Keine Strafverfolgung durch ausländisches Kennz.?

Hallo!
Mal folgenden Fall angenommen:

Jemand wohnt in Deutschland und zieht ins Ausland, ohne sich in Deutschland abzumelden. Dann lebt er z.B. in Italien und kauft sich nach 2 Jahren dort ein Auto. Mit diesem fährt er dann nach Deutschland und mietet sich eine neue Wohnung, meldet sich aber nicht um oder an.

Obwohl er nun schon seit über 6 Monaten in Deutschland wohnt und dort seinen neuen Hauptwohnsitz hat, fährt er immer noch mit italienischem Kennzeichen herum.

Wenn er nun z.B. geblitzt wird oder Unfallflucht begeht, kann er nicht ausfindig gemacht werden. Der Wagen hat eine italienische Zulassung und die angegebene Adresse in Deutschland ist seit Jahren ungültig.

Frage: Besteht hier nicht die Pflicht zur Ummeldung auf Deutschland?

Danke für Eure Antworten.

Hallo!

Ja,es besteht eine Pflicht zum Ummelden,bzw. man darf nicht mit dem ausländischen Kennzeichen hierzulande fahren,wenn man hier auch wohnt.

Und wieso sollte man bei Verkehrsübertretungen oder Verkehrsstraftaten den Halter/Fahrer nicht ermitteln können ? Das ausländische Kennzeichen sollte es ermöglichen.

mfG
duck313

Hi, danke für die Antwort.

Wo finde ich denn eine Rechtsgrundlage zu dem Verbot hier mit ausläündischem Kennzeichen herum zu fahren?

Warum der Halter des Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann? Weil er eine italienische Zulassung hat und die Behörden in Italien entweder eine unbewohnte italienische oder deutsche Adresse registriert haben.

Warum der Halter des Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann?
Weil er eine italienische Zulassung hat und die Behörden in
Italien entweder eine unbewohnte italienische oder deutsche
Adresse registriert haben.

mal ehrlich: es sind zwar behörden, aber auch die brauchen heute nicht mehr wirklich eine aktuelle adresse. erstmal reicht der name. den rest erledigt der computer. aber dann wird man im anschluss auch spaß haben, weil man keine meldeadresse hat…

Hallo!

Rechtsgrundlage ist § 20 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Bitte dort selbst nachschauen.

mfG
duck313

Frage: Besteht hier nicht die Pflicht zur Ummeldung auf
Deutschland?

Es besteht nach Kfz-Steuergesetz § 5 jedenfalls Kfz-Steuerpflicht in Deutschland.

smalbop

Hallo Duck,

habe nachgeschaut. Der angenommene Benutzer des Fahrzeugs wohnt seit 7 Monaten in Deutschland und fährt auch seitdem mit italienischer Zulassung.

Im §20 finde ich: zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen
und
Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Demnach dürfte er also in Deutschland seinen Hauptwohnsitz haben und auch den Wagen fahren?

Hallo!

Es steht da aber auch sinngemäß " die Jahresfrist hat keine große Bedeutung mehr", weil es ja auf den „regelmäßigen Standort“ ankommt.
Das ist der Standort des Fahrzeugs,von dem aus die Fahrten beginnen.

Also sicher der Wohnort. Und wenn man hier angemeldet ist(Hauptwohnsitz) dann ist es mit dem ausländischen Kennzeichen sofort vorbei.

Es zielt auf Besucher ab,auch noch auf ausländische Monteure auf Großbaustellen,die dort auch mehrere Monate wohnen,aber das ist doch dann nicht deren Hauptwohnsitz !

MfG
duck313

Hallo

woher weisst du denn, dass der besitzer des autos dauerhaft in deutschland wohnt?

möglichkeiten:
vielleicht wohnt er nach wie vor in italien und ist nur zu besuch hier.
vielleicht gehört das fahrzeug nicht dem, der in deutschland wohnt
vielleicht hat er auch einen wohnsitz in italien, dann wäre das alles vollkommen rechtens

was ist denn dein problem? unfallflucht geht ja nicht, wenn du weißt, wo er wohnt.