprich der bietet dir eine Übergangszeit von meist 6 Monaten, in welcher du alle Stellen über deine neue Anschrift informieren kannst. Danach dürfte die reguläre Post auch mit deiner neuen Anschrift / Adresse versehen sein.
Da gibt es nun ein zwei ganz einfache Möglichkeiten: Die zuständige Postzentrale damit konfrontieren, mal dort anrufen und fragen, warum die richtig adressierte Post nicht zugestellt wird, zumal dem Briefträger auch bekannt ist, wer du bist und wo du wohnst. Oder, mal den Briefträger darauf ansprechen, ob er sich darüber im klaren ist, welche Konsequenzen es für ihn haben kann, wenn er wichtige Post (Behörden usw.), die richtig adressiert ist, einfach nicht zustellt.
Manche Briefträger verrichten den sogenannten „Dienst nach Vorschrift“ und bewegen sich keinen Millimeter in eine andere Richtung… Dienst nach Vorschrift bedeutet hier aber auch ganz klar, dass er zustellen muss.
Hoffe, es hat sich alles zum Guten gewendet