Liebe/-r Experte/-in,
ích wohne in einem Haus mit 8 Wohneinheiten, 2te Etage, alles Eigentumswohnungen.
Vor längerer Zeit gab es bei mir im Badezimmer einen Kurzschluss. Bei Demontage der Badezimmer-Deckenlampe kam ein Schwall Wasser heraus. Demnach musste im darüber liegenden Bad ein Wasserschaden sein. Nun war diese Wohneinheit schon seit längerem nicht bewohnt, weil die Besitzerin verstorben war. So musste der Hausverwalter tätig werden und der stellte in diesen Bad auch einen Wasserschaden fest. Genaueres ist mir nicht bekannt, aber da war wohl noch Einiges in Mitleidenschaft gezogen worden. Kurzum, das Bad wurde renoviert und die Wohnung verkauft. Seitdem dort der neue Besitzer nebst Gefolge wohnt, kommen aus der Wohnung und besonders aus dem besagten Bad überlaute Geräusche, wie “Kinder laufen auf Teppichboden“, oder als ob jemand mit einem Tischbein kurz auf festen Boden klopft. Sogar das Reden ist zu hören, mal mehr oder weniger deutlich. Auch das Wasserrauschen in den Leitungen ist sehr laut.
Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, das durch den Wasserschaden die Trittschalldämmung und “Was weiß ich nicht“ darunter so gelitten hat, dass die vorgeschriebene Lärmdämmung nicht mehr gegeben ist?
Viele Grüße,
Alex