Keine Unterstützung durch Arbeitsamt, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und kein Hartz IV?

Beantworte doch einfach meine Frage… Welche Ausbildung hat er denn?

Ah… habe Deine Antwort weier unten gelesen…ok… ot… was mal wieder zeigt wie übersichtlich das antworten und kommentieren hier ist… :frowning:

Da Stimme ich Christa vollumfänglich zu.

Entweder sollte er dann einen neuen Antrag stellen, oder versuchen, die Erklärung mit der Begründung des Irrtums zurückzunehmen (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), ich hab aber keine Ahnung, ob das einen Sinn hat.
Vielleicht könnte man hier eine Beratungsstelle finden, die etwas Genaues weiß: https://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche

Also, eine Bedarfsgemeinschaft sind Leute, die füreinander einstehen. Bei Kindern bis 25, die bei den Eltern wohnen wird das vorausgesetzt, bei älteren Kindern aber nicht mehr.

Es wird aber bei mehreren Erwachsenen, die gemeinsam wirtschaften und/oder ein gemeinsames Konto haben auch vorausgesetzt. Möglicherweise hat er sowas ja angegeben, als er gefragt wurde, von was er lebt.