Keine Steuerverkürzung trotz falscher Angaben

Angenommen, eine StE enthält mehrere falsche Angaben (z.B. 1000 Euro zu viel als Einnahmen und 1000 zu viel als Ausgaben), aber das zu versteuernde Einkommen ist richtig, sodass keine Steuerverkürzung eintritt.

Wird man bestraft, wenn die Fehler dem FA bekannt werden?

Ist die Summe der festgesetzten Steuern entscheidend oder darf eine Verkürzung bei keiner der Steuerarten auftreten?
(Was passiert, wenn man z.B. 1000 Euro zu viel bezahlt an USt aber 1000 zu wenig an ESt?)

Nein. Bei derartig windigen Aufzeichnungen ist allerdings eine Vollschätzung des Gewinns angezeigt, und der dürfte dann schon etwas höher liegen, als ihn der StPfl sich ausgedacht hatte.

Wie gesagt, Verwerfen der für die Veranlagung unbrauchbaren Aufzeichnungen und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Ergänzend zu den Anmerkungen von @Aprilfisch wäre noch hinzuzufügen, dass die Betrachtung immer innerhalb der Steuerart bleiben muss.

Die 1000 € zuviel gezahlte Umsatzsteuer können nicht mit der 1000 € zuwenig veranlagten Einkommensteuer „verrechnet“ werden. Im Zweifel ist die Einkommensteuer nachzuentrichten und bei der Umsatzsteuer ist (wenn du Pech hast und ein Bescheid ergangen ist) bereits Verjährung eingetreten.

1 Like