Hallo!
Folgende Frage beschäftigt mich ab und an, v.a. wenn „Prominente“ im Spiel sind: Ist es rechtlich eigentlich einwandfrei, dass Taten, egal ob Zivil- oder Strafrecht, noch während des Verfahrens, also auch während der Ermittlungen oder vor einer Verhandlung an die Öffentlichkeit kommen? Gerade der aktuelle Fall von Frau Käßmann: Woher weiß die Presse von ihrer Alkoholfahrt, wenn nicht zufällig gerade jemand dabei war? Oder wenn es einen Sorgerechtsfall gibt oder jemand wegen Körperverletzung oder sexueller Belästigung angezeigt wird? Werden diese Fälle veröffentlicht? Oder gibt es möglicherweise tausende Promis, die ebenfalls ein Verfahren am Hals haben und wir es nicht wissen, weil sie sich damit nicht produzieren?!
Muss man damit rechnen, dass, wenn man wegen Schwarzfahrens angezeigt wird, sofort die ganze Nachbarschaft davon weiß, weil die Beschäftigten der Staatsanwaltschaft keine Schweigepflicht haben?!
Grüße!